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Reporting behoerdenstrategie

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/internal-investigations-praxis/skills/reporting-behoerdenstrategie

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Abschlussbericht der Internal Investigation in Internal Investigations Praxis geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Verhandlungs- oder Eskalationslinie mit Optionen.

SKILL.md

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Abschlussbericht der Internal Investigation

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Rechtlicher Rahmen

Der Abschlussbericht ist das Herzstück jeder Internal Investigation. Er entscheidet darüber, ob Organe ihre Sorgfaltspflichten nach § 93 AktG (gesetze-im-internet.de) erfüllt haben, ob Behörden die Untersuchung als ernsthaft ansehen und ob Regressansprüche gegen Verursacher durchsetzbar sind. Zugleich ist er das gefährlichste Dokument der Untersuchung: Er kann beschlagnahmt (§§ 94, 97 StPO), in US-Discovery herausverlangt oder durch einen Whistleblower weitergegeben werden. Das Anwaltsgeheimnis schützt ihn nur unter bestimmten Bedingungen (vgl. EuGH C-550/07 P, curia.europa.eu).

Ziel dieses Skills

Strukturiert den Abschlussbericht so, dass er belastbar und verwertbar ist, das Unternehmen schützt und die privilegierten Teile von den nicht-privilegierten trennt.

Arbeitsprogramm

1. Berichtsstruktur

  • Executive Summary (max. 3 Seiten): Sachverhalt, Rechtsbewertung, Ergebnis, Empfehlungen.
  • Sachverhaltsteil: chronologischer Tatsachenbericht mit Quellenangaben (Dokument, Interview, Seite/Zeitstempel).
  • Rechtsbewertung: Normsubsumtion, Tatbestandsmerkmale, Indizien, Gegenargumente.
  • Appendices: Dokumentenverweise, Interviewübersichten (kein Vollprotokoll im Hauptbericht), Forensik-Ergebnisse.
  • Empfehlungen und Remediation: konkrete Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen.

2. Privilegierungsstrategie: Versionsmodell

  • Vollbericht (Full Report): unter Anwaltsgeheimnis; nur für Aufsichtsrat/Audit Committee.
  • Faktenbericht (Fact Report): ohne rechtliche Bewertungen; kann ggf. an Behörden herausgegeben werden, ohne das rechtliche Privilege zu brechen.
  • Executive Summary: für Vorlage bei Behörden oder Öffentlichkeit; keine Einzelfallinformationen über Beschuldigte ohne Einwilligung.
  • Trennung strikt einhalten: Kein Rechtsgutachten im Faktenbericht; kein Faktendetail im Privilegierten Teil, der nicht dort hingehört.

3. Quellenangaben und Nachprüfbarkeit

  • Jede Tatsachenbehauptung muss mit einer Quelle belegt sein (Dokument mit Bates-Nummer, Interview mit Datum und Person).
  • Keine unbelegt gebliebenen Verdächtigungen im Bericht.
  • Gegendarstellungen der betroffenen Personen dokumentieren.
  • Rechtsprechungszitate: nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.

4. Adressaten und Verteiler

  • Wer erhält welche Version? Klare Verteilermatrix.
  • Aufsichtsrat: Vollbericht.
  • Vorstand (wenn nicht betroffen): Executive Summary.
  • BaFin, Staatsanwaltschaft: nur Faktenbericht nach Privilegierungsprüfung.
  • Betriebsrat: kein Anspruch auf Einsicht in privilegierte Untersuchungsunterlagen (§ 80 BetrVG reicht nicht für vollständige Offenlegung).

5. Persönlichkeitsrechte und DSGVO im Bericht

  • Betroffene Mitarbeiter: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – nur erforderliche personenbezogene Daten im Bericht.
  • § 26 BDSG: Verarbeitung zur Aufdeckung von Straftaten muss verhältnismäßig bleiben (gesetze-im-internet.de).
  • Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK): im Bericht keine Verurteilung ohne rechtskräftige Entscheidung.
  • Recht auf Gegendarstellung vor Abschluss des Berichts.

6. Qualitätssicherung

  • Peer Review durch zweiten Anwalt (Four-Eyes-Prinzip).
  • Faktencheck: sind alle im Bericht genannten Tatsachen durch Dokumente oder Interviews belegt?
  • Falschangaben im Bericht gegenüber Behörden: Strafbarkeit nach § 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat), § 164 StGB (falsche Verdächtigung).

7. Nachfolgende Verfahren

  • Bericht als Grundlage für Kündigung: Verwertbarkeit im Kündigungsschutzverfahren (§ 1 KSchG).
  • Bericht als Grundlage für Schadensersatz: § 93 Abs. 2 AktG, § 249 BGB.
  • Bericht bei BaFin Self-Reporting: Inhalt und Zeitpunkt strategisch abstimmen (vgl. inv-012-behoerdenstrategie).

Normenregister

NormInhaltQuelle
§ 93 AktGSorgfaltspflicht Vorstandgesetze-im-internet.de
§ 26 BDSGBeschäftigtendatenschutzgesetze-im-internet.de
§ 97 StPOBeschlagnahmeschutzgesetze-im-internet.de
§ 164 StGBFalsche Verdächtigunggesetze-im-internet.de
EuGH C-550/07 PAkzo Nobel Privilegecuria.europa.eu

Ausgabeformate

  • Berichtsstruktur-Template (Executive Summary, Sachverhalt, Rechtsbewertung, Empfehlungen)
  • Verteilermatrix (Version × Adressat × Privilegierungshinweis)
  • Quellenverzeichnis-Vorlage (Bates-Nummern, Interviews, Dokumente)
  • Gegendarstellungs-Checkliste für betroffene Mitarbeiter

Rechtsprechungszitate nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.

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