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Eroeffnungsgutachten iv

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/insolvenzverwaltung/skills/eroeffnungsgutachten-iv

Wenn es um Eröffnungsgutachten in Insolvenzverwaltung - IV-Cockpit geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Eröffnungsgutachten

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Eröffnungsgutachten und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
  • Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Startet bei

  • das Gericht ein Gutachten zur Verfahrenseröffnung beauftragt
  • Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu prüfen ist
  • eine Fortführung bis zur Eröffnung möglich erscheint

Eingaben

  • Antrag und Anlagen
  • BWA, SuSa, OPOS, Bankdaten, Lohn- und Steuerstände
  • Vermögensverzeichnis und Sicherheiten
  • Streitige Forderungen, vorläufig vollstreckbare Titel, Vollstreckungsprotokolle, Einstellungsbeschlüsse, Stundungen und Aufrechnungen

Workflow

  1. Sachverhalt sichern - Antrag, Gesellschaft, Geschäftsbetrieb und Unterlagenstand darstellen.
  2. Eröffnungsgründe prüfen - § 17, § 18 und § 19 InsO anhand konkreter Zahlen trennen.
  3. Streit- und Titelpassiva entscheiden - Bestand, Fälligkeit, Titel, Vollstreckungsstand und Einstellungsbeschlüsse tabellarisch erfassen.
  4. Masse prüfen - freie Masse, Kosten, Verwertung, Vorschuss und Massearmut abgleichen.
  5. Empfehlung bauen - Eröffnung, Abweisung, Sicherungsmaßnahmen oder weitere Aufklärung begründen.

Streitige Forderungen im Eröffnungsgutachten

BefundGutachterliche BehandlungBeleg
Forderung materiell bestehend und fälligIn Liquiditätsstatus zum Nennwert einstellenVertrag, Rechnung, Anerkenntnis, Urteil, fehlende wirksame Einwendung
Forderung materiell nicht bestehend oder nicht fälligNicht in die Passivseite aufnehmenStundung, Aufrechnung, Mangelbeleg, Abweisung, Vergleich; bei Geschäftsleiterhaftung Gegenbeweis und Gutachtenstand dokumentieren
Vorläufig vollstreckbarer Titel und Vollstreckung läuftNennwert als kurzfristigen Liquiditätsdruck erfassenTitel, Klausel, Zustellung, Vollstreckungsauftrag oder Pfändungsprotokoll
Titel, aber Vollstreckung vorläufig eingestelltTitelwirkung im Antrag relativieren und weitere Tatsachen verlangenEinstellungsbeschluss, Sicherheitsleistung, Prozessstand
Bloßes ProzessrisikoNicht quotelnKeine pauschale Prozentbewertung nach Prozessrisiko
Liquiditätsstatus nur mit SummenwertenNicht als gerichtsfest ansehenEinzelposten, Rechnungen, Kontoauszüge und OPOS-Details nachfordern

Ausgabe

  • Gutachtengliederung
  • Zahlen- und Belegliste
  • Empfehlungsentwurf an das Insolvenzgericht
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Qualitätsgates

  • Eröffnungsgrund und Kostendeckung getrennt
  • jede Zahl mit Quelle
  • fehlende Unterlagen als Aufklärungsbedarf markiert

Rote Schwellen

  • Kassenbestand nicht verifiziert
  • Sicherheiten ungeklärt
  • Betriebsfortführung ohne Liquiditätsbrücke

Interne Vorlagen

  • assets/templates/eroeffnungsgutachten-gliederung.md
  • assets/templates/liquiditaetsstatus-kurzcheck.md

Amtliche Erstquellen

  • §§ 16 bis 19 InsO
  • § 26 InsO

Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)

  • BGH, Urteil vom 18.04.2024 - IX ZR 129/22: Ein außenstehender Dritter darf einen nur pauschal aufgestellten und nicht mit Einzelpositionen oder Belegen unterlegten Liquiditätsstatus grundsätzlich einfach bestreiten. Die Entscheidung ist ein Darlegungsanker zu Paragraf 17 InsO, kein pauschaler Beleg für geringere Anfechtungsrisiken.
  • BGH IX ZR 229/22 vom 23.01.2025 — Objektive Zahlungsunfähigkeit; streitige nicht titulierte Forderungen nach objektiver Rechtslage; vorläufig vollstreckbar titulierte fällige Forderungen sind bei eingeleiteter Vollstreckung zum Nennwert in den Liquiditätsstatus einzustellen; keine Kürzung nach Prozessrisiko. Irrtum nur eng bei ungeklärter Rechtsfrage, nicht bei eigener Vertragsauslegung.
  • BGH, Beschluss vom 11.03.2025 - II ZR 139/23 — bestätigt im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren den materiellen Bestand als Maßstab; nicht als eigenständiges Grundsatzurteil behandeln.
  • BGH IX ZB 38/24 vom 22.05.2025 — Bei vorläufig eingestellter Vollstreckung kann der Titel seine Belegwirkung für den Insolvenzantrag verlieren.
  • BGH II ZR 206/22 vom 23.07.2024 — Bei Sachverhaltsaufnahme mit Wechsel der Geschäftsleitung: fortwirkende Haftung des ausgeschiedenen GF in Anfechtungs- und Haftungsprüfungen berücksichtigen. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.07.2024&Aktenzeichen=II+ZR+206/22
  • IDW S 11 als Methodik-Standard für Liquiditätsstatus und Fortbestehensprognose (Prognosezeitraum 12 Monate seit 01.01.2024).

Paragrafenkette Insolvenzverwaltung

§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persönliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Maßnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)

Triage — Verfahrensstand

Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
  2. Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
  3. Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Gläubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
  4. Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?

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