Zielfindungsphase bgb 650p 650r
Wenn es um Zielfindungsphase Nach BGB 650p Und 650r in HOAI Leistungsphasen Praxis geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Zielfindungsphase Nach BGB 650p Und 650r
Arbeitsbereich
HOAI-Fachfrage: Zielfindungsphase nach § 650p Abs. 2 BGB, Planungsgrundlage, Kosteneinschätzung, Sonderkündigungsrecht § 650r BGB und Übergang in die eigentliche Planung führen. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI Paragrafen 1 bis 13 sowie nur das einschlägige Leistungsbild für Gebäude und Innenräume nach Paragraf 34, Freianlagen nach Paragraf 39, Ingenieurbauwerke nach Paragraf 43, Verkehrsanlagen nach Paragraf 47, Tragwerksplanung nach Paragraf 51 oder Technische Ausrüstung nach Paragraf 55; Architekten- und Ingenieurvertrag nach BGB Paragrafen 650p bis 650t. VOB/B nur anwenden, wenn sie wirksam vereinbart und für die konkrete Bauleistung einschlägig ist.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Normanker
- § 650p Abs. 2 BGB: Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung, wenn wesentliche Planungs- und Überwachungsziele noch nicht vereinbart sind.
- § 650r BGB: Sonderkündigungsrecht nach Vorlage der Unterlagen.
Arbeitsgang
- Klären, ob Ziele schon vereinbart waren oder erst erarbeitet werden sollten.
- Unterlagen der Zielfindung sammeln: Bedarfsnotiz, Kosteneinschätzung, Varianten, Protokolle.
- Prüfen, ob die Vorlage den Sonderkündigungsmechanismus auslöst.
- Belehrung, Frist, Verbraucherrolle und Kündigungszugang prüfen.
- Vergütung bis zur Kündigung von nicht abgerufener Weiterplanung trennen.
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