Gliederung mit tiefenstruktur
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Gliederung mit Tiefen-Struktur
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Hausarbeitsfrist i.d.R. 4-6 Wochen, kein Abgabeaufschub, JAG-Wiederholung pro Klausur, Promotionsverfahren landesrechtlich.
- Tragende Normen verifizieren: JAG/JAPO Land (Pflicht-Hausarbeit), HRG, Studien-/Prüfungsordnung, GG Art. 5 Abs. 3, UrhG §§ 51, 51a (Zitatrecht), Promotionsordnung — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studenten, Korrektor (Lehrstuhl/Justizprüfungsamt), Bibliothek, juris/Beck-Online (Recherche), Plagiats-Software.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Gutachten-Hausarbeit, Sachverhalt, Lösungsskizze, Literaturverzeichnis, Plagiatsbericht, Korrekturanmerkungen, Notenbescheid — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Triage zu Beginn
- Welches Fachgebiet und wie viele Anspruchsgrundlagen/Prüfungspunkte sind zu erwarten?
- Wie ist die gewuenschte Tiefe der Gliederung (Anfaenger: A.I.1.a), Examen: tiefer)?
- Gibt es Konkurrenzen zwischen Anspruchsgrundlagen, die in der Gliederung sichtbar sein müssen?
- Sollen Hilfsweise-Prüfungen als eigene Gliederungspunkte oder als Unterpunkte erscheinen?
Zentrale Normen
- § 242 BGB — Treu und Glauben: Gliederung muss die rechtlichen Beziehungen vollstaendig abbilden
- § 308 ZPO — Bindung an Antraege: Gliederung darf nicht über den Bearbeitungsvermerk hinausgehen
- §§ 195 ff. BGB — Verjährung als eigener Gliederungspunkt bei Anspruchs-Erloesung
- § 362 BGB — Erfuellung als erster Erloeschungsgrund in Gliederungs-Unterebene
Schritt 1 — Standard-Tiefenstruktur
A. Erster Hauptpunkt
I. Erster Unter-Hauptpunkt
1. Erste Voraussetzung
a) Erste Teilvoraussetzung
aa) Erste Teil-Teil-Voraussetzung
bb) Zweite Teil-Teil-Voraussetzung
b) Zweite Teilvoraussetzung
2. Zweite Voraussetzung
II. Zweiter Unter-Hauptpunkt
B. Zweiter Hauptpunkt
Reihenfolge: A — B — C; I — II — III; 1 — 2 — 3; a) — b) — c); aa — bb — cc.
Schritt 2 — Reihenfolge je Fachgebiet
Zivilrecht
A. Anspruch K gegen B aus § 433 II BGB (Kaufpreiszahlung)
I. Wirksamer Kaufvertrag
1. Angebot
2. Annahme
3. Wirksamkeit (Geschäftsfähigkeit, Form, AGB)
II. Anspruch nicht erloschen
1. Erfüllung § 362 I BGB
2. Aufrechnung § 387 BGB
3. Verjährung
III. Anspruch durchsetzbar
1. Einreden (z.B. § 320 BGB)
B. Anspruch K gegen B aus § 280 I BGB iVm § 433 BGB (Schadensersatz statt der Leistung)
I. Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung
III. Vertretenmüssen
IV. Schaden
Öffentliches Recht (Verwaltungsklage)
A. Zulässigkeit
I. Verwaltungsrechtsweg § 40 VwGO
II. Statthafte Klageart § 42 I VwGO
III. Klagebefugnis § 42 II VwGO
IV. Vorverfahren §§ 68 ff. VwGO
V. Klagefrist § 74 VwGO
VI. Zuständigkeit (sachlich, örtlich)
B. Begründetheit
I. Anspruchsgrundlage / Rechtsgrundlage
II. Formelle Rechtmäßigkeit (Zuständigkeit, Verfahren, Form)
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Tatbestand
2. Rechtsfolge / Ermessen
IV. Rechtsverletzung Kläger
Strafrecht
A. Strafbarkeit T wegen Diebstahl gemäß § 242 StGB
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Fremde bewegliche Sache
b) Wegnahme
aa) Bruch fremden Gewahrsams
bb) Begründung neuen Gewahrsams
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Zueignungsabsicht
aa) Aneignungs-Element
bb) Enteignungs-Element
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
1. Schuldfähigkeit
2. Schuldformen / Unrechtsbewusstsein
3. Entschuldigungsgründe
IV. Strafzumessungs-Erwägungen (ggf.)
V. Ergebnis
Schritt 3 — Anspruchsgrundlagen-Reihenfolge im Zivilrecht (V-C-G-D-D-B)
| Rang | Anspruchs-Grundlage | Norm |
|---|---|---|
| V ertrag | Erfüllungsanspruch | § 433 II BGB usw. |
| C ulpa in contrahendo | Vorvertragliches Verschulden | § 280 I iVm § 311 II BGB |
| G eschäftsführung ohne Auftrag | echte / unechte GoA | §§ 677 ff. BGB |
| D inglich | Eigentums-/Besitzansprüche | §§ 985 und 1004 BGB |
| D elikt | Unerlaubte Handlung | §§ 823 ff. BGB |
| B ereicherung | Leistungs-/Eingriffskondiktion | §§ 812 ff. BGB |
Warum diese Reihenfolge?
- Vertraglich vor gesetzlich: Vertrags-Anspruch ist regelmäßig spezieller
- Vorvertraglich vor dinglich: c.i.c. wird oft als "neben-vertraglich" gerechnet
- Vor Bereicherung: weil bei Vorliegen eines Vertrags Bereicherung typisch ausgeschlossen ist (Bestandsschutz Leistungs-Anspruch)
Schritt 4 — Tiefe der Gliederung
Anfänger-Hausarbeit (20-30 Seiten)
- Hauptpunkte: 3-5
- Maximal-Tiefe: aa) / bb)
- Mehr Tiefe verzettelt
Fortgeschrittenen-Hausarbeit (30-40 Seiten)
- Hauptpunkte: 4-7
- Maximal-Tiefe: aaa) / bbb)
- Bei sehr komplexen Anspruchs-Konkurrenzen tiefere Strukturierung
Examens-Hausarbeit (50-80 Seiten)
- Hauptpunkte: 5-10
- Maximal-Tiefe: ααα) / βββ) (gr. Buchstaben für Tiefen-Tiefe)
Schritt 5 — Konkretes Gliederungs-Beispiel — gemischter Fall
Sachverhalt: A verkauft B ein gebrauchtes Auto. B zahlt nicht. Später entwickelt A Bedenken wegen einer Mängel-Anzeige B's, dass das Auto nicht funktioniere.
A. Anspruch A gegen B auf Kaufpreis aus § 433 II BGB
I. Wirksamer Kaufvertrag
1. Angebot
2. Annahme
3. Wirksamkeit (AGB-Kontrolle? Sittenwidrigkeit?)
II. Anspruch nicht erloschen
1. Erfüllung
2. Rücktritt B (§ 437 Nr. 2 sowie §§ 323 und 326 BGB)
a) Mangel
aa) Vereinbarte Beschaffenheit
bb) Übliche Beschaffenheit
b) Nacherfüllungs-Frist gesetzt?
c) Folge: Rücktritt durchgreifend?
3. Aufrechnung (Schadensersatz B)
III. Anspruch durchsetzbar
1. Verjährung
2. § 320 BGB Einrede
B. Anspruch A gegen B auf Schadensersatz aus §§ 280 I, 437 Nr. 3 BGB
I. Schuldverhältnis (Kaufvertrag)
II. Pflichtverletzung
III. Vertretenmüssen
IV. Schaden
C. Gegenanspruch B gegen A auf Lieferung mangelfreier Sache aus § 437 Nr. 1 BGB
I. Mangel
II. Frist
III. Anspruch nicht ausgeschlossen
Schritt 6 — Probleme bei der Gliederung
Problem 1: Doppelung von Voraussetzungen
Wenn dieselbe Voraussetzung in zwei Anspruchs-Grundlagen geprüft wird:
✅ Beim ersten Mal vollständig prüfen. ✅ Beim zweiten Mal verweisen: "Auf die Ausführungen unter A. I. wird verwiesen."
Problem 2: Tief-Verschachtelung
Wenn die Tiefe aa) → aaa) benötigt wird, prüfe:
- Lässt sich strukturell anders gliedern?
- Sind die untersten Punkte wirklich getrennt zu behandeln?
Problem 3: Hilfsweise-Prüfung
Wenn ein Punkt am Ergebnis nicht entscheidet, aber zur Vollständigkeit zu prüfen ist:
III. Hilfsweise: Annahme der Wirksamkeit des Vertrags
1. ...
2. ...
Problem 4: Mehrere Anspruchssteller
Bei mehreren Klägern: pro Kläger eigenen Hauptpunkt.
A. Ansprüche des A
I. Anspruch gegen B
II. Anspruch gegen C
B. Ansprüche des K
I. Anspruch gegen B
II. Anspruch gegen C
Schritt 7 — Inhaltsverzeichnis
Format
INHALTSVERZEICHNIS
A. Ansprüche des A gegen B........................................ 5
I. Anspruch aus § 433 II BGB................................... 5
1. Wirksamer Kaufvertrag.................................... 5
a) Angebot............................................... 5
b) Annahme............................................... 6
c) Wirksamkeit........................................... 7
2. Anspruch nicht erloschen.................................. 9
II. Anspruch aus § 823 I BGB................................... 12
B. Ansprüche des B gegen A....................................... 15
...
Tipps
- Seitenzahlen genau angeben
- Tiefen-Struktur visuell durch Einrückung
- Bei elektronisch generiertem Inhaltsverzeichnis Verlinkungen verwenden
Schritt 8 — Selbst-Test
- Liest sich Deine Gliederung wie eine Geschichte?
- Folgen die Anspruchs-Grundlagen der V-C-G-D-D-B-Regel (Zivilrecht)?
- Sind alle Tatbestandsmerkmale erfasst?
- Sind keine Strukturen über-tief?
- Sind alle Hilfsweise-Punkte gekennzeichnet?
Hilfsfragen für Deine Reflexion
- Habe ich die Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen richtig?
- Ist meine Tiefe angemessen für die Hausarbeit-Art?
- Habe ich alle Tatbestandsmerkmale erfasst?
- Habe ich die Konkurrenzen strukturell abgebildet?
- Habe ich Hilfsweise-Prüfungen als solche markiert?
Übergang zu
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Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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