Vergleichende werbung und herabsetzung
Wenn es um Influencer-Recht: Vergleichende Werbung und Herabsetzung in Influencer-Recht geht: entwickelt Verhandlungsziel, Vergleichskorridor und Eskalationspfad; liefert eine Verhandlungs- oder Eskalationslinie mit Optionen.From its SKILL.md
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Influencer-Recht: Vergleichende Werbung und Herabsetzung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Kontext und Regelungslage
Vergleichende Werbung ist in Grenzen erlaubt, Herabsetzung verboten:
- § 6 UWG: Vergleichende Werbung zulässig, wenn objektiv, nachprüfbar und nicht irreführend; auf wesentliche relevante Eigenschaften bezogen.
- § 6 Abs. 2 UWG: Unzulässig, wenn Verwechslungsgefahr, unlautere Ausnutzung des Rufs oder Herabsetzung/Verunglimpfung eines Mitbewerbers.
- § 4 Nr. 1 UWG: Herabsetzung von Mitbewerbern durch abwertende Aussagen = unlautere Handlung.
- § 4 Nr. 2 UWG: Nachahmung mit Rufausbeutung.
- § 823 Abs. 1 BGB: Unerlaubte Handlung – üble Nachrede oder Rufschädigung als deliktsrechtlicher Anspruch.
- § 824 BGB: Kreditgefährdung durch unwahre Tatsachenbehauptungen.
- § 186 StGB: Üble Nachrede; § 187 StGB: Verleumdung.
Zulässige vs. unzulässige Aussagen
| Aussage | Status |
|---|---|
| „Produkt A ist 20 % günstiger als Produkt B (Preis v. 1.1.)." | Zulässig (§ 6 UWG) |
| „Marke X-Produkte sind schlechte Qualität" (unbelegt) | Unzulässig (§ 4 Nr. 1 UWG) |
| „Unser Abo ist besser als Netflix" (sachlicher Vergleich) | Prüfen: objektiv, nachprüfbar? |
| „Firma Y hat mich betrogen" (ohne Beweis) | § 824 BGB-Risiko |
| Parodie/Satire eines Brands | § 24 MarkenG, künstlerische Freiheit |
Kaltstart-Fragen (6)
- Wer oder was soll verglichen oder kritisiert werden – Mitbewerber, Produkt oder Marke?
- Beruhen die Aussagen auf nachprüfbaren Tatsachen oder Werturteilen?
- Ist die Aussage sachlich oder enthält sie abwertende Elemente?
- Liegt eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung vor?
- Handelt es sich um journalistische Kritik, Satire oder kommerzielle Werbung?
- Gewünschtes Ergebnis: Aussagen-Check, Verteidigung oder Gegendarstellung?
Prüfprogramm
- Tatsache vs. Werturteil: Tatsachen müssen wahr sein; Werturteile dürfen sachlich überspitzt sein.
- § 6 UWG-Kriterien: Objektivität, Wesentlichkeit, Nachprüfbarkeit – alle drei müssen erfüllt sein.
- Herabsetzungstest: Geht die Aussage über sachliche Kritik hinaus? → Unzulässig.
- Satire-Sonderrecht: Übertreibung erlaubt, wenn als Satire erkennbar; keine Falschbehauptungen.
- Schadensersatz: § 823 BGB i. V. m. § 4 Nr. 1 UWG → Abmahn- und Schadensersatzrisiko.
- Strafrecht: § 186/187 StGB – schwere Fälle; Strafanzeige möglich.
Typische Fallen
- Negative Amazon-Bewertung als Content → § 824 BGB, wenn falsche Tatsachen.
- Mitbewerber-Vergleich ohne aktuelle Daten → § 5 UWG (Irreführung).
- „Worst Brand Award" ohne Sachgrundlage → Herabsetzung.
- Satire ohne klare Kennzeichnung als solche → ernstzunehmende Tatsachenbehauptung.
Normen und Quellen
- § 6 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__6.html
- § 4 Nr. 1 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html
- § 824 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__824.html
- § 186 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
Output-Formate
- Aussagen-Ampel (zulässig/riskant/verboten)
- Abmahnreaktion Herabsetzung
- Gegendarstellungs-Vorlage
- Satire-Disclaimer-Text
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