Muster provisionsabrechnung
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Wenn es um Muster-Provisionsabrechnung nach Paragraf 87c HGB in Handelsvertreterrecht und Vertriebsverträge geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Muster-Provisionsabrechnung nach § 87c HGB
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 84-92c, EuGH zu Ausgleichsanspruch, BGB §§ 305 ff.; § 89b, Wettbewerbsverbot; § 90a und Vertriebsmodelle — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Überblick
Unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Muster-Provisionsabrechnung nach § 87c HGB. Er deckt die wichtigsten Normen des deutschen Handelsvertreterrechts nach HGB §§ 84–92c ab und bezieht die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG sowie BGH- und EuGH-Rechtsprechung ein. Ziel: konkrete, umsetzbare Ergebnisse für Handelsvertreter und Unternehmer.
Mandantenfall
- Handelsvertreter X möchte eine vollständige Musterabrechnung erstellen, die er von Unternehmer Y verlangen kann.
- Unternehmer Y möchte eine rechtssichere Provisionsabrechnung an Handelsvertreter X übermitteln und fragt nach den Mindestanforderungen nach § 87c HGB.
- Handelsvertreter X hat eine Abrechnung von Unternehmer Y erhalten und möchte diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.
Erste Schritte
- Vertragsgrundlagen für Provisionsabrechnung (Satz, Basis, Fälligkeit) sichten.
- Vollständige Abrechnung aller im Abrechnungszeitraum abgeschlossenen Geschäfte erstellen.
- Stornierungen und Rückbuchungen mit Begründung und Nachweis ausweisen.
- Direktabschlüsse und Bezirksprovisionen separat ausweisen.
- Abrechnung mit Buchauszug nach § 87c Abs. 1 HGB abstimmen.
- Prüfcheckliste für die Kontrollseite des Handelsvertreters erstellen.
Rechtsrahmen
- § 87c Abs. 1 HGB — Monatliche Provisionsabrechnung
- § 87c Abs. 2 HGB — Anspruch auf Buchauszug zur Überprüfung
- § 87 HGB — Provisionspflichtige Geschäfte
- § 87a HGB — Fälligkeit der Provision nach Ausführung
- § 87b HGB — Provisionsberechnung bei Teilleistungen
- Art. 12 RL 86/653/EWG — Provisionsabrechnungspflichten
Prüfraster
- Sind alle provisionspflichtigen Geschäfte in der Abrechnung enthalten?
- Sind Stornierungen korrekt begründet und vertragskonform?
- Stimmen Provisionsätze und Berechnungsgrundlagen mit dem Vertrag überein?
- Sind Direktabschlüsse des Unternehmers im Bezirk ausgewiesen?
- Ist die Abrechnung monatlich und pünktlich nach § 87c Abs. 1 HGB?
- Welche Perioden wurden nie abgerechnet — Nachforderungsrisiko?
Typische Fallstricke
- Fehlende Stornobegründungen ohne vertragliche Grundlage — Provision zu Unrecht gekürzt.
- Direktabschlüsse des Unternehmers nicht ausgewiesen — Bezirksprovision vergessen.
- Abrechnung nicht monatlich — Verzug des Unternehmers nach § 286 BGB.
- Provisionsabrechnungszeitraum nicht klar abgegrenzt — Doppelzählung oder Lücken.
Hintergrund und Kontext
Das deutsche Handelsvertreterrecht ist im fünften Buch des HGB in §§ 84 bis 92c geregelt. Es setzt die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG um. Kernprinzipien: Selbständigkeit, Provisionsanspruch, Informationsrechte, Ausgleich bei Vertragsende. BGH und EuGH haben zentrale Rechtsfragen durch Leitentscheidungen geklärt. Zwingende Vorschriften nach § 92c HGB schützen den Handelsvertreter zwingend. Entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Praktisch zentral: Provision (§ 87 HGB), Buchauszug (§ 87c HGB), Ausgleich (§ 89b HGB), Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) und Kündigung (§§ 89 und 89a HGB). Auskunftsrechte (§ 87c HGB), Geheimhaltung (§ 88 HGB) und Delkredere (§ 86b HGB) ergänzen den praxisrelevanten Rechtsrahmen. Für internationale Sachverhalte gilt zudem die Rom-I-Verordnung für das anwendbare Recht.
Quellen
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