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Sanierungsgewinn debt equity swap spa

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Sanierungsgewinn – Debt-Equity-Swap und SPA-Mechanik in Großkanzlei Corporate/M&A geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Sanierungsgewinn Debt Equity Swap Spa; Arbeitsfeld: Großkanzlei Corporate/M&A.

SKILL.md

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Sanierungsgewinn – Debt-Equity-Swap und SPA-Mechanik

Fachlicher Anker

  • Normenradar: Paragraf 15, 16, 40, 43, 46 GmbHG; Paragraf 76, 93, 111 AktG; HGB-, UmwG-, GWB- und AWV-Bezug nur, wenn der konkrete Vorgang ihn trägt.
  • Quellenhygiene: references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.

Fachkern: Sanierungsgewinn – Debt-Equity-Swap und SPA-Mechanik

  • Prüfachse: Ordne den konkreten Auftrag nach Gesellschaftsform, Dokument, Entscheidungsträger, Form, Frist, Beleg und Rechtsfolge; Spezialnormen nur nennen, wenn sie den Fall tragen.
  • Entscheidende Weiche: Trenne Sachverhalt, Zuständigkeit, Zustimmung, Haftung, Vollzug und taktischen nächsten Schritt.
  • Arbeitsprodukt: Liefere eine verwertbare Matrix mit Tatsache / Norm / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt und bei Bedarf einen ausformulierten Textbaustein.

Worum geht es

Der Debt-Equity-Swap (DES) ist die zentrale Sanierungsstrukturmaßnahme, in der ein Gläubiger seine Forderung gegen die Schuldnerin als Sacheinlage in die Schuldnerin einbringt und im Gegenzug Anteile erhält. Die Forderung erlischt durch Konfusion mit der Aufnahme in das Vermögen der Schuldnerin. Steuerlich entsteht bei der Schuldnerin ein Ertrag in Höhe der Differenz zwischen Nennwert der Forderung und Werthaltigkeitsanteil; das ist der klassische Sanierungsertrag, der Paragraf 3a EStG eröffnet. Auf Gläubigerseite stellt sich die Frage der Werthaltigkeit der eingebrachten Forderung und der gesellschaftsrechtlichen Differenzhaftung nach Paragraf 9 GmbHG / Paragraf 27 AktG.

Bearbeite die gesellschaftsrechtliche und die steuerliche Mechanik mit der SPA-Strukturierung.

Wann dieses Modul hilft

  • Sanierungstransaktion mit einem oder mehreren Hauptgläubigern, die als neue Gesellschafter einsteigen.
  • StaRUG-Plan oder Insolvenzplan mit DES als zentralem Sanierungselement.
  • Refinanzierung eines Bondgläubigers, der seine Forderung in Anteile wandelt.
  • PE-Investor erwirbt Distressed-Debt und wandelt diese in Eigenkapital.

Nicht dieser Skill ist primär, wenn der DES nur theoretisch erwogen wird, aber stattdessen ein reiner Schuldverzicht ohne Anteilseinbringung erfolgt.

Rechtlicher Rahmen

  • Paragraf 3a EStG – Sanierungsertrag auf Schuldnerseite.
  • Paragraf 3a Abs. 3 EStG – zwingende Verrechnungsreihenfolge.
  • Paragraf 8 Abs. 3 Satz 2 KStG – verdeckte Einlage.
  • Paragraf 5 Abs. 1 EStG – Bilanzierung Verbindlichkeiten.
  • Paragraf 55 ff. GmbHG – Kapitalerhöhung; Sacheinlage; Werthaltigkeitsprüfung.
  • Paragraf 9 GmbHG – Differenzhaftung des Einlegers.
  • Paragraf 182 ff., 27 AktG – AG-Sacheinlage.
  • Paragraf 225a InsO – DES im Insolvenzplan; gesetzliche Erleichterung.
  • Paragraf 7 Abs. 4 StaRUG – DES im Restrukturierungsplan.
  • Paragraf 8c KStG / Paragraf 8d KStG – Anteilseignerwechsel durch DES.

/ Schritt für Schritt

  1. Forderungs-Inventur. Welche Forderungen sollen eingebracht werden? Nennwert, Werthaltigkeit, Sicherheiten, Rangverhältnis.
  2. Werthaltigkeitsprüfung. Gutachterliche Bewertung der Forderung. Der werthaltige Teil ist die Sacheinlage; der nicht werthaltige Teil ist Sanierungsertrag.
  3. Gesellschaftsrechtliche Struktur. Klassisch: Kapitalherabsetzung auf null mit Bezugsrechtsausschluss, dann Kapitalerhöhung mit DES. Im StaRUG/Insolvenzplan: Erleichterungen nach Paragraf 225a InsO / Paragraf 7 Abs. 4 StaRUG.
  4. Bewertungsverfahren. Werthaltigkeitsbestätigung durch Wirtschaftsprüfer. Sachgründungsprüfung (Paragraf 33 GmbHG / Paragraf 33 AktG).
  5. Steuermodell Schuldnerseite. Sanierungsertrag in Höhe Nennwert minus werthaltiger Teil. Verbrauch der Verlustvorträge nach Paragraf 3a Abs. 3 EStG. Anwendung Paragraf 3a Abs. 1 EStG.
  6. Steuermodell Gläubigerseite. Forderungsabschreibung beim Gläubiger; Beteiligung mit Buchwert bzw. gemeinem Wert. Paragraf 17 EStG / Paragraf 8b KStG je nach Rechtsform.
  7. Paragraf 8c KStG-Test. DES führt häufig zum Anteilseignerwechsel über 50 %; Verlustvortrag im Grundsatz weg.
  8. Paragraf 8d KStG-Antrag. Vor Wirksamwerden des DES Antrag stellen und Fortführungsbindung dokumentieren.
  9. SPA-Strukturierung. Investment Agreement, Restructuring Support Agreement, Forderungseinbringungsvertrag, Kapitalerhöhungsbeschluss, Anmeldung Handelsregister.
  10. Verbindliche Auskunft. Antrag zu Paragraf 3a EStG und ggf. Paragraf 8d KStG; Vorlauf einplanen.

Trade-off-Matrix

FrageAußerhalb von InsolvenzStaRUGInsolvenzplan
Erleichterungen DESkeineParagraf 7 Abs. 4 StaRUGParagraf 225a InsO
Werthaltigkeitsprüfungstrengerleichterterleichtert
Anfechtungsrisiko Gläubigerhoch (Paragraf 133 InsO)reduziertreduziert
Steuerliche BehandlungParagraf 3a EStGParagraf 3a EStGParagraf 3a EStG
Paragraf 8c KStGwirkt vollwirkt vollwirkt voll
Zustimmungserfordernissealle GesellschafterMehrheit im PlanMehrheit im Plan

Praxistipps der alten Hasen

Der DES ist die eleganteste Sanierungsstruktur, aber auch die juristisch heikelste. Drei Beobachtungen aus der Praxis:

  • „Werthaltigkeit ist kein Selbstläufer." Die Differenzhaftung nach Paragraf 9 GmbHG ist die häufigste Stolperfalle für Investoren, die ohne tragfähige Werthaltigkeitsprüfung in den DES gehen. Die Werthaltigkeit muss durch unabhängigen Wirtschaftsprüfer auf den Tag der Einbringung bestätigt sein.
  • „Paragraf 8c KStG ist der stille Killer." Der DES schafft einen Anteilseignerwechsel, und Paragraf 8c KStG vernichtet den Verlustvortrag, den die Schuldnerin gerade noch hatte. Ohne Paragraf 8d KStG-Antrag ist die Verlustnutzung weg, und der Sanierungsertrag nach Paragraf 3a Abs. 3 EStG verbraucht dann nichts mehr – Sanierungsertrag also voll besteuert. Diese Wechselwirkung muss vor Plan-Beschluss durchgerechnet werden.
  • „Vorratsbeschluss und Bezugsrechtsausschluss." Die operative Umsetzung über Vorratsbeschluss und Bezugsrechtsausschluss erspart eine zweite Gesellschafterversammlung und beschleunigt die Umsetzung erheblich.

SPA-/Plan-Klausel Mustertexte

Investment Agreement DES (Auszug):

Debt-Equity-Swap: Mit Eintritt der Bedingungen gemäß Ziffer X verpflichtet sich der Investor, seine in Anlage Y bezeichnete Forderung gegen die Gesellschaft in Höhe von [Betrag] (Nennwert) im Wege der Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen. Im Gegenzug erhält der Investor [Anzahl] neue Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von [Betrag] je Anteil. Die Parteien gehen auf Basis des Werthaltigkeitsgutachtens vom [Datum] davon aus, dass der werthaltige Teil der Forderung [Betrag] beträgt. In Höhe der Differenz zum Nennwert entsteht bei der Gesellschaft ein nach den Voraussetzungen des Paragraf 3a EStG steuerfreier Sanierungsertrag.

Plan-Klausel im Insolvenzplan (Auszug):

Plan-Mechanik DES: Die in der Forderungstabelle eingetragene Forderung der Plan-Gläubigerin in Höhe von [Betrag] wird gemäß Paragraf 225a InsO in eine Beteiligung an der Schuldnerin umgewandelt. Die Plan-Gläubigerin erhält [Anzahl] Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von [Betrag]. Die Werthaltigkeit ist im Wertgutachten gemäß Anlage Z dokumentiert; eine Differenzhaftung ist gemäß Paragraf 254 Abs. 4 InsO ausgeschlossen.

Tax-Indemnity DES:

Tax Indemnity DES: Der Investor stellt die Gesellschaft frei von steuerlichen Mehrbelastungen, die daraus entstehen, dass der durch den Debt-Equity-Swap entstehende Ertrag nicht oder nicht in voller Höhe nach Paragraf 3a EStG steuerfrei gestellt wird.

Typische Fehler in komplexer Transaktion

  • Werthaltigkeitsgutachten wird nach Einbringung erstellt; Differenzhaftung greift.
  • Paragraf 8c KStG-Effekt wird übersehen; nach DES sind die Verlustvorträge weg, und der Sanierungsertrag wird voll besteuert.
  • Paragraf 8d KStG-Antrag wird vergessen oder verspätet gestellt.
  • Sanierungsabsicht der Gläubiger fehlt im Einbringungsvertrag; die Finanzverwaltung verweigert Paragraf 3a EStG.
  • Kapitalherabsetzung auf null wird übersprungen; Altgesellschafter behalten Anteile, die gesellschaftsrechtlich nicht mehr werthaltig sind.

Quellen Stand 06/2026

  • Paragraf 3a EStG; Paragraf 3a Abs. 3 EStG; Paragraf 8 Abs. 3 KStG; Paragraf 8c KStG; Paragraf 8d KStG; Paragraf 7b GewStG – prüfbar über gesetze-im-internet.de.
  • Paragraf 55 ff. GmbHG; Paragraf 9 GmbHG; Paragraf 27, 33, 182 ff. AktG – gesetze-im-internet.de.
  • Paragraf 225a InsO; Paragraf 254 Abs. 4 InsO; Paragraf 7 Abs. 4 StaRUG – gesetze-im-internet.de.
  • BMF-Schreiben vom 27.04.2017 – Verifizierung im Bundessteuerblatt Stand 06/2026.
  • BGH zur Werthaltigkeit bei Sacheinlage – ständige Rspr.; Verifizierung über dejure.org und bundesgerichtshof.de.
  • BFH (Großer Senat), Beschluss vom 28.11.2016 – GrS 1/15 – prüfbar über bundesfinanzhof.de.

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