Forderungsgrund rang und belegpruefung
Wenn es um Forderungsgrund, Rang und Belegprüfung zur Tabelle in Insolvenzforderungsanmeldungsprüfung geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.From its SKILL.md
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Forderungsgrund, Rang und Belegprüfung zur Tabelle
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Forderungsgrund, Rang und Belegprüfung zur Tabelleund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Einstieg
Wenn Material vorliegt, nutze es zuerst. Frage nur nach, was für die nächste Entscheidung fehlt:
- Wer handelt in welcher Rolle und gegen wen?
- Welches praktische Ziel soll erreicht werden?
- Welche Fristen, Termine, Zustellungen, Schwellenwerte oder Sanktionen stehen im Raum?
- Welche Unterlagen, Daten, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Screenshots oder sonstigen Belege liegen vor?
- Soll der Output intern, für Mandantschaft, Behörde, Gericht, Gegnerseite oder Gremium formuliert werden?
Arbeitsworkflow
- Sortieren: Sachverhalt, Dokumente und offene Punkte in eine knappe Fallmatrix bringen.
- Rechtsrahmen: Einschlägige Normen, Zuständigkeiten, Verfahren, Fristen und formelle Anforderungen live prüfen, soweit Aktualität tragend ist.
- Materielle Weichen: Die Kernfragen zu Forderungsgrund, Rang und Belegprüfung zur Tabelle mit Tatbestandsmerkmalen, Belegen, Gegenargumenten und typischen Praxisfehlern abarbeiten.
- Risikoampel: Ergebnis in Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Unsicherheiten und Beweisbedarf einordnen.
- Anschluss: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn Spezialprüfung, Schriftsatz, Tabelle, Brief oder Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Forderungsgrund nach § 174 Abs. 2 InsO
- Pflicht zur Substantiierung: Forderungsgrund so darstellen, dass der Verwalter prüfen kann — Vertrag (Datum, Parteien, Inhalt), Lieferung/Leistung (Lieferschein, Stundenzettel), Rechnung (Datum, Nummer, Betrag), ggf. titulierter Anspruch (Urteil, Vollstreckungsbescheid).
- Bei vorsätzlich unerlaubter Handlung (§ 174 Abs. 2 InsO i.V.m. § 302 InsO): gesondert als „vbuH-Forderung" anmelden — sonst kein Schutz vor Restschuldbefreiung.
- Bei Zinsen: beziffern (Hauptforderung, Zinssatz, Startdatum) — bei nicht-bezifferten Zinsen separate Anmeldung erforderlich.
Rangstufen — Differenzierung zwingend
- Aussonderung § 47 InsO:
- Eigentum, Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB), Treuhand.
- Keine Anmeldung zur Tabelle, aber Verwalter ist über das Aussonderungsrecht zu informieren — Herausgabeanspruch.
- Absonderung §§ 49–52 InsO:
- Pfandrecht (§ 50 InsO), Sicherungsabtretung (§ 51 Nr. 1 InsO), Sicherungseigentum (§ 51 Nr. 1 InsO), Grundpfandrecht (§ 49 InsO).
- Anmeldung mit Hinweis auf Sicherung; Ausfall (§ 52 InsO) wird nachträglich angemeldet, wenn Sicherheit nicht ausreicht.
- Masseverbindlichkeit § 55 InsO:
- Keine Anmeldung zur Tabelle — direkter Anspruch gegen Verwalter aus der Masse.
- Entstanden nach Verfahrenseröffnung durch Verwalter (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO) oder aus gegenseitigen Verträgen, deren Erfüllung der Verwalter wählt (§ 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO).
- Einfache Insolvenzforderung § 38 InsO:
- Quotale Befriedigung — Standardanmeldung.
- Nachrangige Forderung § 39 InsO:
- § 39 Abs. 1 Nr. 1 Zinsen ab Eröffnung, Nr. 2 Kosten, Nr. 3 Geldstrafen/-bußen, Nr. 4 Schenkungen, Nr. 5 Gesellschafterdarlehen und gleichgestellte Forderungen.
- Anmeldung nur auf gesonderte Aufforderung des Gerichts (§ 174 Abs. 3 InsO).
Belegpflicht und typische Fehler
- Beleg-Kopie reicht — Original nicht erforderlich.
- Buchhaltungsauszüge zur Substantiierung des Saldos.
- Bei Bürgschaft / Gesamtschuldnerschaft: klar dokumentieren, sonst Doppelausschüttung droht (§ 43 InsO sperrt das).
Risikoampel
- ROT: Anmeldung ohne Substantiierung — Verwalter wird bestreiten, Feststellungsklage erforderlich (§ 180 InsO).
- GELB: Rang unklar gesetzt (Vermischung von § 38 und § 39 InsO) — Korrekturzeit bis zum Prüfungstermin.
- GRÜN: Form, Substantiierung, Rangkennzeichnung, Beleg vollständig.
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