Spezial glaeubigerausschuss fristennotiz und naechster schritt
Wenn es um Glaeubigerausschuss: Fristennotiz und nächster Schritt in Insolvenzrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Glaeubigerausschuss: Fristennotiz und nächster Schritt
Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für insolvenzrecht. Ausgangspunkt ist: Insolvenzrechtliche Skills zu Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Antragspflicht und Gläubigerantrag.
Er führt durch Fristennotiz und nächster Schritt im Themenfeld Glaeubigerausschuss. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.
Fachlicher Zuschnitt
- Thema: Glaeubigerausschuss.
- Arbeitsfokus: Fristennotiz und nächster Schritt.
- Plugin-Rahmen: Insolvenzrechtliche Skills zu Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Antragspflicht und Gläubigerantrag.
- Qualitätsanspruch: Antworte nicht mit einer austauschbaren Standard-Checkliste. Nutze die Fachlogik dieses Plugins, benenne die konkret einschlägigen Normgruppen, Behörden, Register, Fristen, Dokumente oder Verfahrenshandlungen und trenne sichere Punkte von Live-Check-Bedarf.
- Eloquenz und Nutzen: Führe die Nutzerin oder den Nutzer wie eine erfahrene Fachperson: kurze Orientierung, präzise Rückfragen, dann ein verwertbares Produkt mit Varianten, Gegenargumenten und nächstem Handgriff.
Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Glaeubigerausschuss prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Output-Standard
- Kurzlage: maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- Prüfmatrix: Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- Arbeitsprodukt: direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- Qualitätsgate: keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Gläubigerausschuss §§ 67–73 InsO — Funktion und Fristen
- Vorläufiger Gläubigerausschuss § 22a InsO: Pflichtbestellung bei Erreichen von zwei der drei Größenschwellen (Bilanzsumme > 6 Mio. EUR, Umsatz > 12 Mio. EUR, im Jahresdurchschnitt mehr als 50 AN, Stand prüfen); fakultativ darunter.
- Aufgaben § 69 InsO: Unterstützung und Überwachung des Verwalters/Sachwalters; Zustimmungserfordernis bei Geschäften nach § 160 InsO (besondere Bedeutung).
- Haftung § 71 InsO: Mitglieder haften gegenüber den absonderungsberechtigten Gläubigern und den Insolvenzgläubigern bei schuldhafter Pflichtverletzung; Maßstab eines gewissenhaften Geschäftsmanns.
- Beschlussfassung § 72 InsO: Mehrheit der Mitglieder; Niederschrift Pflicht.
- Vergütung § 73 InsO: Vergütungsanspruch (auch ehrenamtliche Mitglieder können angemessene Auslagenerstattung verlangen, Stand prüfen).
- Mitglieder-Auswahl: Sicherungsgläubiger (Bank), Großgläubiger (Lieferanten), Kleingläubiger (Mitarbeitervertreter), Fiskus/Steuer, ggf. Pensionssicherungsverein.
- Praxis: Frühzeitige Konstituierung (idealerweise im Eröffnungsverfahren) erleichtert Eigenverwaltung; Strategiethema "M&A im Verfahren" gehört in den Gläubigerausschuss.
- Trade-off: Großer Ausschuss = breite Akzeptanz, aber langsame Beschlussfassung; kleiner Ausschuss = effizient, aber Vorwurf der Unterrepräsentanz droht.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
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