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Gewr markenanmeldung bauleiter

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Wenn es um GewR: Markenanmeldung – Strukturierter Bauleiter in Plugin: Gewerblicher Rechtsschutz geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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GewR: Markenanmeldung – Strukturierter Bauleiter

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Zweck und Mandatsbezug

Führt durch den vollständigen Prozess der Markenanmeldung – von der Vorabrecherche über die Klassenwahl bis zur Anmeldung und Nachverfolgung. Er fungiert als strukturierter „Bauleiter": jeder Schritt ist klar definiert, Entscheidungspunkte sind markiert und Fehlerquellen werden antizipiert.

Mandatsbezug: Startup möchte Produktname schützen; etabliertes Unternehmen will neue Produktlinie unter einer Marke führen; Mandant hat gute Idee für Marke, weiß aber nicht, wo anfangen. Oder: Anwalt übernimmt Markenportfolio-Betreuung und braucht strukturierten Prozess.

Rechtlicher Rahmen

Zentrale Normen und Register

  • §§ 3, 7, 8 MarkenG – Schutzfähigkeit, Antragsrecht, absolute Schutzhindernisse.
  • §§ 32–42 MarkenG – Anmeldeverfahren beim DPMA; Form, Inhalt, Klassenangabe.
  • § 43 MarkenG – Widerspruchsverfahren nach Eintragung.
  • VO (EU) 2017/1001 (EUTMR) – Unionsmarken-Verordnung; Anmeldung beim EUIPO.
  • Madrider Protokoll (MMP) – Internationale Markenanmeldung über WIPO; Grundlage DPMA- oder EUIPO-Marke.
  • Nizza-Klassifikation – Internationale Klassifikation für Waren und Dienstleistungen (11. Ausgabe, regelmäßig aktualisiert).

Anmeldewege im Überblick

WegZuständigkeitSchutzgebietKosten (ca.)Bearbeitungszeit
Deutsche MarkeDPMADeutschland300–900 EUR3–6 Monate
UnionsmarkeEUIPO27 EU-Staaten850–1.350 EUR4–8 Monate
IR-Marke (Madrid)WIPO/DPMAWunschländerVariabel12–18 Monate
Nationale EinzelanmeldungenNationale ÄmterJeweiliges LandVariabelVariabel

Kaltstart in 5 Fragen

  1. Zeichen: Was soll angemeldet werden? Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke, 3D, Klangmarke, Farbmarke?
  2. Waren/Dienstleistungen: Was bietet der Mandant an? Beschreibung in eigenen Worten für Klassifizierungsanalyse.
  3. Schutzgebiet: Deutschland, EU, international? Prioritäten?
  4. Zeitlage: Gibt es Gründe für Priorität (Produktlaunch, Messe, Markteintritt)?
  5. Output: Anmeldungsformular, Recherche-Bericht, Klassenübersicht, Anmeldestrategieübersicht?

Bauleiter: Schritt-für-Schritt-Prozess

Baustein 1 – Vorabrecherche (vor der Anmeldung!)

Ziel: Kollisionsmarken identifizieren, Risiko abschätzen.

  • DPMA-Markenrecherche: dpma.de/marken – DPMAregister online.
  • EUIPO-TMview: tmview.org – internationale Datenbank.
  • Wildcardsuche, phonetische Ähnlichkeit, Bildähnlichkeit (bei Bildmarken).
  • Klassen: Identische und ähnliche Klassen recherchieren.
  • Ergebnis: Grün/Gelb/Rot; Empfehlung an Mandanten.
  • Bei Kollision: Abgrenzungsvereinbarung, Abänderung des Zeichens oder bewusste Risikoannahme.

Baustein 2 – Klassenwahl (Nizza-Klassifikation)

  • Nizza-Klassifikation: 45 Klassen (1–34 Waren, 35–45 Dienstleistungen).
  • Relevante Klassen für typische Mandate:
  • Software: Klasse 42 (SaaS) + ggf. 9 (Hardware)
  • Kleidung: Klassen 25 (Bekleidung), 35 (Einzelhandel)
  • Lebensmittel: Klassen 29, 30, 43
  • Beratungsdienstleistungen: Klasse 45 (Rechtsberatung), 35 (Unternehmensberatung)
  • Warenbeschreibung: Präzise, aber nicht zu eng; DPMA-Klassifikationsdatenbank nutzen.
  • Kosten: Erste Klasse im Grundbetrag; jede weitere Klasse zusätzlich.

Baustein 3 – Zeichengestaltung

  • Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG): Kein rein beschreibendes Zeichen.
  • Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG): Geografische Angaben, Gattungsbezeichnungen nicht schutzfähig.
  • Empfehlung: Fantasiebegriff, modifizierter Begriff oder Kombinationszeichen mit Unterscheidungskraft.
  • Bildmarke: Eintragungsformat (jpg, png, tiff); klare Darstellung.

Baustein 4 – Anmeldung beim DPMA

  • Online: dpmaregister.dpma.de (DPMAdirekt).
  • Pflichtangaben: Zeichen, Anmelder (Name, Adresse), Waren-/Dienstleistungsverzeichnis, Klassenangabe.
  • Anmeldegebühr: 300 EUR für bis zu 3 Klassen; 100 EUR je weitere Klasse.
  • Priorität: DPMA-Anmelde-Datum gilt als Prioritätsdatum.
  • Empfangsbestätigung: DPMA sendet Aktenzeichen; notieren und in Fristenbuch eintragen.

Baustein 5 – Anmeldung beim EUIPO (Unionsmarke)

  • Online: euipo.europa.eu – TMclass und eSearch.
  • Gebühren (ab 2024): 850 EUR für 1 Klasse; 50 EUR für 2. Klasse; 150 EUR für jede weitere.
  • Prüfungsumfang: EUIPO prüft nur absolute Hindernisse; relative Hindernisse im Widerspruchsverfahren.
  • Widerspruchsfrist: 3 Monate ab Veröffentlichung (Art. 46 EUTMR).

Baustein 6 – IR-Marke über WIPO (Madrid)

  • Grundlage: Bestehende DPMA- oder EUIPO-Marke.
  • Formular MM2: Beim DPMA als Ausgangsstelle einreichen.
  • Länderauswahl: WIPO-Mitgliedstaaten; Gebühren je nach Schutzklassen und Ländern.
  • Gebühren: Grundgebühr + individuelle Gebühren der Bestimmungsländer.
  • Nachdesignierung: Weitere Länder können nachträglich benannt werden.

Baustein 7 – Nachverfolgung und Widerspruchsbeobachtung

  • DPMA-Markenblatt: Wöchentliche Veröffentlichung; Widerspruchsfrist 3 Monate (§ 42 MarkenG).
  • Markenwatch-Dienste einrichten: Kollisionsmarken überwachen.
  • Bei EUIPO: EUIPO-Bulletin; Widerspruchsfrist 3 Monate.
  • Verlängerung: Deutsche Marke alle 10 Jahre; EUIPO alle 10 Jahre; fristgerecht verlängern!
  • Benutzungsschonfrist: 5 Jahre nach Eintragung; Marke muss ernsthaft benutzt werden.

Typische Fallen

  • Keine Vorrecherche: Kostspielige Anmeldung scheitert an Widerspruch.
  • Zu enger Waren-/Dienstleistungskatalog: Spätere Erweiterung kostet neue Anmeldung.
  • Rein beschreibende Marke: DPMA/EUIPO weist zurück (§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 MarkenG / Art. 7 EUTMR).
  • Frist für Widerspruch übersehen: Kollisionsmarke bleibt eingetragen.
  • Benutzungsschonfrist ignoriert: Marke löschbar nach 5 Jahren Nichtbenutzung.

Output-Module

  • Recherche-Bericht: Kollisionsmarken, Risikobewertung, Empfehlung.
  • Klassenmatrix: Waren/Dienstleistungen → Nizza-Klassen.
  • Anmeldecheckliste: DPMA/EUIPO/WIPO – je nach Schutzgebiet.
  • Fristenplan: Anmeldedatum, Veröffentlichung, Widerspruchsfrist, Eintragung, Verlängerung.

Anschluss-Skills

  • markenrecherche – Vertiefung der Kollisionsrecherche
  • markenanmeldung-dpma – DPMA-Anmeldung im Detail
  • spezial-dpma-fristen-form-und-zuständigkeit – Fristen und Formalien
  • spezial-euipo-dokumentenmatrix-und-lueckenliste – EUIPO-Verfahren

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