Influencer beauty filter medienanstalt
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Influencer-Recht: Influencer als Testimonial in Kapitalmarktkommunikation in Influencer-Recht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.
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Influencer-Recht: Influencer als Testimonial in Kapitalmarktkommunikation
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Kontext und Regelungslage
Creator in Kapitalmarktumfeld tragen erhebliche Haftungsrisiken:
- § 25 WpHG: Anlageempfehlungen müssen als Werbung kenntlich gemacht sein; Creator-Testimonial für Wertpapierprodukt = Marketingmitteilung.
- § 26 WpHG: Offenlegung von Interessenkonflikten zwingend; Affiliate-Provision = Interessenkonflikt.
- MAR Art. 20 (EU 596/2014): Anlageempfehlungen und Informationen über Emittenten; Pflichten für Personen, die solche verbreiten.
- MAR Art. 12: Marktmanipulation verboten; koordinierte Kauf-Empfehlungen ohne Offenlegung.
- § 32 KWG: Finanzdienstleistungserlaubnis; konkrete Empfehlung von Einzeltiteln kann erlaubnispflichtigen Bereich berühren.
- WpPG § 21: Werbung für Wertpapierprospekte muss als solche erkennbar sein und auf Prospekt verweisen.
- § 5 UWG: Irreführende Aussagen über Wertpapiere.
Hochrisiko-Konstellationen
| Konstellation | Risiko |
|---|---|
| Creator empfiehlt Aktie mit Kauf-Aufruf + Provision | BaFin-Prüfung, § 32 KWG |
| Testimonial für IPO-Werbematerial | WpPG § 21 |
| Creator in Pump-and-Dump-Gruppe | MAR Art. 12 – Marktmanipulation |
| Creator empfiehlt Krypto-Token + Provision | MiCA ab 2024 |
| Creator als „Markenbotschafter" für Broker | WpHG §§ 25, 26 |
Kaltstart-Fragen (6)
- Soll der Creator für ein Wertpapierprodukt, einen Broker oder einen Krypto-Anbieter werben?
- Erhält der Creator eine Provision (Affiliate, CPA, Anzahl Depoteröffnungen)?
- Macht der Creator konkrete Kauf-Empfehlungen oder nur allgemeine Werbung?
- Hat der Brand eine BaFin-Lizenz oder einen EU-Pass?
- Gibt es eine Community oder Gruppe, in der koordinierte Kaufempfehlungen ausgegeben werden?
- Gewünschtes Ergebnis: Haftungs-Check, Offenlegungs-Text oder Ablehnungsempfehlung?
Prüfprogramm
- Lizenz-Check: Hat der Brand BaFin-Lizenz? → Pflichtangabe in Creator-Content.
- Interessenkonflikt-Offenlegung: Alle Provisionen und Vergütungsbeziehungen offenlegen.
- MAR-Test: Ist die Community groß genug, um Marktbewegungen auszulösen? → Marktmanipulationsrisiko.
- Anlageberatungsgrenze: „Dies ist keine Anlageberatung" schützt nicht, wenn tatsächlich Empfehlung gegeben wird.
- MiCA: Krypto-Asset-Werbung ab 2024 reguliert; Brand muss MiCA-Zulassung haben.
- Ablehnungsempfehlung: Bei fehlender BaFin-Lizenz des Brands → dringend ablehnen.
Typische Fallen
- Testimonial für nicht zugelassenen Finanzdienstleister → KWG-Verstoß als Beihilfe.
- Pump-and-Dump mitgemacht ohne Wissen → MAR Art. 12, ggf. Strafverfolgung.
- Interessenkonflikt nicht offengelegt → § 26 WpHG-Verstoß.
- Krypto-Empfehlung mit Renditeversprechen → MiCA + § 5 UWG.
Normen und Quellen
- § 25 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__25.html
- § 26 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__26.html
- MAR Art. 12, 20: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0596
- MiCA EU 2023/1114: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1114
- § 32 KWG: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__32.html
Output-Formate
- Kapitalmarkt-Creator-Ampel
- Interessenkonflikt-Offenlegungstext
- Ablehnungsschreiben für nicht lizenzierte Finanzprodukte
- MAR-Compliance-Checkliste