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Spezial pruefungstermin compliance dokumentation und akte

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/insolvenzforderungsanmeldungspruefung/skills/spezial-pruefungstermin-compliance-dokumentation-und-akte

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Pruefungstermin: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk in Insolvenzforderungsanmeldungsprüfung geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Pruefungstermin: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk

Aufgabe

Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für insolvenzforderungsanmeldungspruefung. Ausgangspunkt ist: Freistehendes Plugin für die Insolvenzforderungsanmeldungsprüfung: Intake, § 174 InsO, Belege, Grund, Betrag, Rang, vbuH, Nachforderungen, Tabellenimport, Prüfungstermin, Bestreiten, Feststellung, Tabellenauszug und Verteilung.

Er führt durch Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Themenfeld Pruefungstermin. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

Fachlicher Zuschnitt

  • Thema: Pruefungstermin.
  • Arbeitsfokus: Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk.
  • Plugin-Rahmen: Freistehendes Plugin für die Insolvenzforderungsanmeldungsprüfung: Intake, § 174 InsO, Belege, Grund, Betrag, Rang, vbuH, Nachforderungen, Tabellenimpor....
  • Qualitätsanspruch: Antworte nicht mit einer austauschbaren Standard-Checkliste. Nutze die Fachlogik dieses Plugins, benenne die konkret einschlägigen Normgruppen, Behörden, Register, Fristen, Dokumente oder Verfahrenshandlungen und trenne sichere Punkte von Live-Check-Bedarf.
  • Eloquenz und Nutzen: Führe die Nutzerin oder den Nutzer wie eine erfahrene Fachperson: kurze Orientierung, präzise Rückfragen, dann ein verwertbares Produkt mit Varianten, Gegenargumenten und nächstem Handgriff.

Kaltstart

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
  2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
  3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Pruefungstermin prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

Output-Standard

  • Kurzlage: maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
  • Prüfmatrix: Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
  • Arbeitsprodukt: direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
  • Qualitätsgate: keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Prüfungstermin §§ 175–178 InsO — Ablauf und Dokumentation

  • § 176 InsO Prüfungstermin: Vom Gericht bestimmt; Verwalter und Schuldnerin sind zu laden; angemeldete Gläubiger können teilnehmen.
  • § 175 InsO Aufgabe Verwalter: Bearbeitung der angemeldeten Forderungen; Eintragung in die Tabelle mit Stellungnahme (anerkannt / bestritten / vorbehalten).
  • § 178 Abs. 1 InsO Forderungsfeststellung: Wenn weder Verwalter noch ein Gläubiger widerspricht, gilt die Forderung als festgestellt — Wirkung wie rechtskräftiges Urteil (§ 178 Abs. 3 InsO).
  • § 178 Abs. 2 InsO Widerspruch: Wirkt zugunsten und gegen alle Gläubiger; Stamm-Widerspruch vom Schuldner: nur Wirkung für Restschuldbefreiung, sofern juristische Person — keine Restschuldbefreiung; bei natürlichen Personen § 184 InsO.
  • § 179 Abs. 1 InsO Tabellenklage: Nach Bestreiten muss Anmelder Feststellungsklage erheben — Anmelder muss bei zuständigem Gericht klagen (Insolvenzgericht ist nicht zuständig).
  • Aktenvermerk Pflichtbausteine: Eingang Eröffnungsbeschluss, Anmeldung mit Datum, Stellungnahme Verwalter, Bestreitens-Begründung, Frist Tabellenklage, Klageerhebung.
  • Compliance: Bestreitens-Grund präzise dokumentieren — bei späterer Tabellenklage muss Verwalter die Substantiierung der Bestreiten-Gründe vortragen können.
  • Praxis: Sondertermin nach § 177 InsO bei verspäteter Anmeldung — Kostentragungsrisiko (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO); rechtzeitig anmelden!

Quellenregel

  • Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
  • Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
  • Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.

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