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Forderungsanmeldung pruefung

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/insolvenzverwaltung/skills/forderungsanmeldung-pruefung

Wenn es um Forderungsanmeldungen prüfen in Insolvenzverwaltung - IV-Cockpit geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Berechnungstabelle mit Schwellen, Annahmen und Kontrollfragen.From its SKILL.md

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Forderungsanmeldungen prüfen

Arbeitsbereich

Eingehende Forderungsanmeldungen nach § 174 InsO prüfen und Tabelle für Prüfungstermin vorbereiten. §§ 174 175 176 InsO §§ 38 39 InsO Rang. Prüfraster: Schriftform Beleg Grund Betrag Rang Absonderungsrechte vorsaetzlich unerlaubte Handlung Nachrang. Output: Tabellenvermerke Bestreitenserklärungen Nachforderungen. Abgrenzung: nicht für Prüfungstermin selbst (iv-tabelle-prüfungstermin) oder allgemeine Masseeinsammlung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Forderungsanmeldungen prüfen und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
  • Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Startet bei

  • Forderungsanmeldungen eingehen
  • Belege fehlen oder Rang unklar ist
  • vbuH-, Steuerstraf- oder Unterhaltskennzeichen auftauchen

Eingaben

  • Anmeldung, Belege, Rechnungen, Titel
  • Schuldnerbuchhaltung, OPOS, Verträge
  • Rangangaben und Sicherungsrechte

Workflow

  1. Form prüfen - Schriftform oder elektronisches Dokument, Grund, Betrag und Belege erfassen.
  2. Materiell prüfen - Buchhaltung, Vertrag, Titel, Zinsen, Rang und Absonderungsrechte abgleichen.
  3. Entscheidung - feststellen, vorläufig bestreiten, endgültig bestreiten oder Nachforderung stellen.
  4. Dokumentieren - Tabellenvermerk mit Grund, Betrag, Rang und Belegstatus erzeugen.

Ausgabe

  • Prüfvermerk je Forderung
  • Nachforderungsschreiben
  • Tabellenimportliste
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Qualitätsgates

  • Betrag und Grund getrennt geprüft
  • Rang nicht aus Gläubigerangabe übernommen
  • vbuH nur mit Tatsachen geprüft

Rote Schwellen

  • fehlende Urkunden
  • doppelte Anmeldung
  • Forderung als Masseverbindlichkeit fehlklassifiziert

Interne Vorlagen

  • assets/templates/forderungen-und-tabelle.md
  • assets/templates/tabellenpruefung.csv

Amtliche Erstquellen

  • § 174 InsO
  • § 175 InsO

Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)

  • BGH IX ZR 114/23 vom 19.12.2024 — Anforderungen an die Forderungsanmeldung (§ 174 Abs. 2 InsO); bei Abtretung müssen Zedent und Zessionar die abgetretene Forderung jeweils gesondert anmelden und einen eigenen Prüfungstermin durchlaufen. Wirksame Anmeldung setzt hinreichende Individualisierung voraus, nicht aber eine schlüssige Rechtsbegründung. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=19.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+114/23
  • BGH IX ZR 127/24 vom 13.11.2025 (Wirecard) — Kapitalmarktrechtliche Schadensersatzforderungen geschädigter Aktionäre sind keine einfachen Insolvenzforderungen iSd § 38 InsO; sie treten hinter die einfachen Insolvenzgläubiger zurück. Bedeutung: Bei Prüfung von Aktionärsforderungen Rangfrage konkret einordnen, Bestreiten der einfachen Insolvenzforderungseigenschaft regelmäßig geboten. Quelle: BGH-Pressemitteilung 2025/211; https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/bgh-ixzr12724-wirecard-insolvenzmasse-forderungen-aktionaere-urteil
  • Weitere BGH-Linien zur Individualisierung der Forderung, zur Vorsatzfeststellung nach § 174 Abs. 2 / § 302 Nr. 1 InsO vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de verifizieren.

Paragrafenkette Insolvenzverwaltung

§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persönliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Maßnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)

Triage — Verfahrensstand

Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
  2. Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
  3. Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Gläubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
  4. Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?

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