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Prueffaehige schlussrechnung einwendungen

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Wenn es um Prüffähige Schlussrechnung Und Einwendungen in HOAI Leistungsphasen Praxis geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.From its SKILL.md

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Prüffähige Schlussrechnung Und Einwendungen

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: HOAI Paragrafen 1 bis 13 sowie nur das einschlägige Leistungsbild für Gebäude und Innenräume nach Paragraf 34, Freianlagen nach Paragraf 39, Ingenieurbauwerke nach Paragraf 43, Verkehrsanlagen nach Paragraf 47, Tragwerksplanung nach Paragraf 51 oder Technische Ausrüstung nach Paragraf 55; Architekten- und Ingenieurvertrag nach BGB Paragrafen 650p bis 650t. VOB/B nur anwenden, wenn sie wirksam vereinbart und für die konkrete Bauleistung einschlägig ist.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Normanker

  • BGB §§ 650p bis 650t, besonders BGB § 650g für Zustandsfeststellung/Abnahmebezug und BGB § 650q für ergänzende Anwendung werkvertraglicher Vorschriften.
  • HOAI § 7 für Honorarvereinbarungen, HOAI § 15 für Fälligkeit und prüffähige Schlussrechnung; Leistungsbilder und Anlagen für Grundleistungen/Prozentsätze.
  • BGB §§ 632a, 641, 648, 648a, 812 nur fallbezogen: Abschlag, Fälligkeit, Kündigung, Sicherung, Rückforderung.
  • Rechtsprechung zur Prüffähigkeit nur verwenden, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und freie Quelle verifiziert sind; keine bloßen BeckRS-/juris-Angaben.

Prüffragen

  1. Vertrag und Leistungsumfang: Welche LPH und besonderen Leistungen sind beauftragt?
  2. Honorarparameter: anrechenbare Kosten, Honorarzone, Honorarsatz, Leistungsphasenanteile, Nebenkosten, Umsatzsteuer.
  3. Leistung: vollständig, teilweise, gekündigt, mangelhaft oder wiederholt?
  4. Prüfbarkeit: Kann der Auftraggeber die Rechnung ohne eigene Neuerhebung der Grundlagen prüfen?
  5. Einwendungen: Frist, Inhalt, Belege, Mängel, Gegenforderungen, Zurückbehaltung.
  6. Mindest-/Basishonorarthema: Bei Altverträgen und Unionsrechtsbezug gesondert prüfen; bei Neuverträgen Vorrang der wirksamen Honorarvereinbarung.
  7. Kündigungsszenario: Erbrachte Leistungen, ersparte Aufwendungen, anderweitiger Erwerb und Dokumentationslast getrennt ausweisen.
  8. Mängel-/Schadensabwehr: Rechnungseinwand nicht mit Mängelrüge verwechseln; Zurückbehaltung, Aufrechnung und Schadensersatz getrennt formulieren.

Einwendungslogik

  • Prüffähigkeit: Fehlende Kostenberechnung, falsche Honorarzone, unklare LPH-Aufteilung oder nicht nachvollziehbare Nebenkosten konkret benennen.
  • Sachliche Unrichtigkeit: Nach Prüfung beziffern, welcher Betrag aus welchem Parameter nicht geschuldet sein soll.
  • Prozesstaktik: Erst Prüfbarkeitsrüge und Zahlungsfrist, dann hilfsweise materiell prüfen; keine pauschale "alles falsch"-Einwendung.

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