Vertriebsumstellung
Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/handelsvertreterrecht/skills/vertriebsumstellung
Wenn es um Vertriebsumstellung durch den Unternehmer — Ausgleich und Kündigung nach Paragraf 89b HGB in Handelsvertreterrecht und Vertriebsverträge geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill vertriebsumstellungAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
SKILL.md
5.7 KB, ~1.7k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it
Vertriebsumstellung durch den Unternehmer — Ausgleich und Kündigung nach § 89b HGB
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 84-92c, EuGH zu Ausgleichsanspruch, BGB §§ 305 ff.; § 89b, Wettbewerbsverbot; § 90a und Vertriebsmodelle — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Überblick
Unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Vertriebsumstellung durch den Unternehmer — Ausgleich und Kündigung nach § 89b HGB. Er deckt HGB §§ 84–92c und die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG ab. Ziel: konkrete, umsetzbare Ergebnisse für Handelsvertreter und Unternehmer. Zwingende Normen (§ 92c HGB) schützen den Handelsvertreter auch bei ausländischer Rechtswahl. BGH und EuGH haben zentrale Rechtsfragen durch Leitentscheidungen geprägt.
Mandantenfall
- Unternehmer Y stellt seinen Vertrieb auf einen Online-Shop um und braucht Handelsvertreter X nicht mehr; X fragt, ob die Umstellung einen Anspruch auf Ausgleich nach § 89b HGB auslöst.
- Unternehmer Y kürzt das Vertriebsgebiet des Handelsvertreters X erheblich; X fragt, ob dies eine zur Kündigung berechtigende wesentliche Verschlechterung der Vertragsgrundlage darstellt.
- Unternehmer Y kündigt den Vertrag wegen Einstellung der gesamten Produktlinie; X prüft seinen Ausgleichsanspruch und ob die Kündigung wegen der Umstellung als berechtigt gilt.
Erste Schritte
- Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB bei Umstellung oder Kündigung wegen Vertriebsumstellung prüfen.
- Berechtigung der Kündigung durch den Unternehmer auf Vorliegen wichtiger Gründe prüfen.
- Änderungskündigung: Wirksamkeit und Reaktionsmöglichkeiten des Handelsvertreters.
- Provisionseinbuße durch Vertriebsumstellung auf Erheblichkeit für § 89b HGB prüfen.
- Übergangsfristen und Schadenersatzansprüche bei abrupter Umstellung geltend machen.
- Kundendaten-Herausgabepflicht bei Umstellung auf Direktvertrieb regeln.
Rechtsrahmen
- § 89b HGB — Ausgleich bei Kündigung durch den Unternehmer
- § 89a HGB — Fristlose Kündigung wegen wesentlicher Vertragsänderung
- § 87 HGB — Provisionsanspruch: Auswirkung der Umstellung
- § 89 HGB — Ordentliche Kündigung und Kündigungsfristen
- § 280 BGB — Schadensersatz bei pflichtwidriger Vertragsänderung
- Art. 17 RL 86/653/EWG — Ausgleich auch bei strukturellen Umstellungen
Prüfraster
- Löst die Vertriebsumstellung einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB aus?
- Hat der Unternehmer einen berechtigten Grund für die Kündigung wegen Umstellung?
- Ist die Provisionsgrundlage durch die Umstellung erheblich verschlechtert?
- Hat der Handelsvertreter Schadenersatzansprüche wegen abrupter Umstellung?
- Kann der Handelsvertreter die Änderungskündigung anfechten?
- Welche Kundendaten sind bei Umstellung auf Direktvertrieb herauszugeben?
Typische Fallstricke
- Ausgleichsanspruch bei Vertriebsumstellung nicht geltend gemacht.
- Änderungskündigung ohne Prüfung auf Wirksamkeit akzeptiert.
- Provisionseinbuße nicht als erheblich für § 89b HGB-Berechnung erkannt.
- Kundendaten-Herausgabe bei Umstellung auf Direktvertrieb nicht geregelt.
Hintergrund und Kontext
Das Handelsvertreterrecht steht im fünften Buch des HGB (§§ 84 bis 92c). Es gilt als Sonderprivatrecht zwischen Arbeits- und allgemeinem Handelsrecht. Die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG setzt europäische Mindeststandards. Kernprinzipien: Selbständigkeit, Provisionsanspruch, Buchauszug, Ausgleich bei Vertragsende. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) und Delkredere (§ 86b HGB) regeln Sonderlagen. Zwingende Vorschriften nach § 92c HGB schützen den Handelsvertreter. Entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Für grenzüberschreitende Sachverhalte bestimmt die Rom-I-Verordnung das anwendbare Recht. Zwingende Normen wie Ausgleich (§ 89b HGB) und Buchauszug (§ 87c HGB) stehen nicht zur Disposition. Bei Statusfragen (Selbständigkeit) ist das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV maßgeblich.
Quellen
What ships with it
Read from the repository
Just SKILL.md. No reference files, no scripts.