Forderungsanmeldung mandantenkommunikation redteam qualitygate
Wenn es um Mandantenkommunikation in Insolvenzforderungsanmeldungsprüfung geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Gegenprüfung mit Fehler-, Beweis- und Fristencheck.From its SKILL.md
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Mandantenkommunikation
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Mandantenkommunikation im Bereich insolvenzforderungsanmeldungspruefung sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- BGB §§ 194 ff., 280 ff., 286, 288, 362 ff.; ZPO §§ 253, 688 ff., 794, 802a ff.; RVG/GKG für Kosten.
- InsO §§ 38, 87, 174 ff. bei Insolvenzbezug; Hemmung/Neubeginn der Verjährung stets gesondert prüfen.
- Parteien, Anspruchsgrundlage, Fälligkeit, Mahnung, Einwendungen, Belege, Zustellung und Vollstreckbarkeit getrennt ausgeben.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Kommunikation Forderungsanmeldung — was die Mandantin wissen muss
- Anmeldefrist § 28 InsO: Frist vom Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss bestimmt. Bei verspäteter Anmeldung (§ 177 InsO): Sonderprüfungstermin auf Kosten des Anmelders.
- Erwartete Quote realistisch einschätzen: Bei Unternehmensinsolvenzen sind Quoten von 5–10 % auf einfache Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) typisch; nachrangige Forderungen (§ 39 InsO) erhalten meist 0 %.
- Sicherheiten getrennt behandeln: Wer Aussonderungsrecht (§ 47 InsO) hat, ist nicht Insolvenzgläubiger; bei Absonderungsrecht (§§ 49–51 InsO) wird Ausfallbetrag (§ 52 InsO) angemeldet.
- Vorsicht bei Massegläubigern: Wer nach Eröffnung Leistungen erbringt, hat Anspruch gegen die Masse (§ 55 InsO) — direkte Zahlungsklage, keine Anmeldung.
- Anfechtungsrisiko nicht unterschätzen: Zahlungen, die in der Krise oder im Anfechtungszeitraum geleistet wurden (§§ 130, 131, 133 InsO), können vom Verwalter zurückgefordert werden — Mandantin frühzeitig informieren.
- Kostenrisiko: Tabellenklage löst Gerichtskosten und Anwaltskosten aus. Bei kleinen Forderungen oft wirtschaftlich nicht sinnvoll — Mandantin auf Quote/Kosten-Verhältnis hinweisen.
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