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Dsa plattformbeschwerde

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Wenn es um Influencer-Recht: DSA – Plattformbeschwerde und Account-Sperre in Influencer-Recht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Tatbestands- oder Anspruchsmatrix mit Gegenargumenten.From its SKILL.md

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Influencer-Recht: DSA – Plattformbeschwerde und Account-Sperre

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Kontext und Regelungslage

Der Digital Services Act (DSA) stärkt Creator-Rechte gegenüber Plattformen erheblich:

  • DSA Art. 17 (EU 2022/2065): Plattformen müssen bei Sperrung oder Entfernung eine klare Begründung geben; Benachrichtigung an betroffene Nutzer.
  • DSA Art. 20: Interne Beschwerdemechanismus – Nutzer können jede Maßnahme innerhalb von 6 Monaten anfechten; Plattform muss within angemessener Zeit entscheiden.
  • DSA Art. 21: Außergerichtliche Streitbeilegung durch zertifizierte Stellen; kostenlos für Nutzer.
  • DSA Art. 17 Abs. 3: Keine automatisierten Entscheidungen ohne menschliche Überprüfungsmöglichkeit bei schwerwiegenden Maßnahmen.
  • DSA Art. 23: Suspendierung missbräuchlicher Nutzer; aber: Definition von Missbrauch muss klar in AGB sein.
  • § 241a BGB: Lieferung unbestellter Leistungen; analog: Plattform kann nicht einseitig Leistungen entziehen, die vertraglich gewährt wurden.
  • § 241 Abs. 2 BGB: Treuepflichten der Plattform gegenüber Creator.

DSA-Beschwerdeweg

  1. Interne Beschwerde (DSA Art. 20) → Frist: sofort nach Sperre
  2. Außergerichtliche Streitbeilegung (DSA Art. 21) → zertifizierte Stelle
  3. Behördliche Beschwerde → Bundesnetzagentur (DE-Koordinator)
  4. Gerichtlicher Rechtsweg → ggf. einstweilige Verfügung

Kaltstart-Fragen (6)

  1. Welche Plattform hat welche Maßnahme getroffen (Löschung, Sperre, Demonetarisierung)?
  2. Wurde eine Begründung gemäß DSA Art. 17 mitgeteilt?
  3. Wurde der interne Beschwerdeweg bereits genutzt?
  4. Wie lange besteht die Sperre / wie groß ist der wirtschaftliche Schaden?
  5. Liegt eine Verletzung von AGB durch die Plattform vor?
  6. Gewünschtes Ergebnis: Beschwerdeschreiben, außergerichtliche Streitbeilegungsantrag oder einstweilige Verfügung?

Prüfprogramm

  • Sperrbegründung analysieren: Welchen AGB-Artikel nennt die Plattform?
  • DSA Art. 17-Konformität: Hat die Plattform die Maßnahme begründet?
  • Interne Beschwerde: Einlegen innerhalb von 6 Monaten nach Maßnahme.
  • Streitbeilegungsstelle: In DE vom Koordinator zertifizierte Stellen nutzen.
  • Schadensersatz: Bei nachgewiesenem Verstoß gegen DSA → Schadensersatz nach nationalem Recht + DSA-Sanktionen.
  • Einstweilige Verfügung: Dringlichkeit (Verfügungsgrund) gegeben wenn Haupterwerb betroffen.

Typische Fallen

  • Frist für interne Beschwerde versäumt → 6-Monats-Frist (DSA Art. 20).
  • Keine Dokumentation des Schadens → Schadensersatz schwer durchsetzbar.
  • AGB-Verstoß der Plattform nicht erkannt → stärkster Hebel oft AGB-Verletzung.
  • Automatisierte Sperre ohne Möglichkeit menschlicher Überprüfung → DSA Art. 17 Abs. 3 Verletzung.

Normen und Quellen

Output-Formate

  • DSA-Beschwerdeschreiben (Art. 20)
  • Außergerichtlicher Streitbeilegungsantrag (Art. 21)
  • Schadensdokumentation-Vorlage
  • Einstweilige-Verfügungs-Antrag (Muster)
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Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

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