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Sanierungsgewinn tax due diligence

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Sanierungsgewinn – Tax Due Diligence im Distressed M&A in Großkanzlei Corporate/M&A geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Sanierungsgewinn – Tax Due Diligence im Distressed M&A

Fachlicher Anker

  • Normenradar: Paragraf 15, 16, 40, 43, 46 GmbHG; Paragraf 76, 93, 111 AktG; HGB-, UmwG-, GWB- und AWV-Bezug nur, wenn der konkrete Vorgang ihn trägt.
  • Quellenhygiene: references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.

Fachkern: Sanierungsgewinn – Tax Due Diligence im Distressed M&A

  • Prüfachse: Ordne den konkreten Auftrag nach Gesellschaftsform, Dokument, Entscheidungsträger, Form, Frist, Beleg und Rechtsfolge; Spezialnormen nur nennen, wenn sie den Fall tragen.
  • Entscheidende Weiche: Trenne Sachverhalt, Zuständigkeit, Zustimmung, Haftung, Vollzug und taktischen nächsten Schritt.
  • Arbeitsprodukt: Liefere eine verwertbare Matrix mit Tatsache / Norm / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt und bei Bedarf einen ausformulierten Textbaustein.

Worum geht es

Die Tax-DD im Distressed-M&A unterscheidet sich strukturell von der Standard-Tax-DD: Sie hat zusätzlich die Aufgabe, die steuerlichen Wirkungen der späteren Sanierungsmaßnahme zu modellieren und die Steuerseite der Investment-Struktur zu sichern. Wer hier mit einem Standard-Tax-DD-Bericht liefert, übersieht die zentralen Fragen.

Dieser Skill ist das DD-Modul, das diese Lücke schließt.

Wann dieses Modul hilft

  • Buy-side- oder Sell-side-Tax-DD eines Targets in der Krise oder im StaRUG-Verfahren.
  • Vendor-DD eines Verkäufers, der einen sanierungsbedürftigen Konzernteil verkauft.
  • Refinanzierungs-DD eines Investors, der über einen Debt-Equity-Swap einsteigt.
  • Akquisitions-DD eines PE-Fonds für ein Distressed-Asset.

Nicht dieser Skill ist primär, wenn nur eine normale Tax-DD ohne Sanierungsbezug erforderlich ist. Dann genügt das Standard-DD-Modul.

Rechtlicher Rahmen

  • Paragraf 3a EStG – Steuerbefreiung Sanierungsertrag und vier Tatbestandsmerkmale.
  • Paragraf 3a Abs. 3 EStG – zwingende Verrechnungsreihenfolge.
  • Paragraf 7b GewStG i. V. m. Paragraf 36 Abs. 2c GewStG – Gewerbesteuer.
  • Paragraf 8c KStG / Paragraf 8d KStG – Verlustvortrag bei Anteilseignerwechsel.
  • Paragraf 10d EStG – Verlustvortrag mit Mindestbesteuerung.
  • Paragraf 4h EStG – Zinsschranke.
  • Paragraf 89 AO – verbindliche Auskunft.
  • Paragraf 233a AO – Verzinsung.
  • Paragraf 42 AO – Missbrauch von Gestaltungen.
  • Außensteuergesetz – bei Konzern mit Auslandsbezug.

/ Schritt für Schritt

  1. DD-Scope abstimmen. Sonderscope „Sanierungstax"; Fokus auf Verlustvorträge, schwebende Verfahren, verbindliche Auskünfte und Sanierungsmechanik.
  2. Verlustvortrag-Inventur. Vergleiche gk-sanierungsgewinn-verlustvortraege-sanity-im-dd-prozess. Hier zusätzlich: Außenprüfungs-Status, Einsprüche, FG-Verfahren, Verlustvortragsfeststellung nach Paragraf 10d EStG, nach Paragraf 10a GewStG.
  3. Schwebende Verfahren prüfen. Außenprüfungen mit potenziellem Einfluss auf Verlustvorträge. Einsprüche gegen Feststellungsbescheide. Klagen vor Finanzgerichten.
  4. Verbindliche Auskünfte sichten. Bereits erteilte Auskünfte mit Bezug auf Sanierungsthematik? Anhängige Auskunftsanträge? Bindungswirkung und Reichweite prüfen.
  5. Strukturmaßnahmen vor Sanierung. Hat die Zielgesellschaft in den letzten Jahren Umstrukturierungen vorgenommen, die für die Sanierungsmaßnahme nachteilig wirken? Outbound-Verlagerungen, Lizenzgeschäfte, Konzernumlagen.
  6. Paragraf 8c KStG-Test. Ist in den letzten fünf Jahren ein Anteilseignerwechsel über 50 % erfolgt? Falls ja: ist der Verlustvortrag bereits untergegangen?
  7. Paragraf 8d KStG-Test. Wurde ein Paragraf 8d KStG-Antrag gestellt? Wird die fortgeführte Geschäftstätigkeit eingehalten?
  8. Sanierungsmechanik im Plan. Welcher Schuldverzicht ist geplant? Wer sind die Gläubiger? Welche Sanierungsabreden sind dokumentiert?
  9. Plan-Steuermodell. Berechnung des prognostizierten Sanierungsertrags, der Verlustvortragsnutzung und der verbleibenden Steuerlast.
  10. Red-Flag-Liste. Drei Stufen: Dealbreaker (rot), Verhandlungsthema (gelb), Disclosure-only (grün).

Trade-off-Matrix

DD-FrageBuy-side-PerspektiveSell-side-PerspektiveGemeinsame Sicht
Externe Tax-Beratung beauftragenaufwendig, aber unverzichtbartendenziell zu vermeidenBei Sanierungsgewinn-Bezug zwingend
Verbindliche Auskunft als CPJaNein, weil VerzögerungLong-Stop-Date mit neun Monaten
Vendor-Tax-DD vor AuctionWertsteigerndInvestitionErhöht Verkaufspreis um Tax-Indemnity-Reserve
Reps & Warranties Insurance TaxBrücke gegen RisikenBrücke gegen RisikenVersicherer schließen Sanierungsgewinn meist aus

Praxistipps der alten Hasen

Im Tax-DD-Bericht entscheiden zwei Tabellen über die Verhandlungsführung:

  • „Verlustvortrag-Brücke." Diese Tabelle zeigt in fünf Spalten: ausgewiesener Verlustvortrag, Verbrauch durch Sanierungsertrag, Effekt Paragraf 8c KStG, Effekt Paragraf 8d KStG (Antrag erfolgt? Bindung gehalten?), Rest-Verlustvortrag. Diese Tabelle ist das Hauptdokument für den Verhandlungstisch.
  • „Tax-Risiko-Heatmap." Diese Tabelle zeigt in einer Risiko-Matrix das Tatbestandsmerkmal des Paragraf 3a EStG mit dem aktuellen Stand der Dokumentation; rot, gelb, grün. Diese Heatmap zeigt dem Vorstand auf einen Blick, wo noch Beratungsarbeit nötig ist.

Wer als Senior diese beiden Tabellen sauber bekommt, hat sechzig Prozent des DD-Berichts erledigt; der Rest sind Erläuterungen und Belegketten.

SPA-/Plan-Klausel Mustertexte

DD-Q&A-Fragenliste (Auszug):

Tax-DD Sanierungsbezug – Fragen an den Datenraum:

  1. Bitte stellen Sie die Feststellungsbescheide nach Paragraf 10d EStG und Paragraf 10a GewStG der letzten fünf Veranlagungszeiträume bereit.
  2. Bitte stellen Sie sämtliche laufenden Außenprüfungsberichte und Anschreiben der letzten fünf Jahre bereit.
  3. Bitte stellen Sie bereits erteilte verbindliche Auskünfte nach Paragraf 89 AO mit Sanierungsbezug bereit.
  4. Bitte erläutern Sie, ob in den letzten fünf Jahren ein Anteilseignerwechsel über 25 % bzw. 50 % stattgefunden hat (Paragraf 8c KStG).
  5. Bitte legen Sie das aktuelle Sanierungskonzept (IDW S 6 oder gleichwertig) vor.

DD-Bericht-Modul „Steuerliche Vorbelastung":

Tax-DD Steuerliche Vorbelastung Sanierungsmaßnahme: Die Zielgesellschaft weist zum Stichtag körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von [Betrag], gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von [Betrag] und einen Zinsvortrag nach Paragraf 4h EStG in Höhe von [Betrag] aus. Die nach Wirksamwerden des geplanten Schulderlasses verbleibenden Vorträge belaufen sich auf rechnerisch [Betrag] nach Anwendung der Verrechnungsreihenfolge gemäß Paragraf 3a Abs. 3 EStG. Eine verbindliche Auskunft zur Sanierungseignung ist nicht erteilt; ein Antrag ist vorbereitet (siehe Anlage X).

Typische Fehler in komplexer Transaktion

  • Verlustvortrag-Brücke fehlt im DD-Bericht; Verhandlungspartner argumentieren mit unrealistischen Verlustnutzungsannahmen.
  • Schwebende Außenprüfungen werden zwar erwähnt, aber ihr Einfluss auf die Verlustvorträge nicht quantifiziert.
  • Paragraf 8c KStG-Test wird nur für den geplanten Erwerb, nicht für historische Anteilseignerwechsel durchgeführt.
  • Verbindliche Auskünfte aus der Vergangenheit werden nicht auf Bindungswirkung und Sachverhaltsidentität geprüft; im neuen Sachverhalt sind sie ggf. nicht mehr anwendbar.
  • W&I-Versicherer schließen den Sanierungsgewinn im Standard aus; das wird im DD-Bericht nicht erwähnt.

Quellen Stand 06/2026

  • Paragraf 3a EStG; Paragraf 3a Abs. 3 EStG; Paragraf 7b GewStG i. V. m. Paragraf 36 Abs. 2c GewStG; Paragraf 8c KStG; Paragraf 8d KStG; Paragraf 10d EStG; Paragraf 4h EStG; Paragraf 89 AO; Paragraf 233a AO; Paragraf 42 AO – prüfbar über gesetze-im-internet.de.
  • BMF-Schreiben vom 27.04.2017 – Verifizierung im Bundessteuerblatt Stand 06/2026.
  • FG Köln, Urteil vom 04.11.2025 - 12 K 1413/25: Eine Steuerbefreiung nach Paragraf 3a EStG setzt den Nachweis von Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsfähigkeit, Sanierungseignung, Sanierungsabsicht und betrieblicher Veranlassung des Schuldenerlasses voraus; die Eignung ist aus Sicht des Erlasszeitpunkts zu beurteilen.
  • BFH (Großer Senat), Beschluss vom 28.11.2016 – GrS 1/15 – prüfbar über bundesfinanzhof.de.
  • IDW S 6, IDW S 11 – Verifizierung über idw.de.

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