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Scheinselbststaendigkeit creator management team

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Wenn es um Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit – Creator und Management-Team in Influencer-Recht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md

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Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit – Creator und Management-Team

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Kontext und Regelungslage

Enge Kooperationen zwischen Creator und Management/Brand können zur Scheinselbstständigkeit führen:

  • § 7 Abs. 1 SGB IV: Beschäftigung liegt vor, wenn jemand weisungsgebunden und in fremde Arbeitsorganisation eingegliedert tätig ist.
  • § 7a SGB IV: Anfrageverfahren bei Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Statusfeststellung; Creator oder Auftraggeber können anfragen.
  • § 28a SGB IV: Meldepflicht des Arbeitgebers bei festgestellter Beschäftigung; rückwirkende Beitragsnachzahlung bis 4 Jahre (30 Jahre bei Vorsatz).
  • § 2 SGB VI: Selbstständige, die auf einen Auftraggeber angewiesen sind, können rentenversicherungspflichtig sein (Ein-Auftraggeber-Fall).
  • § 611a BGB: Arbeitnehmer-Abgrenzungskriterien; Weisungsgebundenheit als Kernmerkmal.

Indizien-Check Scheinselbstständigkeit

Indiz für SelbstständigkeitIndiz für Beschäftigung
Mehrere AuftraggeberNur ein Auftraggeber
Eigene BetriebsmittelAuftraggeber stellt Equipment
Eigenes unternehmerisches RisikoFeste Vergütung ohne Erfolgskomponente
Freie ZeiteinteilungFeste Arbeitszeiten / Anwesenheitspflicht
Eigene PreisgestaltungVergütung vom Auftraggeber diktiert

Kaltstart-Fragen (6)

  1. Arbeitet der Creator ausschließlich oder überwiegend für eine Agentur oder ein Unternehmen?
  2. Stellt die Agentur/das Unternehmen Equipment, Räumlichkeiten oder Accounts?
  3. Gibt es Weisungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort oder Inhalt?
  4. Liegt ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV vor oder ist eines geplant?
  5. Wie lange besteht die Kooperation bereits, und welche Entgelte wurden bezahlt?
  6. Gewünschtes Ergebnis: Statusgutachten, Vertragsgestaltung oder Reaktion auf DRV-Bescheid?

Prüfprogramm

  • Gesamtbild aller Indizien bewerten; kein einzelnes Merkmal ist allein entscheidend.
  • Vertragsdokumentation: Kooperationsvertrag muss Selbstständigkeit klar abbilden (Freiheit bei Zeiteinteilung, eigene Betriebsmittel).
  • DRV-Anfrage: Proaktive Anfrage nach § 7a SGB IV reduziert Haftungsrisiko.
  • Rückwirkungsgefahr: Bei festgestellter Beschäftigung → 4 Jahre Nachzahlung; bei Vorsatz 30 Jahre.
  • Umsatzsteuer-Folgen: Scheinselbstständiger erbringt ggf. keine umsatzsteuerliche Leistung mehr.
  • Vertragsneugestaltung: Mehr Auftraggeber, eigene Betriebsmittel, Erfolgskomponente einbauen.

Typische Fallen

  • Exklusivitätsklausel im Agenturvertrag → faktisch Ein-Auftraggeber → Scheinselbstständigkeitsrisiko.
  • Management stellt Social-Media-Accounts → Eingliederung in fremde Organisation.
  • Creator kann Aufträge nicht ablehnen → Weisungsgebundenheit.
  • DRV-Bescheid ignoriert → Vollstreckung, Insolvenzrisiko.

Normen und Quellen

Output-Formate

  • Indizien-Check-Tabelle (Selbstständig vs. Beschäftigt)
  • DRV-Anfrage-Muster (§ 7a SGB IV)
  • Vertragsneugestaltungs-Empfehlung
  • Haftungskalkulationstabelle (Nachzahlung)

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