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Zahlungsunfaehigkeit tatbestand beweis und belege

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Wenn es um Zahlungsunfaehigkeit: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage in Insolvenzrecht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.From its SKILL.md

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SKILL.md

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Zahlungsunfaehigkeit: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: Zuerst den im Skilltitel bezeichneten InsO- oder StaRUG-Tatbestand im aktuellen Gesetzestext prüfen. Eröffnungsantrag nach Paragraf 13 InsO, Gläubigerantrag nach Paragraf 14 InsO und Antragspflicht organschaftlicher Vertreter nach Paragraf 15a InsO strikt trennen; Steuerrecht, IDW-Standards oder Auslandsrecht nur bei einer konkreten Schnittstelle ergänzen.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Zahlungsunfaehigkeit: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
  • Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Spezialwissen: Zahlungsunfaehigkeit: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage

  • Normen-/Quellenanker: einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.

Fallweichen

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
  2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
  3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Zahlungsunfaehigkeit prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO — Tatbestandsmerkmale

  • § 17 Abs. 2 S. 1 InsO: Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
  • § 17 Abs. 2 S. 2 InsO Vermutung: Zahlungsunfähigkeit wird in der Regel angenommen bei Zahlungseinstellung (objektives Verhalten — Nichtzahlung an mehrere Gläubiger, Lohn, Steuer, Sozialversicherung).
  • BGH-Linie zur 10-Prozent-Schwelle / 3-Wochen-Liquiditätslücke (verifizierungspflichtig):
  • Schuldner ist zahlungsfähig, wenn er die Liquiditätslücke binnen 3 Wochen schließen kann.
  • Liquiditätslücke < 10 Prozent regelmäßig unbedenklich (Zahlungsstockung).
  • Liquiditätslücke ≥ 10 Prozent über 3 Wochen → Indiz für Zahlungsunfähigkeit.
  • Beweislast: Schuldner muss zeigen, dass er die Lücke schließen kann (Substantiierungslast).

Liquiditätsstatus zum Stichtag — Methodik

PositionBetragAnmerkung
Liquide Mittel (Kasse, Bank, Tagesgeld)+Stichtag
Innerhalb 3 Wochen verfügbar (eingehende Forderungen)+OPOS-Liste mit Fälligkeit
Verfügbare Kreditlinien+nur, wenn nicht ausgeschöpft und ungekündigt
Aktiva I (verfügbare Mittel)= A
Fällige Verbindlichkeiten zum Stichtag+OPOS-Liste mit Fälligkeit
Innerhalb 3 Wochen fällig+Lohn, Steuer, SV, Lieferanten
Streitige oder titulierte Forderungen+ / -Bestand, Fälligkeit, Titel, Vollstreckung und Einwendung einzeln entscheiden
Passiva I (fällige Verbindlichkeiten)= P
Liquiditätslücke = P − AQuote = (P − A) / P
  • Quote ≥ 10 Prozent und nicht schließbar → Zahlungsunfähigkeit.
  • Quote < 10 Prozent oder Lücke binnen 3 Wochen schließbar → Zahlungsstockung.

Beweisfragen und Belegbedarf

  • Schuldner / Geschäftsführer (haftungsabschirmend): Liquiditätsstatus zum konkreten Stichtag mit Datum, Annahmen, Berechnung.
  • Insolvenzverwalter / Gläubiger (zur Antragstellung): Belege für Zahlungseinstellung — Mahnungen, Vollstreckungsbescheide, Wechselproteste, eidesstattliche Versicherung des Schuldners; bei Liquiditätsstatus zusätzlich Einzelposten, Fälligkeiten, Kontoauszüge, Rechnungen und Titelstand.
  • Außenstehender Gegner: Nach BGH IX ZR 129/22 vom 18.04.2024 kann einfaches Bestreiten genügen, wenn der vorgelegte Liquiditätsstatus keine überprüfbaren Einzelheiten und Belege enthält.
  • Herausnahme streitiger Passiva: Nach BGH IX ZR 229/22 vom 23.01.2025 zählt die objektive Rechtslage. Wer als Geschäftsleitung eine Forderung wegen Nichtbestehens oder Nichtfälligkeit nicht berücksichtigt, dokumentiert Gegenbeweis, Rechtsgutachten, Annahmen und Restrisiko.
  • Rechtsirrtum: Nur bei seit langem umstrittener, höchstrichterlich ungeklärter Rechtsfrage tragfähig; nicht bei Vertragsauslegung, an der der Schuldner selbst mitgewirkt hat.
  • Indizien für Zahlungseinstellung:
  • Stundungsverhandlungen mit mehreren Gläubigern.
  • Nichtabführen Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB!).
  • Vorinsolvenzliche Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse.
  • Kreditkündigungen.

Risikoampel

  • ROT: Lücke ≥ 10 Prozent über 3 Wochen, keine substantiierte Schließungsperspektive → ZU § 17 InsO + Antragspflicht § 15a InsO (3 Wochen ab Eintritt).
  • GELB: Lücke < 10 Prozent oder kurzfristig schließbar → Zahlungsstockung, Frühwarnsystem aktivieren.
  • GRÜN: Liquidität gedeckt mit Reserve, Kovenanten eingehalten.

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