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Einkommensteuer betriebseinnahme

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Wenn es um Influencer-Recht: Einkommensteuer – Betriebseinnahme und private Nutzung in Influencer-Recht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.From its SKILL.md

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Influencer-Recht: Einkommensteuer – Betriebseinnahme und private Nutzung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Kontext und Regelungslage

Creator als Gewerbetreibende oder Freiberufler unterliegen der Einkommensteuer auf ihre Nettoeinkünfte:

  • § 15 EStG: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewerbeanmeldung, nachhaltige Tätigkeit, Gewinnerzielungsabsicht).
  • § 18 EStG: Freiberufliche Einkünfte (z. B. journalistische, künstlerische Tätigkeit) – ohne Gewerbesteuer.
  • § 4 Abs. 3 EStG: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als vereinfachte Gewinnermittlung.
  • § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Private Nutzung betrieblicher Gegenstände (Kamera, Laptop, Smartphone) → Entnahme; 1 %-Regelung bei Kfz.
  • § 12 EStG: Kosten der privaten Lebensführung nicht abziehbar; gemischte Aufwendungen müssen aufgeteilt werden.
  • § 10d EStG: Verlustabzug in Anfangsjahren möglich (Anlaufverluste).

Abgrenzungstabelle Betrieb vs. Privat

GegenstandBetrieblichPrivatAufteilung
Kamera (nur Content)100 %0 %Vollabzug
Smartphone50–80 %20–50 %Einzelnachweis oder Schätzung
Reise (Content + Urlaub)AnteiligAnteiligZeittagebuch führen
Kleidung (On-Screen)0 %100 %Kein Abzug (§ 12 EStG)
Fitness-Abo (Sport-Creator)50–100 %0–50 %Einzelnachweis

Kaltstart-Fragen (6)

  1. Gewerbebetrieb oder freiberufliche Tätigkeit (z. B. Journalist, Künstler)?
  2. Welche Betriebsmittel werden auch privat genutzt (Laptop, Kamera, Kfz)?
  3. Führst du bereits eine EÜR oder eine Buchführung?
  4. Gibt es Anlaufverluste aus dem Aufbaujahr?
  5. Liegen gemischte Reisen (Content + Urlaub) vor?
  6. Gewünschtes Ergebnis: EÜR-Vorlage, Abgrenzungsmemo oder Steueroptimierungscheck?

Prüfprogramm

  • Einkunftsart bestimmen: § 15 vs. § 18 EStG → Gewerbesteuerbelastung prüfen.
  • EÜR-Positionen: Einnahmen (Geld + Sach), Ausgaben (Betriebsmittel, Software, Coaching, Reisen).
  • Private Nutzung erfassen: Kfz nach 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch; sonstige Gegenstände nach Schätzung.
  • Gemischte Reisen: Aufteilung nach Tagen/Stunden; reine Urlaubstage nicht abziehbar.
  • Sozialversicherung: Selbstständige zahlen volle KV/PV-Beiträge; ggf. KSK-Mitgliedschaft prüfen.
  • Gewerbesteuer: Ab 24 500 € Gewinn; kann auf ESt angerechnet werden (§ 35 EStG).

Typische Fallen

  • Kleidungskosten als Betriebsausgaben geltend gemacht → regelmäßig nicht anerkannt.
  • Privatreise mit einem Posting „bebildert" → Gesamtreise nicht abziehbar ohne klare Aufteilung.
  • Sachleistungen nicht in EÜR erfasst → Gewinn zu niedrig.
  • Verluste im ersten Jahr nicht vorgetragen → Nachholung nur eingeschränkt möglich.
  • KSK vergessen: Künstler/Publizisten können 50 % der Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Normen und Quellen

Output-Formate

  • EÜR-Vorlage für Creator
  • Private-Nutzung-Tabelle (Schätzungsprotokoll)
  • Steueroptimierungscheck: KSK, GewSt-Anrechnung, Verlustabzug

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