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Anwendungsbereich berufliche abweichende

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Wenn es um GOÄ Paragraf 1 Anwendungsbereich berufliche Leistungen in GOÄ Gebührenordnung für Ärzte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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GOÄ § 1 Anwendungsbereich berufliche Leistungen

Arbeitsbereich

GOÄ § 1 Anwendungsbereich berufliche Leistungen: prüft die einschlägigen Voraussetzungen, Dokumente, Risiken und Ausnahmen. Norm-/Quellenanker: GOÄ §§ 1-14 und Anlage, BGB Behandlungsvertrag §§ 630a ff., PKV/Beihilfe-Regelungen, Berufsrecht, aktuelle GOÄ-Reformhinweise. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: GOÄ § 1 Anwendungsbereich berufliche Leistungen

  • Normen-/Quellenanker: GOÄ, BGB-Behandlungsvertrag, ärztliches Berufsrecht, § 12 GOÄ-Rechnung, Analogbewertung, Honorarvereinbarung, Erstattung PKV/Beihilfe.
  • Entscheidende Weiche: Prüfe Leistungsinhalt, Ziffer, Steigerungsfaktor, Begründung, Auslagen, Wahlleistung, Schuldner, Erstattungsfähigkeit und Einwendungsfrist.

Worum geht es konkret

§ 1 GOÄ definiert den Anwendungsbereich der Gebührenordnung für Ärzte: Berufliche Leistungen approbierter Ärzte gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlern. GKV-Leistungen sind nicht von der GOÄ erfasst (EBM, § 87 SGB V). Abgrenzung: nichtärztliche Leistungen, IGel, Wahlleistungen Krankenhaus, telemedizinische Leistungen — alle haben ihre eigenen Spezialregeln, gehen aber im Grundsatz auf § 1 GOÄ zurück.

Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen

  • Erstellung einer Privatrechnung — Anwendungsbereich vorab klären.
  • Streit, ob eine Leistung überhaupt nach GOÄ abrechenbar ist (z. B. IGel, Wahlleistung, Gutachten).
  • Mandant ist nicht Privatversicherter, sondern Beihilfeberechtigter, Selbstzahler oder PKV-Patient.
  • Honoraranspruch zu einem Auslandsbehandlungsfall.

Eingaben:

  • Approbationsstatus der Ärztin/des Arztes.
  • Patientenstatus (PKV, Beihilfe, GKV-Privatabrechnung, Selbstzahler, IGel).
  • Behandlungsumfang und -gegenstand.
  • Behandlungsvertrag (sofern schriftlich).
  • ggf. Wahlleistungsvereinbarung.

Rechtlicher Rahmen

  • § 1 GOÄ: Anwendungsbereich — berufliche Leistungen approbierter Ärzte.
  • § 1 Abs. 1 GOÄ: Die GOÄ gilt für die Vergütung beruflicher Leistungen approbierter Ärzte, soweit nicht durch Bundesgesetz andere Regelungen bestehen.
  • § 2 GOÄ: Abweichende Honorarvereinbarung — eng begrenzt zulässig.
  • § 87 SGB V: EBM für GKV-Vertragsärzte.
  • §§ 630a ff. BGB: Behandlungsvertrag.
  • § 12 GOÄ: Fälligkeit und Rechnungspflicht.
  • Berufsordnung der Ärztekammern (§ 12 MBO-Ä) — Verbot ungerechtfertigt hoher Liquidationen.
  • BGH staend. Rspr. zur Abgrenzung Heilbehandlung / Begutachtung / IGel.

/ Schritt für Schritt

  1. Approbation prüfen: Approbationsurkunde Ärztin/Arzt vorhanden? Ohne Approbation kein GOÄ-Anwendungsbereich (Berufserlaubnis genügt im Einzelfall).
  2. Patientenstatus klären:
  • PKV-Privatpatient: GOÄ-Anwendung vollumfänglich.
  • Beihilfeberechtigter: GOÄ + Beihilfeverordnung des Dienstherrn (Bund/Land).
  • GKV-Patient mit Privatbehandlung (z. B. IGel): GOÄ-Anwendung mit Hinweispflicht.
  • Selbstzahler: GOÄ-Anwendung.
  • Auslandsbehandlung: GOÄ-Anwendung nach deutschem Recht.
  1. Leistung klassifizieren:
  • Heilbehandlung im engeren Sinn: GOÄ direkt.
  • Gutachten/Bescheinigung: GOÄ Abschnitt L (Sonderleistungen).
  • Wahlleistung Krankenhaus: GOÄ § 6a + Wahlleistungsvereinbarung.
  • Telemedizin: GOÄ + spezielle GOÄ-Ziffern (vom Anwender zu verifizieren — laufende Anpassungen).
  1. Abweichende Honorarvereinbarung: § 2 GOÄ — nur in engen Grenzen zulässig.
  2. Schwellenwert/Höchstsatz: § 5 GOÄ — Bemessung.
  3. Rechnungserstellung: § 12 GOÄ — Fälligkeit erst nach formgerechter Rechnung.

Trade-off-Matrix

PatientenstatusGOÄ-AnwendungBesonderheit
PKV-VollprivatpatientdirektErstattung nach Tarif
Beihilfe-BerechtigterdirektErstattungsgrenze Beihilfe + ggf. PKV
GKV mit IGelnur für IGelschriftliche Aufklärung Pflicht
GKV mit "Privatbehandlung" (Wunsch des Patienten)direkt für PrivatleistungHinweispflicht, dass GKV-Anspruch besteht
Selbstzahler ohne Versicherungdirektbesondere Hinweispflicht Kosten
Auslandspatientdirekt nach deutschem RechtÜbersetzung Rechnung empfehlenswert
Werksarzt mit Anstellungsverhältnisnicht GOÄArbeitsrechtsvergütung

Praxistipps

  • IGel-Aufklärung schriftlich, mit Kostenvoranschlag — sonst keine Anspruchsgrundlage gegen Patient.
  • Bei "Privatbehandlung" eines GKV-Patienten: schriftliche Erklärung des Patienten verlangen, dass er Privatleistung wünscht und Kostenpflicht akzeptiert.
  • Approbationsurkunde im Praxis-Stammbuch ablegen — bei Streit vorzeigbar.
  • Bei Auslandspatient Rechnung in deutscher Sprache mit englischer Kurzfassung; Bezahlung in EUR.
  • Wahlleistung Krankenhaus: § 17 KHEntgG i.V.m. § 6a GOÄ; Vereinbarung Wahlleistung notwendig.

Mustertexte

IGel-Aufklärung (Auszug)

"Sehr geehrte:r [Patient:in], die von Ihnen gewünschte Leistung [Bezeichnung] ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Sie wird als Individuelle Gesundheitsleistung (IGel) abgerechnet. Die Vergütung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Geschätzte Kosten: [EUR brutto]. Bei Mehrbedarf werden Sie vor Durchführung erneut informiert. Bitte bestätigen Sie nachstehend, dass Sie die Privatbehandlung wünschen und die Kosten selbst tragen."

Klarstellung Rechnung an Patient (Auszug)

"Die berechnete Leistung [Ziffer] erfolgte als berufliche Leistung im Sinne des § 1 GOÄ. Sie sind als [PKV-Patient / Beihilfeberechtigter / Selbstzahler] Schuldner:in der Vergütung. Die Erstattung durch Ihre Versicherung obliegt Ihnen; wir leisten gerne unterstützend Auskunft."

Typische Fehler

  • GOÄ-Rechnung an GKV-Patienten ohne explizite Privatbehandlung — Forderung nicht durchsetzbar.
  • IGel ohne schriftliche Aufklärung; § 630c BGB-Aufklärungspflicht verletzt — keine Vergütung.
  • Werksarztleistung wird nach GOÄ abgerechnet — Vergütung über Arbeitsvertrag, nicht GOÄ.
  • Bei Beihilfe wird Patient als Vollerstatter behandelt — Beihilfegrenze und PKV-Tarif beachten.
  • Auslandspatient wird in dortiger Sprache abgerechnet — Verständnisproblem, Anspruchsdurchsetzung erschwert.

Quellen Stand 06/2026

  • GOÄ §§ 1, 2, 5, 12 — Stand zur Berechnung im amtlichen Bundesgesetzblatt prüfen.
  • GOÄ-Reform 2024/2025 — vom Anwender zu verifizieren (laufende politische Anpassungen, ggf. neue Gebührenordnung).
  • BGB §§ 630a–630h.
  • KHEntgG § 17.
  • Berufsordnung Ärztekammer (MBO-Ä § 12).
  • BGH staend. Rspr. zur GOÄ-Anwendung.
  • PKV-Verband — Erstattungsleitlinien (informativ, nicht verbindlich).

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