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Betriebsfeier content und datenschutz

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/influencer-recht/skills/betriebsfeier-content-und-datenschutz

Wenn es um Influencer-Recht: Betriebsfeier, Content und Datenschutz in Influencer-Recht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Influencer-Recht: Betriebsfeier, Content und Datenschutz

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Kontext und Regelungslage

Fotos und Videos von Betriebsfeiern und internen Events unterliegen besonderen Regeln:

  • § 22 KUG: Mitarbeiterfotos erfordern Einwilligung; Ausnahme: § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG – Versammlungen (Betriebsfeiern können darunter fallen, wenn Fokus auf Gruppe, nicht Einzelperson).
  • DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a: Einwilligung als Rechtsgrundlage für Mitarbeiterfotos; freiwillig und jederzeit widerrufbar.
  • § 26 BDSG: Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis; Fotos von Mitarbeitern = Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • § 23 KUG Nr. 3: Personengruppen – wenn Einzelperson nicht im Vordergrund steht, kann Einwilligung entbehrlich sein.
  • § 823 BGB: Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos ohne Einwilligung → PersR-Verletzung.
  • Arbeitsrecht: Betriebsfeier als Arbeitszeit-Verlängerung; Unfall bei Betriebsfeier → ggf. Arbeitsunfall.

Einwilligungs-Matrix Betriebsfeier

SituationEinwilligung nötig?
Gruppenfoto ohne identifizierbare EinzelpersonEntbehrlich (§ 23 Nr. 3 KUG)
Einzelperson deutlich im FokusJa (§ 22 KUG)
Internes IntranetGgf. § 26 BDSG – Einwilligung
Öffentliche Social MediaJa, ausdrückliche Einwilligung
Brand-Deal-Foto mit MitarbeiternJa + Nutzungsrechtsvereinbarung

Kaltstart-Fragen (6)

  1. Sollen Fotos intern (Intranet) oder öffentlich (Social Media, Unternehmens-Account) veröffentlicht werden?
  2. Sind Einzel-Mitarbeiter deutlich erkennbar abgebildet?
  3. Gibt es eine Vorab-Einwilligungserklärung für alle Teilnehmer?
  4. Hat der Betriebsrat der Bildverarbeitung zugestimmt?
  5. Werden Fotos auch für Werbematerial (Stellenanzeigen, Brand Content) genutzt?
  6. Gewünschtes Ergebnis: Einwilligungsformular, DSGVO-Check oder Nutzungsrechtsregelung?

Prüfprogramm

  • Einzelperson vs. Gruppe: Wenn Einzelperson im Vordergrund → § 22 KUG-Einwilligung.
  • DSGVO: Fotos auf Social Media = öffentlich → höhere Anforderungen.
  • Einwilligung freiwillig: Kein Zwang auf Betriebsfeier; separate Einwilligung, keine AGB-Koppelung.
  • Widerruf: Einwilligung jederzeit widerrufbar; Löschpflicht bei Widerruf (Art. 17 DSGVO).
  • Nutzungsrechte: Fotos für Werbung → separate Vereinbarung mit Mitarbeitern.
  • Betriebsrat: Bei systematischer Bildverarbeitung von Mitarbeitern → § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

Typische Fallen

  • Einwilligung zu Beginn der Feier pauschal für alles → DSGVO: zu unbestimmt.
  • Fotos ins Firmen-Instagram ohne einzelne Rückfragen → § 22 KUG-Risiko.
  • Dritte (Catering-Personal) auf Fotos ohne Einwilligung.
  • Widerruf nach Veröffentlichung nicht beachtet → DSGVO-Beschwerde.

Normen und Quellen

Output-Formate

  • Einwilligungsformular Betriebsfoto
  • DSGVO-konformer Aushang für Veranstaltungen
  • Betriebsrats-Information (§ 87 BetrVG)
  • Fotoverwendungs-Protokoll

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