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Roadshow dual

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/insiderrecht-compliance/skills/roadshow-dual

Wenn es um Roadshows – Insiderrechtliche Compliance in Insiderrecht Compliance geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md

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Roadshows – Insiderrechtliche Compliance

Arbeitsweg

  • Emittent, Instrument, Handelsplatz, Zeitpunkt und Informationskette feststellen: Wer wusste wann was, war die Information präzise, nicht öffentlich und potenziell erheblich kursrelevant?
  • MAR-Pflichten getrennt prüfen: Insiderinformation nach Art. 7 MAR, Handels-/Empfehlungs-/Weitergabeverbot nach Art. 14 MAR, Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 MAR, Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR, Insiderliste nach Art. 18 MAR, Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR.
  • Deutsche Sanktions- und Verfahrensspur live verifizieren: WpHG §§ 119 ff., BaFin-Zuständigkeit, Börsenrecht, ggf. WpÜG/AktG bei Übernahme, Delisting, Kapitalmaßnahme oder Hauptversammlung.
  • Beweise aktenfest sichern: Timeline, Board-/AR-Unterlagen, Datenraum-Log, Insiderlisten-Versionen, Handelsdaten, Kommunikationskanäle, Aufschubvermerk, Veröffentlichungszeitpunkt und BaFin-/DGAP-/EQS-Belege.
  • Strategische Ausgabe wählen: Ad-hoc-Entscheidungsvorlage, Aufschubvermerk, Leak-Response, Handelsstopp-Empfehlung, Insiderlisten-Audit, PDMR-Meldecheck, BaFin-Antwort oder Verteidigungsnotiz.
  • Rechtsprechung und Behördenpraxis nur mit frei prüfbarer Quelle zitieren; keine BeckRS-/juris-Blindzitate und keine alten WpHG-Paragrafen als Ersatz für die unmittelbar geltende MAR verwenden.

Rechtlicher Rahmen

Roadshows für Kapitalerhöhungen, IPOs oder Anleiheemissionen sind intensive Phase der Investorenkommunikation, in der Selective Disclosure-Risiken erhöht sind. Art. 10 MAR, Art. 11 MAR (Market Sounding), Art. 17 MAR und die Vorschriften zur Erstveröffentlichung müssen gleichzeitig eingehalten werden. Für IPOs gilt zudem die EU-Prospektverordnung.

Rechtsgrundlagen:

Ziel dieses Skills

Sichere den gesamten Roadshow-Prozess gegen MAR-Verstöße: von der Präsentationsfreigabe bis zum Post-Roadshow-Compliance-Report.

Arbeitsprogramm

Schritt 1 – Präsentation-Screening

  • Alle Präsentationsinhalte müssen vor der Roadshow von Compliance freigegeben werden
  • Screening: Enthält die Präsentation Insiderinformationen, die noch nicht veröffentlicht sind? Wenn ja: Ad-hoc vor Roadshow-Beginn oder Entfernung der Information
  • Nur auf Basis öffentlicher Informationen (Jahresbericht, Ad-hoc, Prospekt) kommunizieren

Schritt 2 – Roadshow-Teilnehmer und Insiderstatus

  • Investoren, die im Rahmen von Market Sounding (Art. 11 MAR) Insiderinformationen erhalten: Wall-Crossing-Prozess nach Skill ins-008 einleiten
  • Investoren in reiner Roadshow (auf Basis öffentlicher Informationen): Kein Insiderstatus
  • Trenne klar zwischen Market Sounding und Roadshow

Schritt 3 – Free-Period-Prüfung

  • Liegt die Roadshow in einer Closed Period? → Keine Eigengeschäfte der PDMRs
  • Liegt eine aktuelle Insiderinformation vor? → Roadshow absagen oder auf rein öffentliche Informationen beschränken

Schritt 4 – Q&A-Management

  • Keine Antworten auf Fragen, die Insiderinformationen bestätigen oder nahelegen
  • Standard-Antwort: „Wir kommentieren Marktgerüchte nicht"
  • Alle Q&A-Sessions protokollieren (Fragen und Antworten)

Schritt 5 – Post-Roadshow-Review

  • Hat IR versehentlich kursrelevante Informationen kommuniziert?
  • Wenn ja: Sofortige Ad-hoc-Pflicht prüfen
  • Protokolle aufbewahren (5 Jahre)
  • Nächste Roadshow: Learnings aus Compliance-Review einarbeiten

Weitere Hinweise

Bei IPO-Roadshows gelten zusätzlich die Anforderungen der EU-Prospektverordnung (EU) 2017/1129: Der Prospekt muss vor dem Beginn des öffentlichen Angebots veröffentlicht sein. Informationen in der Roadshow-Präsentation dürfen nicht wesentlich über den Prospektinhalt hinausgehen, es sei denn, ein Nachtrag wird veröffentlicht. Compliance muss Präsentation und Prospekt auf Kohärenz prüfen. Bei Abweichungen: Nachtrags-Prospekt erforderlich.

Weitere Quellen:

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