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Inso schriftsatz brief und memo bausteine

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/insolvenzrecht/skills/inso-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um InsO: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine in Insolvenzrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.

SKILL.md

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InsO: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: Zuerst den im Skilltitel bezeichneten InsO- oder StaRUG-Tatbestand im aktuellen Gesetzestext prüfen. Eröffnungsantrag nach Paragraf 13 InsO, Gläubigerantrag nach Paragraf 14 InsO und Antragspflicht organschaftlicher Vertreter nach Paragraf 15a InsO strikt trennen; Steuerrecht, IDW-Standards oder Auslandsrecht nur bei einer konkreten Schnittstelle ergänzen.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel InsO: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
  • Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Spezialwissen: InsO: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine

  • Normen-/Quellenanker: InsO.

Fallweichen

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
  2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
  3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld InsO prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

Schriftsatz-Bausteine Insolvenzantrag (Schuldnerin)

  • Eigenantrag § 15 InsO: Antragsteller, Eröffnungsgrund (§ 17/§ 18/§ 19 InsO), Pflichtanlagen § 13 InsO, optional § 270a-Antrag Eigenverwaltung oder § 270d-Schutzschirm.
  • Gläubigerantrag § 14 InsO: Forderung glaubhaft gemacht, Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht; rechtliches Interesse erforderlich.
  • Eröffnungsbeschluss § 27 InsO: Bestellung Verwalter, Aktenzeichen, Anmeldefrist (§ 28 InsO), Prüfungstermin und Berichtstermin (§ 29 InsO).

Memo-Bausteine — typische Fragen

  • § 15a InsO Antragspflicht: Memo zu Eröffnungsgrund (§§ 17, 19 InsO), Höchstfrist (3 bzw. 6 Wochen), Haftung Geschäftsführer (§ 15a Abs. 4/5 InsO, § 15b InsO).
  • § 142 InsO Bargeschäft: Memo zur Anfechtungsverteidigung — unmittelbarer Leistungsaustausch, gleichwertige Gegenleistung, Verkehrsübung.
  • § 270 InsO Eigenverwaltung: Vorteile (Geschäftsführung bleibt) vs. Risiken (Aufsicht durch Sachwalter, Eigenverwaltungsplanung Pflicht); Schutzschirm § 270d InsO erfordert Bescheinigung.

Brief-Bausteine

  • An Gläubiger: Information über Verfahrenseröffnung, Anmeldemodalitäten, Anschrift Verwalter, Frist, Termine.
  • An Geschäftsführung: Auskunfts- und Mitwirkungspflicht § 97 InsO; Verfügungsbeschränkung § 22 InsO/§ 80 InsO; Strafbarkeitsrisiken § 283 ff. StGB.
  • An Bank: Massearrest und Kontosperrung; Sicherheiten und Globalzession; ggf. Massedarlehen § 264 InsO.
  • Praxis: Standardbausteine in Kanzlei-Vorlagen pflegen; Aktenzeichen und Verwalter immer aus dem Eröffnungsbeschluss zitieren, nicht aus Erinnerung.

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