Bildrechte kug beiwerk oeffentlichkeit
Wenn es um Influencer-Recht: Bildrechte – KUG, Beiwerk und Öffentlichkeit in Influencer-Recht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md
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Influencer-Recht: Bildrechte – KUG, Beiwerk und Öffentlichkeit
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Kontext und Regelungslage
Das Recht am eigenen Bild schützt Persönlichkeitsrechte und ist für Creator täglich relevant:
- § 22 KUG: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
- § 23 KUG: Ausnahmen ohne Einwilligung: Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk, Versammlungen, Öffentlichkeit der Darstellung.
- § 24 KUG: Beleidigung oder Bloßstellung durch Bild ist verboten, auch bei zulässiger Aufnahme.
- DSGVO Art. 6: Verarbeitung personenbezogener Daten (Fotos von Personen) bedarf Rechtsgrundlage – bei Nicht-Prominenten Einwilligung erforderlich.
- BGH „Cathy Hummels": Auch Prominente haben Rückzugsrecht bei privaten Bereichen.
- § 201a StGB: Strafbarer Bildverrat bei unbefugter Aufnahme in Wohnungen / höchstpersönlichem Lebensbereich.
KUG-Ausnahmen im Creator-Kontext
| Situation | § 23 KUG-Ausnahme? | Einwilligung nötig? |
|---|---|---|
| Person im Hintergrund (Beiwerk) | Ja, § 23 Abs. 1 Nr. 2 | Nein |
| Demo / öffentliche Veranstaltung | Ja, § 23 Abs. 1 Nr. 3 | Nein (Menge) |
| Identifizierbare Einzelperson | Nein | Ja |
| Minderjährige | Nein | Eltern/Vormund |
| Promi in der Öffentlichkeit | Bedingt, Zeitgeschichte | Bedingt |
Kaltstart-Fragen (6)
- Wer ist auf dem Bild / im Video zu sehen – Privatperson, Promi, Minderjährige?
- Ist die Person identifizierbar (Gesicht, Stimme, besondere Merkmale)?
- Wurde eine schriftliche Einwilligung (Model Release) eingeholt?
- Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung oder private Situation?
- Soll das Bild kommerziell (Brand Deal, Werbung) oder redaktionell genutzt werden?
- Gewünschtes Ergebnis: Freigabecheck, Einwilligungsformular oder Reaktion auf KUG-Abmahnung?
Prüfprogramm
- Identifizierbarkeit prüfen: Gesicht, charakteristische Merkmale, Kontext → falls ja, Einwilligung nötig.
- Beiwerk-Test: Ist die Person erkennbar Hauptmotiv oder tatsächlich nebensächlich?
- Öffentlichkeitstest: Öffentliche vs. private Veranstaltung; Erwartungshorizont der abgebildeten Person.
- Minderjährige: Elterliche Einwilligung erforderlich; KUG + DSGVO + JuSchG kumulativ.
- Kommerzielle Nutzung: Strengere Anforderungen als redaktionelle Nutzung; schriftliche Einwilligung zwingend.
- DSGVO-Konformität: Einwilligung = DSGVO-Rechtsgrundlage; ggf. Löschanspruch nach Art. 17 DSGVO.
Typische Fallen
- Person deutlich im Hintergrund ohne Blur → KUG-Verstoß, wenn erkennbar.
- Einwilligung mündlich → Beweisproblem.
- Model Release für organischen Content, Brand nutzt für Paid Ads → Zwecküberschreitung.
- Kinder auf Creator-Content ohne elterliche Einwilligung → KUG + DSGVO-Verstoß.
Normen und Quellen
- § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html
- § 23 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__23.html
- Art. 6 DSGVO: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
- § 201a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
Output-Formate
- Bildrechte-Ampel pro Aufnahme
- Model-Release-Vorlage (deutsch/englisch)
- KUG-Abmahnung: Reaktionsschreiben
- Minderjährigen-Einwilligungsformular
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