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Public healthcare

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/internal-investigations-praxis/skills/public-healthcare

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Öffentliche Vergabe und Beschaffungsmanipulation in Internal Investigations Praxis geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.

SKILL.md

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Öffentliche Vergabe und Beschaffungsmanipulation

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Rechtlicher Rahmen

Unregelmäßigkeiten bei öffentlichen Vergabeverfahren können sowohl das Unternehmen als Bieter als auch als öffentlichen Auftraggeber betreffen. Für Bieter: § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, gesetze-im-internet.de); § 333 StGB (Vorteilsgewährung an Amtsträger). Für den Auftraggeber: §§ 331–335 StGB (Korruption von Amtsträgern). Das vergaberechtliche Rahmenwerk folgt aus §§ 97 ff. GWB (gesetze-im-internet.de), der VgV und dem UVgO. Europarechtliche Grundlage: Vergaberichtlinien RL 2014/24/EU (eur-lex.europa.eu).

Ziel dieses Skills

Dieser Skill untersucht Manipulationen in öffentlichen Vergabeverfahren und leitet die richtigen rechtlichen und compliance-seitigen Maßnahmen ab.

Arbeitsprogramm

1. Tätergruppen

  • Bieter-seitig: Absprachen zwischen Bietern (§ 298 StGB, kartellrechtlich); Bestechung von Vergabebeamten (§ 333 StGB).
  • Auftraggeber-seitig: Vergabebeamter nimmt Vorteile an (§ 331 StGB); Spezifikationen werden zugunsten bestimmter Bieter formuliert; Ausschreibung wird unterdrückt oder verkürzt.
  • Intern: Unternehmensmitarbeiter gibt Insider-Informationen an bevorzugten Bieter weiter.

2. Vergaberechtliche Red Flags (Auftraggeber)

  • Ausschreibungsfrist kürzer als vergaberechtlich vorgeschrieben.
  • Technische Spezifikationen, die nur ein Unternehmen erfüllen kann.
  • Ausschluss offensichtlich qualifizierter Bieter ohne nachvollziehbaren Grund.
  • Direktvergabe ohne Ausschreibung trotz Überschreitung der Schwellenwerte.
  • Nachträgliche Vertragsänderungen, die wesentlichen Vertragsinhalt ändern (Umgehung der Ausschreibungspflicht).

3. Vergaberechtliche Red Flags (Bieter)

  • Preis liegt weit unter Marktpreis (Unterkostenangebot; Dumping als Verdrängungsstrategie).
  • Alle relevanten Bieter haben ähnliche Preise (Preisabsprache, § 1 GWB, Art. 101 AEUV).
  • Deckungsangebote (cover pricing): Bieter reichen absichtlich überhöhte Angebote ein.
  • Rotationsabsprachen: Bieter wechseln sich ab, wer gewinnt.

4. Untersuchungsschritte

  • Vergabeakte anfordern: vollständige Dokumentation des Vergabeverfahrens (§ 8 VgV: Dokumentationspflicht).
  • Angebotsdaten analysieren: Preise, Einreichungszeitpunkte, Dokument-Metadaten (identische Word-Vorlagen?).
  • E-Mail-Kommunikation zwischen Bietern und Vergabebeamten.
  • Interessenkonflikte: hat Vergabebeamter persönliche Verbindungen zu bevorzugtem Bieter?
  • Externe Bewerbungen: haben andere Bieter Einspruch erhoben?

5. Vergaberecht-Überprüfungsverfahren

  • Nachprüfungsverfahren bei Vergabekammer (§ 160 GWB, gesetze-im-internet.de): für unterlegene Bieter.
  • Schadensersatzklage bei schuldhafter Verletzung des Vergaberechts (§ 181 GWB).
  • EU-Kommission: bei grenzüberschreitenden Verstößen gegen RL 2014/24/EU.

6. Strafverfolgung

  • § 298 StGB: Absprachen bei Ausschreibungen; Freiheitsstrafe bis 5 Jahre.
  • §§ 331–335 StGB: Korruption von Amtsträgern.
  • Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft; Bundeskartellamt bei wettbewerbsrechtlichen Komponenten.
  • Kronzeugenregelung des Bundeskartellamts: wenn Preisabsprachen mit anderen Bietern.

7. Konsequenzen für das Unternehmen als Bieter

  • Ausschluss von Vergabeverfahren (§ 123 GWB: Ausschlussgründe, gesetze-im-internet.de).
  • Abschöpfung von Gewinnen aus manipulierten Aufträgen.
  • Schadensersatz gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
  • Rehabilitation durch Selbstreinigung (§ 125 GWB): Nachweis angemessener Compliance-Maßnahmen.

Normenregister

NormInhaltQuelle
§ 298 StGBWettbewerbsbeschränkende Absprachengesetze-im-internet.de
§§ 97 ff. GWBVergaberechtgesetze-im-internet.de
§ 123 GWBAusschlussgründegesetze-im-internet.de
§ 125 GWBSelbstreinigunggesetze-im-internet.de
RL 2014/24/EUEU-Vergaberichtlinieeur-lex.europa.eu

Ausgabeformate

  • Vergabeverfahren-Red-Flag-Checkliste
  • Angebotsdaten-Analyse-Template (Metadaten, Preiskorrelation)
  • Nachprüfungsantrag Vergabekammer (Struktur)
  • Selbstreinigung-Dokumentation nach § 125 GWB
  • Strafanzeige §§ 298, 333 StGB

Rechtsprechungszitate nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.

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