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Vorstandswechsel dividenden

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/insiderrecht-compliance/skills/vorstandswechsel-dividenden

Wenn es um Vorstandswechsel – Insiderrecht und Ad-hoc-Pflicht in Insiderrecht Compliance geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Vorstandswechsel – Insiderrecht und Ad-hoc-Pflicht

Arbeitsweg

  • Emittent, Instrument, Handelsplatz, Zeitpunkt und Informationskette feststellen: Wer wusste wann was, war die Information präzise, nicht öffentlich und potenziell erheblich kursrelevant?
  • MAR-Pflichten getrennt prüfen: Insiderinformation nach Art. 7 MAR, Handels-/Empfehlungs-/Weitergabeverbot nach Art. 14 MAR, Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 MAR, Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR, Insiderliste nach Art. 18 MAR, Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR.
  • Deutsche Sanktions- und Verfahrensspur live verifizieren: WpHG §§ 119 ff., BaFin-Zuständigkeit, Börsenrecht, ggf. WpÜG/AktG bei Übernahme, Delisting, Kapitalmaßnahme oder Hauptversammlung.
  • Beweise aktenfest sichern: Timeline, Board-/AR-Unterlagen, Datenraum-Log, Insiderlisten-Versionen, Handelsdaten, Kommunikationskanäle, Aufschubvermerk, Veröffentlichungszeitpunkt und BaFin-/DGAP-/EQS-Belege.
  • Strategische Ausgabe wählen: Ad-hoc-Entscheidungsvorlage, Aufschubvermerk, Leak-Response, Handelsstopp-Empfehlung, Insiderlisten-Audit, PDMR-Meldecheck, BaFin-Antwort oder Verteidigungsnotiz.
  • Rechtsprechung und Behördenpraxis nur mit frei prüfbarer Quelle zitieren; keine BeckRS-/juris-Blindzitate und keine alten WpHG-Paragrafen als Ersatz für die unmittelbar geltende MAR verwenden.

Rechtlicher Rahmen

Ein Wechsel in der Unternehmensführung (CEO, CFO, andere Vorstandsmitglieder) ist typischerweise eine kursrelevante Insiderinformation. Die Insiderinformation entsteht nicht erst mit dem Beschluss des Aufsichtsrats, sondern kann bereits früher vorliegen (Geltl/Daimler-Test). Bei Abberufung oder einvernehmlicher Aufhebung des Anstellungsvertrags ist besondere Sorgfalt geboten.

Rechtsgrundlagen:

Ziel dieses Skills

Dieser Skill bestimmt den Entstehungszeitpunkt der Insiderinformation bei Vorstandswechseln, prüft den Ad-hoc-Zeitpunkt und stellt Vertraulichkeit während der Entscheidungsphase sicher.

Arbeitsprogramm

Schritt 1 – Frühzeitige Insiderinformation bei Vorstandswechseln

  • Geltl/Daimler-Test anwenden: Ab wann ist der Wechsel als hinreichend wahrscheinlich anzusehen?
  • Typische Trigger für frühzeitige Insiderinformation:
  • AR-Präsidium hat Abberufungsentscheidung in principle getroffen
  • Einvernehmliche Aufhebungsverhandlungen sind fortgeschritten
  • Nachfolger ist identifiziert und hat Verhandlungen aufgenommen
  • Dokumentiere frühestmöglichen Zeitpunkt

Schritt 2 – AR-Beschluss als definierter Zeitpunkt

  • Spätester Entstehungszeitpunkt der Insiderinformation: AR-Beschluss
  • Ad-hoc-Pflicht: Unverzüglich nach AR-Beschluss
  • Ausnahme: Wenn Nachfolge noch nicht geklärt und Vollständigkeit für die Ad-hoc fehlt (Zwischenmitteilung möglich, die nur Abgang meldet)

Schritt 3 – Aufschub-Möglichkeiten

  • Legitimes Interesse am Aufschub: In der Praxis selten, da Wechsel selbst keine laufenden Verhandlungen darstellt
  • Ausnahme: Wenn Wechsel mit wesentlicher Strategie-Neuausrichtung verknüpft ist, kann Aufschub bis zur Vollständigkeit gerechtfertigt sein (restriktiv)
  • Vertraulichkeit während AR-Beratung: Normal-Standard der AR-Verschwiegenheitspflicht (§ 116 AktG) reicht für die AR-Phase

Schritt 4 – Inhalt der Ad-hoc-Mitteilung

  • Name des ausscheidenden Vorstandsmitglieds, Funktion, Datum des Ausscheidens
  • Wenn bekannt: Nachfolger, Datum des Antritts, kurze Kurzbiographie
  • Ggf. Grund des Wechsels (wenn wesentlich)
  • Wenn Nachfolge noch nicht geregelt: Interimsregelung nennen

Schritt 5 – Eigengeschäfte und Directors' Dealings

  • Ausscheidendes Vorstandsmitglied: Hat es Eigengeschäfte zwischen Beginn der Abberufungsverhandlungen und Ad-hoc getätigt? → Art. 14 MAR-Prüfung
  • Neuer CEO: Directors'-Dealings-Registrierung ab Dienstantritt
  • Abfindung: Meldepflichtige Transaktion nach Art. 19 MAR?

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