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Spezial vbuh verhandlung vergleich und eskalation

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Wenn es um Vbuh: Verhandlung, Vergleich und Eskalation in Insolvenzforderungsanmeldungsprüfung geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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SKILL.md

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Vbuh: Verhandlung, Vergleich und Eskalation

Aufgabe

Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für insolvenzforderungsanmeldungspruefung. Ausgangspunkt ist: Freistehendes Plugin für die Insolvenzforderungsanmeldungsprüfung: Intake, § 174 InsO, Belege, Grund, Betrag, Rang, vbuH, Nachforderungen, Tabellenimport, Prüfungstermin, Bestreiten, Feststellung, Tabellenauszug und Verteilung.

Er führt durch Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Themenfeld Vbuh. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

Fachlicher Zuschnitt

  • Thema: Vbuh.
  • Arbeitsfokus: Verhandlung, Vergleich und Eskalation.
  • Plugin-Rahmen: Freistehendes Plugin für die Insolvenzforderungsanmeldungsprüfung: Intake, § 174 InsO, Belege, Grund, Betrag, Rang, vbuH, Nachforderungen, Tabellenimpor....
  • Qualitätsanspruch: Antworte nicht mit einer austauschbaren Standard-Checkliste. Nutze die Fachlogik dieses Plugins, benenne die konkret einschlägigen Normgruppen, Behörden, Register, Fristen, Dokumente oder Verfahrenshandlungen und trenne sichere Punkte von Live-Check-Bedarf.
  • Eloquenz und Nutzen: Führe die Nutzerin oder den Nutzer wie eine erfahrene Fachperson: kurze Orientierung, präzise Rückfragen, dann ein verwertbares Produkt mit Varianten, Gegenargumenten und nächstem Handgriff.

Kaltstart

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
  2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
  3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Vbuh prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

Output-Standard

  • Kurzlage: maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
  • Prüfmatrix: Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
  • Arbeitsprodukt: direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
  • Qualitätsgate: keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

vbuH-Forderungen — Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung

  • Bedeutung: Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (§§ 823, 826 BGB) sind nach § 302 Nr. 1 InsO von der Restschuldbefreiung des Schuldners ausgenommen — sie überleben das Verfahren.
  • Anmeldung § 174 Abs. 2 InsO: Bei der Anmeldung muss der Tatbestand der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ausdrücklich behauptet und tatsächlich substantiiert dargelegt werden — sonst nimmt die Tabelleneintragung diese Qualifikation nicht auf.
  • Tabellenklage § 184 InsO: Wird die vbuH-Eigenschaft im Prüfungstermin bestritten, ist Feststellungsklage zu erheben (Bestreiten kann sich auf die rechtliche Qualifikation als vbuH beziehen, nicht notwendig auf den Forderungsbetrag).
  • Beweisanforderung: Vorsatz (nicht Fahrlässigkeit), Schädigung, Kausalität, Schaden — strenger Maßstab; reine Vertragsverletzung genügt nicht (Abgrenzung zu § 280 BGB).
  • Typische Konstellationen: Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), unerlaubte Handlung gegen Lebensgüter, Steuerhinterziehung als Schädigung des Fiskus (mit Streitstand).
  • Trade-off: vbuH-Anmeldung macht im Restschuldbefreiungsverfahren wirtschaftlich Sinn — Mehrkosten der Beweisführung gegen die Aussicht auf vollständige Forderung nach dem Verfahren abwägen.
  • Praxis: Bei Strafurteil als Beweismittel früh ankündigen; bei laufendem Strafverfahren ggf. Tabellenfeststellung aussetzen.

Quellenregel

  • Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
  • Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
  • Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.

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