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Beraterdepot employee

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/insiderrecht-compliance/skills/beraterdepot-employee

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Berater-Depot und Treuhandkonten – Insiderrecht in Insiderrecht Compliance geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.

SKILL.md

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Berater-Depot und Treuhandkonten – Insiderrecht

Arbeitsweg

  • Emittent, Instrument, Handelsplatz, Zeitpunkt und Informationskette feststellen: Wer wusste wann was, war die Information präzise, nicht öffentlich und potenziell erheblich kursrelevant?
  • MAR-Pflichten getrennt prüfen: Insiderinformation nach Art. 7 MAR, Handels-/Empfehlungs-/Weitergabeverbot nach Art. 14 MAR, Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 MAR, Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR, Insiderliste nach Art. 18 MAR, Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR.
  • Deutsche Sanktions- und Verfahrensspur live verifizieren: WpHG §§ 119 ff., BaFin-Zuständigkeit, Börsenrecht, ggf. WpÜG/AktG bei Übernahme, Delisting, Kapitalmaßnahme oder Hauptversammlung.
  • Beweise aktenfest sichern: Timeline, Board-/AR-Unterlagen, Datenraum-Log, Insiderlisten-Versionen, Handelsdaten, Kommunikationskanäle, Aufschubvermerk, Veröffentlichungszeitpunkt und BaFin-/DGAP-/EQS-Belege.
  • Strategische Ausgabe wählen: Ad-hoc-Entscheidungsvorlage, Aufschubvermerk, Leak-Response, Handelsstopp-Empfehlung, Insiderlisten-Audit, PDMR-Meldecheck, BaFin-Antwort oder Verteidigungsnotiz.
  • Rechtsprechung und Behördenpraxis nur mit frei prüfbarer Quelle zitieren; keine BeckRS-/juris-Blindzitate und keine alten WpHG-Paragrafen als Ersatz für die unmittelbar geltende MAR verwenden.

Rechtlicher Rahmen

Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und andere Berater, die im Rahmen ihrer Mandatstätigkeit Insiderinformationen erlangen, dürfen weder für eigene Rechnung noch für fremde Rechnung (Kunden-Depots, Treuhandkonten) handeln. Art. 8, 9 MAR regeln den objektiven und subjektiven Tatbestand. Besonders heikel: Vermögensverwaltungsmandate für Insider-Kunden.

Rechtsgrundlagen:

Ziel dieses Skills

Identifiziere Insiderrisiken bei Berater-Depots und Treuhandkonten und entwickelt Schutzmaßnahmen für Berater und ihre Mandanten.

Arbeitsprogramm

Schritt 1 – Mandatsprüfung

  • Für welche Mandanten führt der Berater ein Depot oder Treuhandkonto?
  • Ist der Berater aufgrund seiner Mandatstätigkeit im Besitz von Insiderinformationen über Finanzinstrumente im Depot?
  • Wenn ja: Handelsverbot für alle Transaktionen in diesen Instrumenten

Schritt 2 – Wissenszurechnung bei Berater-Teams

  • Gilt das Wissen eines Beraters der gesamten Kanzlei / Beratungsgesellschaft? (Grundsatz der Wissenszurechnung in Berufsorganisationen)
  • Chinese Walls: Trennung zwischen der Abteilung mit Insiderwissen und der Vermögensverwaltungsabteilung
  • Dokumentation der Chinese Wall und regelmäßige Tests

Schritt 3 – Vermögensverwaltungsmandat für Insider-Mandanten

  • Führt ein Berater ein Vermögensverwaltungsmandat für einen Mandanten, der selbst ein Insider ist? → Safe Harbour nach Art. 9 Abs. 1 lit. a MAR: Kein Tatbestand, wenn der Berater eigenständige Entscheidungen ohne Insiderwissen des Mandanten trifft und der Mandant keine Weisungen aufgrund von Insiderinformationen gegeben hat
  • Dokumentation: Keine Kommunikation des Mandanten über laufende Insiderinformationen

Schritt 4 – Monitoring-Pflichten der Berater-Gesellschaft

  • Compliance muss alle Depotkonten und Treuhandkonten auf insiderrelevante Transaktionen überwachen
  • Verdächtige Transaktionen: Kauf/Verkauf kurz vor Kursbewegungs-Ereignis bei Mandanten- Unternehmen
  • Meldung verdächtiger Transaktionen an BaFin (Art. 16 MAR)

Schritt 5 – Präventionsmaßnahmen

  • Watch List und Restricted List für Finanzinstrumente, für die Insiderwissen besteht
  • Automated pre-trade screening: System prüft Transaktionen gegen Watch List
  • Schulung aller Berater und Assistenten auf Insiderrecht

Weitere Hinweise

Für Vermögensverwalter und Anlageberater, die reguliert nach WpIG oder KWG sind, bestehen neben MAR zusätzliche Verhaltenspflichten (§§ 63 ff. WpHG, MiFID II). Das Trading- Surveillance-System muss Transaktionen in Finanzinstrumenten der betreuten Mandate gegen interne Watch- und Restricted Lists abgleichen. Bei verdächtigen Transaktionen: Meldung nach Art. 16 MAR an die BaFin (Suspicious Transaction Report / STR-Meldepflicht).

Weitere Quellen:

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