Workflow kaltstart und routing
Wenn es um Kaltstart und Routing in Insolvenzplan- und StaRUG-Planwerkstatt geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Kaltstart und Routing
Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
Routing-Weichen Insolvenzplan vs. StaRUG-Plan
- Welches Verfahren?
- Insolvenzplan §§ 217 ff. InsO: voraussetzungslos Eröffnungsgrund (§§ 17, 18, 19 InsO) plus eröffnetes Verfahren (Regel oder Eigenverwaltung).
- StaRUG-Restrukturierungsplan §§ 4 ff. StaRUG: nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO (24-Monats-Prognose). Eintritt der Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO oder Überschuldung § 19 InsO blockt StaRUG.
- Wer initiiert?
- Insolvenzplan: Schuldner (§ 218 Abs. 1 InsO) oder Verwalter (Auftrag durch Gläubigerversammlung § 157 InsO).
- StaRUG: ausschließlich Schuldner (§ 31 StaRUG, Anzeige beim Restrukturierungsgericht).
- Eingriffstiefe?
- Insolvenzplan: alle Forderungen außer Aussonderungsrechten; Kapitalmaßnahmen § 225a InsO (Debt-to-Equity).
- StaRUG: nur gestaltbare Forderungen; persönliche Ansprüche von Arbeitnehmern, Steuer- und Sozialversicherungsforderungen sind tendenziell ausgeschlossen (§ 4 StaRUG, Ausnahmen prüfen).
- Mehrheiten:
- Insolvenzplan § 244 InsO: 50 Prozent Kopf- und Summenmehrheit je Gruppe; Obstruktionsverbot § 245 InsO.
- StaRUG § 25 StaRUG: 75 Prozent Summenmehrheit je Gruppe; Cross-Class Cram-Down §§ 26–28 StaRUG.
- Abstimmungsweg:
- Insolvenzplan: Erörterungs- und Abstimmungstermin § 235 InsO.
- StaRUG: gerichtliche Planabstimmung § 23 StaRUG oder außergerichtlich.
Eilige Trigger
- Drohende ZU + Gestaltungsbedarf → StaRUG-Anzeige sofort prüfen (§ 31 StaRUG Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG).
- Bereits insolvenzreif → Antragspflicht § 15a InsO vorgehend; ggf. Eigenverwaltung mit Insolvenzplan.
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