agentsclimarketplace

Bezirksvertreter

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/handelsvertreterrecht/skills/bezirksvertreter

Wenn es um Bezirksvertreter nach Paragraf 87 Abs. 2 HGB — Gebietsschutz und Provisionsrechte in Handelsvertreterrecht und Vertriebsverträge geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md

Install
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill bezirksvertreter

Assembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.

SKILL.md

5.6 KB, ~1.7k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it

Bezirksvertreter nach § 87 Abs. 2 HGB — Gebietsschutz und Provisionsrechte

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 84-92c, EuGH zu Ausgleichsanspruch, BGB §§ 305 ff.; § 89b, Wettbewerbsverbot; § 90a und Vertriebsmodelle — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Überblick

Unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Bezirksvertreter nach § 87 Abs. 2 HGB — Gebietsschutz und Provisionsrechte. Er deckt die wichtigsten Normen des deutschen Handelsvertreterrechts nach HGB §§ 84–92c ab und bezieht die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG sowie BGH- und EuGH-Rechtsprechung ein. Ziel sind konkrete, umsetzbare Ergebnisse: Schriftsätze, Berechnungen, Vertragsentwürfe und Prüfvermerke. Sowohl die Handelsvertreter- als auch die Unternehmerseite werden abgedeckt.

Mandantenfall

  • Bezirksvertreter C vermittelt Produkte des Unternehmers U in einem vertraglich definierten PLZ-Gebiet; U tätigt Direktabschlüsse mit Kunden in diesem Gebiet und zahlt keine Provision.
  • Unternehmer U behauptet, ein Online-Shop schließe den Gebietsschutz des Bezirksvertreters C aus; C prüft, ob dies rechtlich haltbar ist.
  • Bezirksvertreter C und Kollegenvertreter D bestreiten beide den Provisionsanspruch für einen Kunden, der in einem Grenzbereich der Bezirke liegt.

Erste Schritte

  1. Bezirksdefinition im Vertrag auf Eindeutigkeit und Vollständigkeit prüfen.
  2. Alle Geschäfte im Bezirk aus Buchauszug und Abrechnung erfassen.
  3. Online-Verkäufe: Prüfung, ob Lieferadresse im Bezirk liegt und ob vertragliche Regelung besteht.
  4. Grenzfälle und Überschneidungen mit anderen Vertretergebieten klären.
  5. Buchauszug auf fehlende Direktgeschäfte prüfen.
  6. Provisionsanspruch berechnen und Stufenklage nach § 254 ZPO vorbereiten.

Rechtsrahmen

  • § 87 Abs. 2 HGB — Provision für Geschäfte im zugewiesenen Bezirk
  • § 87 Abs. 1 HGB — Provisionsanspruch allgemein
  • § 87c HGB — Buchauszug und Abrechnung
  • § 86 HGB — Pflichten des Handelsvertreters im Bezirk
  • Art. 7 Abs. 2 RL 86/653/EWG — Gebietsschutz im EU-Recht
  • § 307 BGB — AGB-Kontrolle von Gebietsausnahmen

Prüfraster

  • Ist das Vertretergebiet klar und eindeutig definiert?
  • Gilt die Provisionspflicht auch ohne aktive Mitwirkung des Vertreters (§ 87 Abs. 2 HGB)?
  • Gibt es wirksame Ausnahmen (Online-Kanal, Key Accounts, direkte Kunden des Unternehmers)?
  • Wie werden Online-Bestellungen mit Lieferadresse im Bezirk behandelt?
  • Sind Grenzfälle zwischen benachbarten Bezirken vertraglich geregelt?
  • Ist der Buchauszug vollständig genug, um alle Bezirksgeschäfte zu erfassen?

Typische Fallstricke

  • Bezirksdefinition zu ungenau — Online-Kanal oder Direktkunden fallen heraus.
  • Provisionspflicht für Direktabschlüsse im Bezirk nicht klar vereinbart.
  • Online-Bestellungen als außerhalb des Bezirks gewertet — rechtlich zweifelhaft.
  • Überlappende Bezirke zwischen mehreren Vertretern führen zu Doppelprovisionsansprüchen.

Hintergrund und Kontext

Das deutsche Handelsvertreterrecht ist im fünften Buch des HGB in den §§ 84 bis 92c geregelt. Es setzt die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG in nationales Recht um. Kernprinzipien: Selbständigkeit des Handelsvertreters, Provisionsanspruch, Informationsrechte, Ausgleichsanspruch bei Vertragsende sowie Schutz vor einseitiger Benachteiligung. BGH und EuGH haben das Handelsvertreterrecht durch zahlreiche Entscheidungen geprägt, insbesondere zur Berechnung des Ausgleichs, zur Richtlinienkonformität und zu Ausschlussgründen. Zwingende Vorschriften nach § 92c HGB können vertraglich nicht abgebedungen werden; entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Praktisch zentral: Provision (§ 87 HGB), Buchauszug (§ 87c HGB), Ausgleich (§ 89b HGB), Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) sowie Kündigung (§§ 89, 89a HGB).

Quellen

What ships with it

Read from the repository

Just SKILL.md. No reference files, no scripts.

Keep looking

Skills are one crate of 325,949. Ordering is by how many stacks a row turns up in, so the top of any crate is what has actually been picked rather than what has the most stars.