Wiederholungsleistungen planungsaenderung
Wenn es um Wiederholungsleistungen Und Planungsänderung in HOAI Leistungsphasen Praxis geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md
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Wiederholungsleistungen Und Planungsänderung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI Paragrafen 1 bis 13 sowie nur das einschlägige Leistungsbild für Gebäude und Innenräume nach Paragraf 34, Freianlagen nach Paragraf 39, Ingenieurbauwerke nach Paragraf 43, Verkehrsanlagen nach Paragraf 47, Tragwerksplanung nach Paragraf 51 oder Technische Ausrüstung nach Paragraf 55; Architekten- und Ingenieurvertrag nach BGB Paragrafen 650p bis 650t. VOB/B nur anwenden, wenn sie wirksam vereinbart und für die konkrete Bauleistung einschlägig ist.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Normanker
- § 10 HOAI: vertragliche Änderung des Leistungsumfangs und Wiederholung von Grundleistungen.
- §§ 650b, 650q BGB: Änderungsmechanik im Architekten-/Ingenieurvertrag entsprechend prüfen.
Prüfung
- Ursprünglich beauftragte Leistung und Freigabe feststellen.
- Änderungsauslöser bestimmen: Bauherr, Behörde, Planungsfehler, Fachplaner, Unternehmer, Fördermittel.
- Prüfen, ob anrechenbare Kosten, Flächen oder Verrechnungseinheiten betroffen sind.
- Textformvereinbarung suchen oder nachholen.
- Wiederholung wegen Planerfehler von vergütbarer Zusatzleistung trennen.
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