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Verletzungs triage

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/gewerblicher-rechtsschutz/skills/verletzungs-triage

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Verletzungs-Triage in Plugin: Gewerblicher Rechtsschutz geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Verletzungs-Triage

Direktstart: lesen, entscheiden, liefern

Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:

  • Frist oder Sofortrisiko.
  • erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
  • tragende Tatsachen aus dem Material.
  • bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.

Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.

Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.

Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.

Arbeitsbereich

Mandant sieht IP-Verletzung oder hat Verletzungsschreiben erhalten und fragt: Was ist zu tun? Verletzungs-Triage gewerblicher Rechtsschutz. Prüfraster: Marke § 14 MarkenG Patent § 9 PatG Urheber § 97 UrhG Wettbewerb § 8 UWG Entscheidungsempfehlung Ignorieren/informelles Schreiben/Abmahnung/eV/Klage. Output: Entscheidungs-Memo mit Empfehlung und naechstem Schritt. Abgrenzung zu unterlassungsverlangen (Abmahnung selbst) und mandat-triage-gewerblicher-rechtsschutz. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Eingaben

  • Beschreibung der möglichen Verletzungshandlung (mit Beweismitteln: URLs, Screenshots, Produktbeschreibungen, Werbematerial)
  • Art des eigenen Schutzrechts (falls bekannt: Registernummer)
  • Identität der gegnerischen Partei (falls bekannt)
  • Kommerzieller Kontext (Wettbewerber, Trittbrettfahrer, gutgläubiger Dritter)
  • Zeitpunkt der Entdeckung
  • Marktsituation (Marktanteile, wirtschaftlicher Schaden schätzungsweise)

Ablauf

1. Rechtsgrundlage identifizieren

Zunächst bestimmen, welches Recht verletzt sein könnte:

Markenrecht (§ 14 MarkenG)

Verletzungsformen:

  • § 14 Abs. 2 Nr. 1: Doppelidentität (identisches Zeichen + identische Waren/DL)
  • § 14 Abs. 2 Nr. 2: Verwechslungsgefahr (ähnliches Zeichen + ähnliche Waren/DL)
  • § 14 Abs. 2 Nr. 3: Bekannte Marke, Rufausnutzung/-beeinträchtigung

Checkliste Markenrechtsverletzung:

  • Handelt der Verletzer im geschäftlichen Verkehr?
  • Benutzt er das Zeichen für Waren oder Dienstleistungen?
  • Fehlt die Zustimmung des Markeninhabers?
  • Ist die Marke schutzfähig und nicht durch Einreden (Benutzungsschonfrist § 26 MarkenG, Verfalls § 53 MarkenG) gefährdet?
  • Greift keine Schranke (§§ 20–26 MarkenG: beschreibende Benutzung, rein dekorative Benutzung)?

Patentrecht (§ 9 PatG)

Verletzungshandlungen:

  • § 9 Satz 2 Nr. 1: Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen des patentierten Erzeugnisses
  • § 9 Satz 2 Nr. 2: Anbieten/Liefern von Mitteln zur Benutzung der Erfindung (mittelbare Patentverletzung, § 10 PatG)
  • § 9 Satz 2 Nr. 3: Verfahrenspatentverletzung

Checkliste Patentverletzung:

  • Patent in Kraft (Jahresgebühren, keine Nichtigerklärung)?
  • Alle Merkmale des Hauptanspruchs im Verletzungsgegenstand?
  • Äquivalenzprüfung erforderlich? (BGH – "Pemetrexed")
  • Schranken (§§ 11, 12 PatG: Privatbenutzung, Vorbenützungsrecht)?

Urheberrecht (§ 97 Abs. 1 UrhG)

Verletzungshandlungen: Vervielfältigung (§ 16), Verbreitung (§ 17), öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a), Bearbeitung ohne Zustimmung (§ 23).

Checkliste Urheberrechtsverletzung:

  • Werk urheberrechtlich schutzfähig (§ 2 UrhG, persönliche geistige Schöpfung)?
  • Urheber/Rechteinhaber identifiziert?
  • Schutzfrist nicht abgelaufen (70 Jahre nach Tod des Urhebers, § 64 UrhG)?
  • Keine Schranke (§§ 44a ff. UrhG: Zitat, Karikaturl Parodik)?
  • Nachweis der Verletzung ausreichend (z. B. Hash-Vergleich bei Filesharing)?

Wettbewerbsrecht (§ 8 UWG)

Verletzungshandlungen: Unlautere geschäftliche Handlungen gem. §§ 3 ff. UWG (Irreführung § 5, Anschwärzung § 4 Nr. 2, Imitation § 4 Nr. 3, vergleichende Werbung § 6, aggressive Praktiken § 4a, unzumutbare Belästigung § 7).

Checkliste UWG-Verstoß:

  • Geschäftliche Handlung?
  • Unlauterkeit nachweisbar?
  • Mitbewerber, qualifizierte Einrichtung oder Verbraucherschutzverband anspruchsberechtigt (§ 8 Abs. 3 UWG)?
  • Besondere Gefahr des Leistungsschutzes nach § 4 Nr. 3 UWG (konkrete Nachahmung)?

2. Schwere der Verletzung bewerten

Faktoren:

FaktorErhöht SchwereVermindert Schwere
Kommerzieller SchadenKonkreter Umsatzverlust nachweisbarKein messbarer Schaden
VorsatzBewusstes Kopieren, WiederholungstäterGutgläubig, einmaliger Verstoß
ReichweiteBundesweite oder internationale VerbreitungLokal begrenzt
WettbewerbssituationDirekter WettbewerberRandmarkt, kein direkter Wettbewerber
ZeitkritizitätWeihnachtsgeschäft, ProdukteinführungKein Zeitdruck
BeweissituationKlare Verletzung dokumentiertVerletzung bestreitbar

3. Handlungsoptionen

OptionBeschreibungGeeignet wenn
A) Ignorieren / BeobachtenAktenvermerk; Beobachtung; kein aktives VorgehenGeringfügig, kein kommerzieller Schaden, defensiver Mandant
B) Informelles SchreibenFreundliche Kontaktaufnahme ohne Anwaltsbrief; Aufforderung zur Unterlassung ohne VertragsstrafeGutgläubiger Dritter; Erstkontakt sinnvoll; Beziehungserhalt
C) AbmahnungFörmliche Abmahnung mit modifizierter Unterlassungserklärung und KostenerstattungsanspruchKlare Verletzung; ausgewogene/offensive Strategie; Kostenerstattung gewünscht
D) Einstweilige VerfügungAntrag auf EV ohne vorherige Abmahnung (Dringlichkeit); oder nach fruchtlosem FristablaufEilbedürftigkeit; drohende Messepräsenz; laufende Verletzung mit steigendem Schaden
E) HauptsacheklageKlage auf Unterlassung, Schadensersatz, AuskunftSchwere Verletzung; Abmahnung erfolglos; hoher Streitwert; Grundsatzklärung

Dringlichkeitsprüfung für einstweilige Verfügung:

  • EV-Antrag muss schlüssig und mit eidesstattlichen Versicherungen gestützt sein
  • Vollziehungsfrist: EV muss innerhalb 1 Monat zugestellt werden (§ 929 Abs. 2 ZPO)

4. Strategische Einschätzung

Kostenrisiko: Streitwert und voraussichtliche Kosten (beide Seiten) grob schätzen:

  • OLG-Verfahren Markenrecht: oft 5.000–30.000 € Anwaltskosten je Seite
  • LG-Hauptsacheklage Patent: oft 50.000–200.000 €+ je Seite
  • EV-Verfahren: i. d. R. günstiger, aber Abschlussschreiben folgt

Gegenmaßnahmen-Risiko:

  • Kann Gegner Widerklage auf Nichtigkeit (Patent) oder Löschung (Marke) erheben?
  • Gegenseitige Verletzungsansprüche?
  • Reputationsrisiko bei öffentlichem Streit?

5. Empfehlung

Durchsetzungsstrategie aus Kanzleiprofil anwenden und klare Empfehlung formulieren (A–E), mit Begründung und Vorbehalt für anwaltliche Letztentscheidung.

Quellen und Zitierweise

Zitierweise nach ../references/zitierweise.md.

Normen: §§ 14, 15 MarkenG; §§ 9, 10, 139 PatG; §§ 97, 97a UrhG; §§ 3, 8 UWG; §§ 935–945 ZPO (EV); § 256 ZPO (NFL).

Leitentscheidungen:

  • Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
  • Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 43. Aufl. 2025, § 8 Rn. 1.100 ff.
  • Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 345 ff.
  • Dreier/Schulze, UrhG, 7. Aufl. 2022, § 97 Rn. 10 ff.
  • Schricker/Löwenheim, UrhG, 6. Aufl. 2020, § 97 Rn. 42 ff.

Risiken / typische Fehler

  • EV-Dringlichkeit verpassen: Frist von 1 Monat ab Kenntnis läuft schnell ab; sofort nach Entdeckung handeln.
  • Beweis nicht sichern: Screenshots, archivierte Webseiten (Wayback Machine, web.archive.org), notarielle Protokolle sofort nach Entdeckung anfertigen; Beweise könnten sonst verschwinden.
  • Gegenangriff nicht einkalkulieren: Besonders bei Patentverfahren besteht erhebliches Nichtigkeitsrisiko; bei Marken Löschungsantrag möglich.
  • Missbrauchsrisiko § 8c UWG: Serielle Abmahnungen mit primärem Gebührenerzielungszweck sind missbräuchlich; anwaltliche Prüfung des Gesamtbilds erforderlich.
  • Verjährung beachten: § 20 MarkenG (3 Jahre), § 141 PatG (3 Jahre), § 102 UrhG (3 Jahre), § 11 UWG (6 Monate ab Kenntnis / 3 Jahre absolut); [Modellwissen – prüfen].

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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