Oeffentliches recht statthaft zulaessig begruendet
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Öffentliches Recht — Statthaftigkeit, Zulässigkeit, Begründetheit
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Hausarbeitsfrist i.d.R. 4-6 Wochen, kein Abgabeaufschub, JAG-Wiederholung pro Klausur, Promotionsverfahren landesrechtlich.
- Tragende Normen verifizieren: JAG/JAPO Land (Pflicht-Hausarbeit), HRG, Studien-/Prüfungsordnung, GG Art. 5 Abs. 3, UrhG §§ 51, 51a (Zitatrecht), Promotionsordnung — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studenten, Korrektor (Lehrstuhl/Justizprüfungsamt), Bibliothek, juris/Beck-Online (Recherche), Plagiats-Software.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Gutachten-Hausarbeit, Sachverhalt, Lösungsskizze, Literaturverzeichnis, Plagiatsbericht, Korrekturanmerkungen, Notenbescheid — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Schritt 1 — Drei-Stufen-Schema
A. Zulässigkeit (oder "Zulässigkeit der Klage")
I. Verwaltungsrechtsweg § 40 VwGO
II. Statthafte Klageart
III. Klagebefugnis
IV. Vorverfahren / Klagefrist
V. Beteiligten- und Prozess-Fähigkeit
VI. Allgemeines Rechtsschutz-Interesse
B. Begründetheit
I. Anspruchsgrundlage / Rechtsgrundlage
II. Formelle Rechtmäßigkeit
III. Materielle Rechtmäßigkeit
IV. Rechts-Verletzung Kläger
Schritt 2 — Verwaltungsrechtsweg § 40 VwGO
Tatbestand
- Streitigkeit
- Öffentlich-rechtlich (nicht zivil- oder strafrechtlich)
- Nicht-verfassungs-rechtlich (sonst BVerfG)
- Keine ausschließliche Sonderzuweisung
Subsumtion
- Streit zwischen Bürger und Behörde → typisch öffentlich-rechtlich
- Streit zwischen zwei Behörden über behördliche Maßnahme → öffentlich-rechtlich
- Streit Bürger-Bürger über öffentlich-rechtliche Norm → Schau, ob Ausgangsfrage ÖR
Schritt 3 — Statthafte Klageart
Anfechtungsklage § 42 I VwGO
- Belastender Verwaltungsakt
- Begehrte: Aufhebung
- Tatbestand: VA vorhanden, Belastung Kläger
Verpflichtungsklage § 42 I VwGO
- VA wird begehrt
- Begehrte: Verpflichtung zur Erteilung
- Tatbestand: Antrag, Ablehnung
Leistungsklage
- Schlicht-hoheitliches Handeln, kein VA
- Begehrte: Tun, Dulden, Unterlassen
Feststellungsklage § 43 VwGO
- Bestehen eines Rechtsverhältnisses
- Subsidiär zu anderen Klagen
Normenkontrolle § 47 VwGO
- Untergesetzliche Normen (Satzung, Rechtsverordnung)
- Vor OVG / VGH
- Skill
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Eilrechtsschutz
- § 80 V VwGO bei Verwaltungsakten mit sofortiger Vollziehung
- § 123 VwGO einstweilige Anordnung
Schritt 4 — Klagebefugnis § 42 II VwGO
Tatbestand
Möglichkeit, dass der Kläger in eigenen Rechten verletzt ist.
"Möglichkeits-Theorie"
- Kläger muss substantiiert behaupten, in eigenen Rechten verletzt zu sein
- Bei Bestätigung Möglichkeit ist Klagebefugnis gegeben
- Eigene Rechtsverletzung wird in der Begründetheit geprüft
Bei Drittklage
- Drittschutz der Norm erforderlich
- BVerwG-Linie zur Drittwirkung
Bei Verbandsklage
- UmwRG § 2 (anerkannte Umweltverbände)
- Spezial-Klagebefugnis
Schritt 5 — Vorverfahren §§ 68 ff. VwGO
Erforderlich bei
- Anfechtungsklage gegen Bescheid (außer wenn Vorverfahren entbehrlich)
- Verpflichtungsklage gegen Versagung
- Nicht: bei Norm-Kontrolle, Feststellungsklage
Frist Widerspruch
- Ein Monat ab Bekanntgabe (§ 70 VwGO)
- Bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung: ein Jahr
Frist Klage
- Ein Monat ab Widerspruchs-Bescheid (§ 74 VwGO)
Schritt 6 — Materielle Begründetheit
Anfechtungsklage
1. Anspruchsgrundlage / Ermächtigungs-Grundlage für VA
2. Formelle Rechtmäßigkeit (Zuständigkeit, Verfahren, Form)
3. Materielle Rechtmäßigkeit
a) Tatbestand erfüllt
b) Rechtsfolge / Ermessen ausgeübt
4. Rechts-Verletzung Kläger
Verpflichtungsklage
1. Anspruchs-Grundlage des Klägers
2. Voraussetzungen erfüllt
3. Kein Versagungs-Grund
4. Ermessens-Reduktion auf null oder günstige Entscheidung
Leistungsklage / Feststellungsklage
- Schlicht-hoheitlicher Anspruch oder Rechtsverhältnis
- Voraussetzungen je Norm
Schritt 7 — Formelle Rechtmäßigkeit eines VA
Zuständigkeit
- Sachliche Zuständigkeit: welche Behörde?
- Örtliche Zuständigkeit: welcher Bezirk?
- Funktionelle Zuständigkeit: welcher Sachbearbeiter?
Verfahren
- Anhörung § 28 VwVfG (ggf. Verzicht § 28 II VwVfG)
- Beteiligung anderer Behörden
- Schriftform, soweit erforderlich
Form
- Schriftlich, mündlich, elektronisch (§ 37 VwVfG)
- Begründung § 39 VwVfG
- Rechtsbehelfsbelehrung (sonst Jahresfrist Widerspruch)
Schritt 8 — Materielle Rechtmäßigkeit eines VA
Tatbestand der Ermächtigungs-Norm
- Tatbestandsmerkmale prüfen
- Bei unbestimmten Rechtsbegriffen: Auslegung
- Bei wertenden Tatbestands-Merkmalen: Beurteilungs-Spielraum
Rechtsfolge
- Gebundene Entscheidung: bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch
- Ermessen: Behörde wählt; gerichtlich prüfbar nach § 114 VwGO
Ermessens-Fehler
- Ermessens-Nicht-Gebrauch: keine Ermessens-Ausübung
- Ermessens-Überschreitung: außerhalb der Norm-Grenzen
- Ermessens-Fehl-Gebrauch: nicht von dem Norm-Zweck geleitet
Ermessens-Reduktion auf null
- Bei besonderen Umständen nur eine Entscheidung rechtmäßig
- BVerwG-Linie zur Ermessensreduktion
Schritt 9 — Sonderfälle Verfassungsbeschwerde
Schema § 90 BVerfGG
1. Beschwerde-Berechtigt (jedermann)
2. Behauptung Grundrechtsverletzung
3. Rechtsweg-Erschöpfung
4. Frist (1 Monat bei VA / Gerichts-Entscheidung; 1 Jahr bei Rechtsnorm)
5. Beschwerde-Befugnis (gegenwärtige selbst-betroffene Grundrechtsverletzung)
Begründetheit
- Schutzbereich Grundrecht
- Eingriff
- Verfassungs-rechtliche Rechtfertigung (Schranken-Schranken)
- Skill
verfassungsrecht-grundrechtspruefung
Schritt 10 — Praktische Beispiel-Schemata
Beispiel: Bauantrag-Ablehnung
A. Zulässigkeit Verpflichtungsklage
I. Verwaltungsrechtsweg § 40 VwGO (öffentlich-rechtlich)
II. Statthafte Klageart § 42 I VwGO (Verpflichtungsklage)
III. Klagebefugnis § 42 II VwGO (Bauherr)
IV. Vorverfahren §§ 68 ff. VwGO (Widerspruch erfolgt)
V. Frist § 74 VwGO (Klage rechtzeitig)
B. Begründetheit
I. Anspruchsgrundlage § 70 BauO Bauerlaubnis
II. Voraussetzungen erfüllt (Vorhaben planungs-rechtlich zulässig)
III. Kein Versagungs-Grund
IV. Ermessens-Reduktion auf null (bei gebundener Entscheidung) oder günstige Ermessens-Entscheidung
Beispiel: Polizei-Anordnung anfechten
A. Zulässigkeit Anfechtungsklage
I. § 40 VwGO
II. § 42 I VwGO
III. § 42 II VwGO
IV. Vorverfahren entbehrlich (§ 68 VwGO Sonderregel)
V. § 74 VwGO
B. Begründetheit
I. Ermächtigungs-Grundlage § X PolG
II. Formelle Rechtmäßigkeit (Zuständigkeit, Verfahren, Form)
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Tatbestand
2. Rechtsfolge / Ermessen
IV. Rechts-Verletzung Kläger
Hilfsfragen für Deine Reflexion
- Habe ich das Drei-Stufen-Schema vollständig?
- Habe ich die richtige Klage-Art bestimmt?
- Habe ich die Klage-Befugnis geprüft (Möglichkeits-Theorie)?
- Habe ich formelle und materielle Rechtmäßigkeit getrennt geprüft?
- Habe ich Ermessens-Fehler geprüft?
Übergang zu
verfassungsrecht-grundrechtspruefung— bei Grundrechts-Bezugeuroparecht-anwendbarkeit-vorrang-vorabentscheidung— bei EU-Bezuggliederung-mit-tiefenstruktur— Gliederungsubsumtion-schritt-für-schritt— Subsumtions-Praxis