Persoenlichkeitsrechtsverletzung durch reaction video
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill persoenlichkeitsrechtsverletzung-durch-reaction-videoAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
What its author says it does
Copied from the file, not written here
Wenn es um Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction-Video in Influencer-Recht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.
SKILL.md
5.0 KB, as published. Nobody here has run it
Influencer-Recht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Reaction-Video
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Kontext und Regelungslage
Reaction-Videos erzeugen mehrfache Rechtsfragen:
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG): Kritik am Video ist erlaubt; persönliche Herabsetzung, Bloßstellung oder Eingriff in Privatsphäre nicht.
- § 22 KUG: Verwendung des Bildnisses der Originalautors im Reaction-Video erfordert Einwilligung, es sei denn § 23 KUG-Ausnahmen greifen.
- § 51 UrhG (Zitatrecht): Verwendung fremden Contents im Reaction-Video zulässig, wenn Zitatzweck belegt (Analyse, Kritik, Erörterung) und Quellenangabe vorhanden.
- § 97 UrhG: Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung im Reaction-Video (Übernahme ohne Zitat-Grund).
- § 185 ff. StGB: Beleidigung, üble Nachrede durch Aussagen im Reaction-Video.
- § 823 Abs. 1 BGB: Schadensersatz bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung.
- Gegendarstellung § 56 RStV / MStV: Redaktionelle Angebote müssen Gegendarstellungen abdrucken.
Reaction-Video-Legalitätsmatrix
| Element | Zulässig? | Bedingung |
|---|---|---|
| Clip aus Original zeigen | Bedingt | § 51 UrhG Zitatrecht: Analysezweck + Quelle |
| Gesicht des Creators zeigen | Bedingt | KUG § 23 (öffentliche Person): ggf. ohne Einwilligung |
| Meinung äußern | Ja | Keine Falschbehauptungen |
| Unwahre Tatsachen behaupten | Nein | § 824 BGB, § 186 StGB |
| Privates enthüllen | Nein | § 823 BGB, allg. PersR. |
Kaltstart-Fragen (6)
- Wer ist Gegenstand des Reaction-Videos – Person des öffentlichen Lebens oder Privatperson?
- Wie viel des ursprünglichen Contents wird verwendet (ganzes Video oder kurze Ausschnitte)?
- Werden eigene Meinungen oder Tatsachenbehauptungen gemacht?
- Enthält das Reaction-Video private Informationen oder Bilder der Zielperson?
- Liegt eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung der Zielperson vor?
- Gewünschtes Ergebnis: Vorab-Check, Reaktion auf Abmahnung oder Reaktion auf einstweilige Verfügung?
Prüfprogramm
- Zitatrecht: Ausschnitt im konkreten Kontext der Analyse → § 51 UrhG; Quellenangabe zwingend.
- Verhältnismäßigkeit: So kurz wie nötig, nicht länger als Analysezweck erfordert.
- Persönlichkeitsrecht: Meinung vs. Tatsache trennen; keine Enthüllung privater Sphäre.
- Öffentlichkeitsstatus der Zielperson: Politiker, Influencer = Person des öffentlichen Lebens → mehr Kritik erlaubt.
- Beleidigung/Verleumdung: Herabsetzende Aussagen aus Aussageperspektive prüfen.
- Copyright Claim: Plattform-Content-ID → ggf. Einnahmen-Split oder Löschung.
Typische Fallen
- Gesamtes Video übernommen statt Ausschnitt → § 51 UrhG-Grenze überschritten.
- Privatadresse / Familienverhältnisse im Reaction-Video → schwere PersR-Verletzung.
- „Der ist ein Betrüger" ohne Belege → § 186 StGB + § 824 BGB.
- Content-ID-Claim: Monetarisierung des Reaction-Videos → geht an Originalautor.
Normen und Quellen
- § 51 UrhG – Zitatrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 97 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html
- § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
- § 186 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
Output-Formate
- Reaction-Video-Vorab-Check
- Zitatrecht-Checkliste
- Abmahnreaktion (Persönlichkeitsrecht)
- Reaktion auf Content-ID-Claim