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Abmahnung wegen fehlender werbekennzeichnung

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Wenn es um Influencer-Recht: Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung in Influencer-Recht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Verhandlungs- oder Eskalationslinie mit Optionen.From its SKILL.md

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Influencer-Recht: Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Kontext und Regelungslage

Abmahnungen wegen Kennzeichnungsverstößen sind die häufigste Streitigkeit im Creator-Bereich:

  • § 8 Abs. 1 UWG: Unterlassungsanspruch bei UWG-Verstoß; Abmahnung als außergerichtliche Geltendmachung.
  • § 13 Abs. 4 UWG: Erstabmahnkosten sind auf 100 € begrenzt, wenn Antragsteller kein Mitbewerber und Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern; für Verbände weiterhin nach Streitwert.
  • § 13 Abs. 5 UWG: Missbräuchliche Abmahnung ist unzulässig; missbräuchlich wenn Gebührenerzielungsabsicht im Vordergrund.
  • § 5a Abs. 4 UWG: Kennzeichnungspflicht; Verstoß begründet Unterlassungsanspruch.
  • § 339 BGB: Vertragsstrafe bei Verstoß gegen Unterlassungserklärung; nicht zu hoch vereinbaren.
  • § 890 ZPO: Ordnungsgeld bis 250 000 € oder Ordnungshaft bei Verstoß gegen gerichtliche Unterlassungsverfügung.
  • BGH I ZR 90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20 und I ZR 35/21: Maßgebliche Influencer-Urteile zur Kennzeichnungspflicht, Gegenleistung, Tap-Tags und Sachvorteilen.

Abmahnungs-Prüfschema

  1. Formelle Prüfung: Abmahner legitimiert? Bevollmächtigter? Fristen?
  2. Materielle Prüfung: Lag tatsächlich ein Kennzeichnungsverstoß vor?
  3. BGH-Ausnahme: Eigenmarke? Offensichtliches Eigeninteresse?
  4. Kostenkalkulation: § 13 Abs. 4 UWG-Deckelung anwendbar?
  5. Reaktion: Abgeben? Modifizieren? Ablehnen?

Kaltstart-Fragen (6)

  1. Von wem kommt die Abmahnung (Mitbewerber, Verband, Wettbewerbszentrale)?
  2. Welcher konkrete Post / welche Plattform ist betroffen?
  3. Gab es tatsächlich eine Gegenleistung für den Post?
  4. Wie ist die Frist in der Abmahnung (typisch 7–14 Tage)?
  5. Welcher Streitwert und welche Kosten werden gefordert?
  6. Gewünschtes Ergebnis: Unterlassungserklärung entwerfen, modifizieren oder ablehnen?

Prüfprogramm

  • Legitimationsprüfung: Ist der Abmahner tatsächlich klagebefugt (§ 8 Abs. 3 UWG)?
  • Missbrauchsprüfung: Massen-Abmahnungen ohne konkretes Wettbewerbsinteresse?
  • Materiell: War der Post kennzeichnungspflichtig? BGH-Rechtsprechung anwenden.
  • Unterlassungserklärung: Nie ohne Modifikation abgeben; Streitwert reduzieren; Fallgruppe eng fassen.
  • Kosten: § 13 Abs. 4 UWG – 100 € Erstattungsdeckelung prüfen.
  • Vertragsstrafe: Betrag verhandeln; „angemessene Vertragsstrafe nach billigem Ermessen" statt Fixbetrag.

Typische Fallen

  • Unmodifizierte Unterlassungserklärung abgegeben → zu weit gefasste Verpflichtung.
  • Frist versäumt → einstweilige Verfügung möglich.
  • Post nur gelöscht, keine Unterlassungserklärung → Wiederholungsgefahr bleibt.
  • Vertragsstrafe zu hoch vereinbart → späterer Verstoß kostspieliger als nötig.

Normen und Quellen

Output-Formate

  • Abmahnungs-Prüfcheckliste
  • Modifizierte Unterlassungserklärung (Muster)
  • Ablehnungsschreiben (bei fehlender Legitimation)
  • Kostenberechnung § 13 UWG

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