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Rechtsschutz review sonderfall source red team korrektur

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Wenn es um Spezial: Tatbestand, Beweis und Belegaufbau im IP-Recht in Plugin: Gewerblicher Rechtsschutz geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert eine Gegenprüfung mit Fehler-, Beweis- und Fristencheck.From its SKILL.md

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SKILL.md

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Spezial: Tatbestand, Beweis und Belegaufbau im IP-Recht

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Zweck und Mandatsbezug

Behandelt die tatbestandsmäßige Erfassung und Beweissicherung bei IP-Verletzungen – die Grundlage für jede Abmahnung, jeden EV-Antrag und jede Klage. Wer gut belegt, gewinnt; wer Tatbestandsmerkmale nicht präzise erfasst, riskiert Zurückweisung des Antrags, Kostenfolgen und Verlust des Verfahrens.

Mandatsbezug: Anwalt hat Mandantenhinweis auf Verletzung; muss jetzt strukturiert den Tatbestand erfassen und Beweise sichern. Oder: EV-Antrag wird vorbereitet; Glaubhaftmachungspaket muss vollständig sein.

Grundstruktur: Tatbestand im IP-Recht

Allgemeines Prüfungsschema

Jede IP-Verletzung folgt demselben Grundschema:

  1. Schutzrecht: Besteht, ist valide, gehört dem Antragsteller.
  2. Verletzungshandlung: Tatbestandsmäßige Handlung des Verletzers.
  3. Keine Einwilligung / Lizenz: Handlung ohne Erlaubnis des Schutzrechtsinhabers.
  4. Zurechnung: Täterschaft oder Teilnahme des Verletzers.
  5. Kein Rechtfertigungsgrund: Keine Erschöpfung, kein Schranken, keine Ausnahme.

Tatbestandschecklisten nach Rechtsgebiet

Markenrecht – § 14 Abs. 2 MarkenG

Schutzrecht:

  • Marke eingetragen beim DPMA/EUIPO? Registerauszug mit aktuellem Datum?
  • Anmelder = Kläger/Antragsteller oder exklusiver Lizenznehmer mit Klagerecht?
  • Schutzdauer nicht abgelaufen? Jahresgebühren/Verlängerungsgebühren bezahlt?
  • Keine Löschungsklage anhängig?

Verletzungshandlung:

  • Zeichen des Verletzers identifiziert (Screenshot, Produktphoto, Werbematerial)?
  • Verletzungshandlung nach § 14 Abs. 3 MarkenG (Anbringen, Anbieten, Einführen...)?
  • Benutzt im geschäftlichen Verkehr (nicht privat)?
  • Benutzt für Waren/Dienstleistungen (nicht dekorativ)?

Ähnlichkeit:

  • Zeichenähnlichkeit (schriftbildlich, klanglich, begrifflich)?
  • Warenähnlichkeit (Canon-Kriterien)?
  • Verwechslungsgefahr im Rahmen der Gesamtabwägung?

Patentrecht – § 9 PatG

Schutzrecht:

  • Patent eingetragen, Patentschrift mit Ansprüchen vorhanden?
  • Patent noch in Kraft? Jahresgebühren bezahlt?
  • Kein Einspruchsverfahren oder Nichtigkeitsklage mit aufschiebender Wirkung?
  • Kläger ist Inhaber oder exklusiver Lizenznehmer?

Verletzungshandlung:

  • Alle Merkmale des Hauptanspruchs im Verletzungsobjekt?
  • Wortsinngemäß oder äquivalent?
  • Verletzungshandlung nach § 9 PatG: Herstellen, Anbieten, in Verkehr bringen, Gebrauchen, Einführen?
  • Im Inland (Deutschland) oder im Schutzland (EP-Patent)?

Kein Rechtfertigungsgrund:

  • Kein Vorbenutzungsrecht (§ 12 PatG)?
  • Keine Forschungsausnahme (§ 11 Nr. 2 PatG)?
  • Keine Erschöpfung (§ 10a PatG)?

UWG – §§ 3, 5, 8 UWG

Anspruchsberechtigung:

  • Mitbewerbereigenschaft: Mandant und Verletzer stehen in Wettbewerbsverhältnis?
  • Oder: Klageberechtigter Verband (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG)?

Verletzungshandlung:

  • Geschäftliche Handlung des Verletzers (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG)?
  • Tatbestand: Irreführung (§ 5), Unterlassen (§ 5a), Rechtsbruch (§ 3a), Nachahmung (§ 4 Nr. 3)?
  • Spürbarkeit (§ 3 Abs. 1 UWG)?

Verletzungsbeleg:

  • Screenshot mit vollständiger URL, sichtbares Datum?
  • Testkauf mit Beleg?
  • Werbematerial (Flyer, Katalog, E-Mail)?

Urheberrecht – §§ 97, 97a UrhG

Schutzrecht:

  • Werkart: Text, Musik, Bild, Software, Film, Datenbankwerk?
  • Schöpfungshöhe ausreichend (§ 2 Abs. 2 UrhG)?
  • Urheber = Kläger oder Lizenznehmer mit Klagerecht?
  • Schutzdauer: 70 Jahre p.m.a. (§ 64 UrhG) noch nicht abgelaufen?

Verletzungshandlung:

  • Konkrete Verletzungshandlung: § 16 (Vervielfältigung), § 17 (Verbreitung), § 19a (Zugänglichmachung)?
  • Ohne Einwilligung oder gesetzliche Schranke (§§ 44a ff. UrhG)?
  • Nachweis der Identität oder substantiellen Ähnlichkeit?

Beweissicherung: Technisches Vorgehen

Screenshots als Beweismittel

  • Vollständige URL in der Adressleiste sichtbar.
  • Datum und Uhrzeit durch Betriebssystemuhr oder manuelle Notiz dokumentiert.
  • Metadaten (EXIF) des Screenshots erhalten (nicht bearbeitet).
  • Alternativ: Wayback Machine (archive.org) für zeitgestempelte Kopie.
  • Bei Online-Shop: Screenshot des Angebots + Bestellseite.

Testkauf

  • Kaufbeleg / Quittung mit Datum, Verkäufer, Warenbezeichnung.
  • Produkt selbst aufbewahren (Beweismittel für Gericht).
  • Fotodokumentation des Produkts: Markierung, Verpackung, Produktbeschreibung.

Eidesstattliche Versicherung

  • Datum der Erstkenntnis.
  • Wie die Verletzung entdeckt wurde.
  • Zusammenfassung der Tatsachen des Verletzungsvorgangs.
  • Bestätigung der Richtigkeit aller Anlagen.

Belegpaket für EV-Antrag (Checkliste)

BelegZweckStatus
Registerauszug DPMA/EUIPOSchutzrecht valide[ ]
Screenshot Verletzung + URL + DatumVerletzungshandlung belegt[ ]
Eidesstattliche VersicherungGlaubhaftmachung § 920 ZPO[ ]
Testkauf mit Beleg (falls zutreffend)Beweis Verletzungsprodukt[ ]
Abmahnschreiben (falls vorhanden)Reaktion der Gegenseite[ ]
Vollstreckbare Ausfertigung EV (nach Erlass)Vollzug § 929 ZPO[ ]

Quellenregel

Anschluss-Skills

  • spezial-klausel-beweislast-und-darlegungslast – Beweislastverteilung
  • gewr-einstweilige-verfuegung-eilverfahren-spezial – EV-Antrag
  • verletzungs-triage – Erstentscheidung IP-Verletzung
  • spezial-freedom-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine – Schriftsatz-Bausteine

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