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Medienanstalt anfrage beantworten

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Wenn es um Influencer-Recht: Landesmedienanstalt – Anfrage beantworten in Influencer-Recht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Verhandlungs- oder Eskalationslinie mit Optionen.From its SKILL.md

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Influencer-Recht: Landesmedienanstalt – Anfrage beantworten

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Kontext und Regelungslage

Landesmedienanstalten prüfen Influencer auf Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag:

  • § 60 MStV: Medienanstalten sind zuständige Regulierungsbehörden für Telemedien; zuständige Anstalt richtet sich nach Sitz oder Wohnort des Creators.
  • § 74 MStV: Auskunftspflicht; Creator muss der Medienanstalt Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen.
  • § 115 MStV: Bußgeldkatalog; Verstöße gegen § 22 MStV (Trennungsgebot) bis 500 000 €; fehlende Kennzeichnung typisch bis 10 000–50 000 €.
  • § 22 MStV: Trennungsgebot Werbung/Redaktion; Grundlage der meisten Prüfungsverfahren.
  • § 58 MStV: Impressumspflicht; § 18 MStV – Erweiterung für journalistische Angebote.
  • § 96 MStV: Beanstandungsverfahren; Medienanstalt kann Verstöße beanstanden → Abhilfefrist → Bußgeld.
  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Verfahrensrechte des Creators; Akteneinsicht, Anhörung (§ 28 VwVfG), Rechtsmittel.

Verfahrensablauf Medienanstalt

  1. Anfrage / Auskunftsersuchen an Creator
  2. Creator hat Recht auf Akteneinsicht (§ 29 VwVfG)
  3. Anhörung (§ 28 VwVfG) vor Beanstandung
  4. Beanstandungsbescheid mit Abhilfefrist
  5. Widerspruch oder Klage (VwGO)
  6. Bei Nichtabhilfe: Bußgeldbescheid

Kaltstart-Fragen (6)

  1. Von welcher Landesmedienanstalt kam die Anfrage (z. B. BLM Bayern, Medienanstalt Berlin-Brandenburg)?
  2. Welcher konkrete Verstoß wird geprüft (Kennzeichnung, Impressum, Schleichwerbung)?
  3. Bis wann ist eine Antwort gefordert?
  4. Liegen die betroffenen Posts noch online?
  5. Gibt es bereits laufende Abhilfemaßnahmen (Kennzeichnung nachgeholt)?
  6. Gewünschtes Ergebnis: Antwortschreiben, Selbstreparatur-Nachweis oder Widerspruchsschreiben?

Prüfprogramm

  • Auskunftspflicht: § 74 MStV → Mitwirken; aber keine Selbstbelastung (nemo-tenetur-Grundsatz begrenzt Pflicht).
  • Sachverhaltsaufklärung: Welche Posts sind betroffen? Lag Kennzeichnungspflicht vor?
  • Abhilfe: Fehlende Kennzeichnung nachträglich hinzufügen (Story: neu einstellen; Post: bearbeiten mit „Werbung"-Label).
  • Frist: Antwortfrist einhalten; Fristverlängerung beantragen wenn nötig.
  • Rechtsmittel: Widerspruch gegen Bescheid binnen 1 Monat (§ 70 VwGO); Klage beim Verwaltungsgericht.
  • Anwalt: Bei Bußgeld > 5 000 € oder Wiederholungsfall → unbedingt einschalten.

Typische Fallen

  • Anfrage ignoriert → Bußgeld ohne Anhörung möglich.
  • Alle Posts gelöscht statt korrigiert → erschwert Sachverhaltsfeststellung nicht, aber verliert Beweise.
  • Zuständige Landesmedienanstalt falsch angeschrieben → Frist verpasst.
  • Selbstbelastung durch zu ausführliche Antwort.

Normen und Quellen

Output-Formate

  • Antwortschreiben an Medienanstalt
  • Selbstreparatur-Dokumentation (Kennzeichnung nachgeholt)
  • Widerspruchsschreiben (Muster)
  • Bußgeld-Reaktionsstrategie

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