Masseunzulaenglichkeit 208
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Wenn es um Anzeige der Masseunzulänglichkeit Paragraf 208 InsO in Insolvenzverwaltung - IV-Cockpit geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Anzeige der Masseunzulänglichkeit § 208 InsO
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Anzeige der Masseunzulänglichkeit § 208 InsOund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Startet bei
- Masseverbindlichkeiten nicht oder bald nicht fällig erfüllbar sind
- Kosten des Verfahrens gedeckt sind, aber sonstige Masseverbindlichkeiten kritisch sind
- Zahlungen priorisiert oder gestoppt werden müssen
Eingaben
- Massebestand, Kosten, Masseverbindlichkeiten
- Fälligkeitsliste, Fortführungsplan, Prognose
- Gerichtskommunikation und Gläubigerliste
Workflow
- Status rechnen - Kosten des Verfahrens, fällige und künftige Masseverbindlichkeiten trennen.
- Anzeige prüfen - Ist- oder Prognoseunzulänglichkeit bestimmen und Begründung vorbereiten.
- Rangfolge steuern - Zahlungen stoppen, Alt-/Neumasseverbindlichkeiten und Kommunikation ordnen.
- Fortverwaltung - Verwertung und Berichte nach Anzeige fortführen.
Ausgabe
- § 208-Prüfvermerk
- Anzeigeentwurf an das Gericht
- Zahlungs- und Kommunikationsplan
Qualitätsgates
- Kosten des Verfahrens gesondert geprüft
- Fälligkeiten belegt
- Rangfolge nach Anzeige dokumentiert
Rote Schwellen
- Zahlung einzelner Massegläubiger kurz vor Anzeige
- Fortführung ohne Deckung
- fehlende öffentliche Bekanntmachung im Blick
Interne Vorlagen
- assets/templates/masseunzulaenglichkeit-208.md
- assets/templates/massenachverfolgung.csv
Amtliche Erstquellen
- § 208 InsO
- §§ 209 ff. InsO
Paragrafenkette Insolvenzverwaltung
§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persönliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Maßnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)
Triage — Verfahrensstand
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
- Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
- Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Gläubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
- Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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