Tabellenauszug tabellenimport verteilung
Wenn es um Tabellenauszug und Feststellungswirkung in Insolvenzforderungsanmeldungsprüfung geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Tabellenauszug und Feststellungswirkung
Arbeitsbereich
Tabellenauszug und Feststellungswirkung nach § 178 InsO: Anwendungsfall Forderung ist festgestellt und Gläubiger fragt nach Status oder Insolvenzverwalter muss Tabellenauszug als vollstreckbaren Titel erstellen. § 178 InsO Feststellungswirkung, § 201 InsO Nachhaftung. Prüfraster Feststellungsstatus, Schuldnerwiderspruch abgrenzen, vollstreckbarer Auszug bei Schuldner-ohne-Widerspruch. Output Tabellenauszug mit Feststellungsprotokoll und Vollstreckungshinweis. Abgrenzung zu Prüfentscheidung und zu Streitige-Forderung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Tabellenauszug und Feststellungswirkungund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Startet bei
- Forderung ist festgestellt
- Gläubiger fragt nach Status
- Tabellenauszug wird benötigt
Workflow
- Feststellungsstatus prüfen: unbestritten, Widerspruch beseitigt, Verwalterwiderspruch, Gläubigerwiderspruch, Schuldnerwiderspruch.
- Betrag und Rang der Feststellung dokumentieren.
- Wirkung der Tabelleneintragung intern markieren, ohne externe Rechtsbelehrung zu überziehen.
- Kommunikation für festgestellte und bestrittene Forderungen trennen.
- Bei Schuldnerwiderspruch gesondert auf § 184-Spur verweisen.
Ausgabe
- Feststellungsvermerk
- Tabellenauszug-Anschreiben
- Statusmitteilung
- Widerspruchsübersicht
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Übergabe an die Zwangsvollstreckung
Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und sofern keine Restschuldbefreiung erteilt wurde, ist der
Tabellenauszug ein Vollstreckungstitel nach § 201 Abs. 2 InsO i.V.m. § 794 Abs. 1 Nr. 4a ZPO.
Für die Vollstreckung aus dem Tabellenauszug lädt das freistehende Plugin zwangsvollstreckung
den Skill zv-tabellenauszug-201-inso. Er prüft Restschuldbefreiungsstand, dreißigjährige Verjährung
§ 197 Abs. 1 Nr. 5 BGB, Klauselbedürftigkeit und steuert die anschließende PfÜB- oder
Mobiliarvollstreckung.
Qualitätsgates
- Schuldnerwiderspruch hindert nicht dieselbe Feststellungswirkung gegenüber Verwalter und Gläubigern.
- Tabellenauszug wird nur mit korrektem Status vorbereitet.
- Kein Vollstreckungshinweis ohne Prüfung der Verbraucher-/Restschuldbefreiungsspur.
Arbeitsstil
Freundlich, präzise, aktennah. Der Skill trennt interne Bewertung, Tabellenvermerk und Außenkommunikation. Bei echten Mandatsdaten sind Berufsgeheimnis, Datenschutz und Kanzleifreigaben zwingend zu beachten.
Paragrafenkette (Kernbereich)
§ 174 InsO (Anmeldung) → § 175 InsO (Eintragung) → § 176 InsO (Prüfungstermin) → § 177 InsO (nachtraegliche Anmeldung) → § 178 InsO (Tabellenwirkung) → § 179 InsO (Bestreiten) → § 180 InsO (Feststellungsklage) → § 181 InsO (Klageumfang) → § 184 InsO (Schuldnerwiderspruch) → § 189 InsO (Verteilung bestrittene Forderungen)
Triage
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Prüfungstermin-Datum? § 176 InsO — Ladungsfrist 7 Tage; Tabelle vollstaendig vor Termin.
- Rang der Forderung? § 38 InsO (Regelrang), § 39 InsO (Nachrang), §§ 49-51 InsO (Absonderung).
- Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung? §§ 54-55 InsO vs. § 38 InsO — entscheidend für Zahlungsreihenfolge.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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