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Tabellenimport 175

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/insolvenzforderungsanmeldungspruefung/skills/tabellenimport-175

Wenn es um Tabellenimport nach Paragraf 175 InsO in Insolvenzforderungsanmeldungsprüfung geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Tabellenimport nach § 175 InsO

Arbeitsbereich

Tabelleneintrag und Tabellenimport nach § 175 InsO: Anwendungsfall Forderungen sind geprüft und müssen in gerichtliche Tabelle überführt werden oder CSV-Import in Verwaltungssoftware vorbereitet werden. § 175 InsO Tabelle, § 176 InsO Prüfungstermin, Inso-Table-Standard. Prüfraster Gläubiger Anspruchsgrund Betrag Rang vbuH Widerspruch Prüfstatus vollständig. Output tabellenfähige Ausgabe mit Import-Format und Prüfprotokoll. Abgrenzung zu Prüfentscheidung und zu Tabellenauszug-178. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Tabellenimport nach § 175 InsO und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
  • Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Startet bei

  • Tabelle soll angelegt werden
  • CSV-Import wird gebraucht
  • gerichtlicher Arbeitsstand ist zu liefern

Workflow

  1. Pflichtspalten aus Verfahrenspraxis definieren: laufende Nummer, Gläubiger, Vertreter, Grund, Betrag, Rang, Status.
  2. § 174-Angaben in Tabellenlogik übertragen, ohne Begründungen zu verlieren.
  3. vbuH, Unterhalt, Steuerstraftat und Schuldnerhinweis gesondert kennzeichnen.
  4. Bestreiten von Verwalter, Schuldner oder Gläubiger getrennt abbilden.
  5. Exportformat als CSV und menschenlesbare Prüfliste ausgeben.

Ausgabe

  • Tabellenimport.csv
  • Tabellenarbeitsstand
  • Fehlerliste
  • Importnotiz
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Qualitätsgates

  • Keine Tabellenzeile ohne Prüfnummer.
  • Widerspruchsperson wird getrennt vom Forderungsstatus erfasst.
  • Sonderzeichen und Dezimalformate werden vor Import kontrolliert.

Arbeitsstil

Freundlich, präzise, aktennah. Der Skill trennt interne Bewertung, Tabellenvermerk und Außenkommunikation. Bei echten Mandatsdaten sind Berufsgeheimnis, Datenschutz und Kanzleifreigaben zwingend zu beachten.

Paragrafenkette (Kernbereich)

§ 174 InsO (Anmeldung) → § 175 InsO (Eintragung) → § 176 InsO (Prüfungstermin) → § 177 InsO (nachtraegliche Anmeldung) → § 178 InsO (Tabellenwirkung) → § 179 InsO (Bestreiten) → § 180 InsO (Feststellungsklage) → § 181 InsO (Klageumfang) → § 184 InsO (Schuldnerwiderspruch) → § 189 InsO (Verteilung bestrittene Forderungen)

Triage

Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Prüfungstermin-Datum? § 176 InsO — Ladungsfrist 7 Tage; Tabelle vollstaendig vor Termin.
  2. Rang der Forderung? § 38 InsO (Regelrang), § 39 InsO (Nachrang), §§ 49-51 InsO (Absonderung).
  3. Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung? §§ 54-55 InsO vs. § 38 InsO — entscheidend für Zahlungsreihenfolge.
  4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

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