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Evvollzug neu 005 ordnungsmittelantrag vollstreckung unterlassun

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Wenn es um EV-Vollzug 005: Ordnungsmittelantrag (Paragraf 890 ZPO) nach Unterlassungstitel in Plugin: Gewerblicher Rechtsschutz geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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EV-Vollzug 005: Ordnungsmittelantrag (§ 890 ZPO) nach Unterlassungstitel

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Zweck und Mandatsbezug

Behandelt den Ordnungsmittelantrag nach § 890 ZPO als das zentrale Vollstreckungsinstrument bei Unterlassungsverfügungen im gewerblichen Rechtsschutz. Der Schuldner hat gegen eine rechtskräftige oder vollzogene Unterlassungsverfügung verstoßen – jetzt muss der Antragsteller die Einhaltung erzwingen.

Mandatsbezug: Markeninhaber hat Unterlassungsverfügung gegen Verletzer erwirkt und vollzogen; Verletzer nutzt das Zeichen weiter. Oder: UWG-Antragsteller hat EV gegen unlauteren Wettbewerber; Wettbewerber stellt nach Verfügungszustellung weiter dieselbe irreführende Werbung ein.

Rechtlicher Rahmen

Zentrale Normen

  • § 890 Abs. 1 ZPO – Vollstreckung eines Unterlassungsurteils durch Ordnungsgeld (bis 250.000 EUR) oder Ordnungshaft (bis sechs Monate pro Verstoß).
  • § 890 Abs. 2 ZPO – Androhungsgebot: Ordnungsmittel dürfen nur vollstreckt werden, wenn sie vorab angedroht wurden; die Androhung erfolgt regelmäßig durch die Unterlassungsverfügung selbst oder einen separaten Androhungsbeschluss.
  • § 891 ZPO – Verfahren bei Ordnungsmittelantrag: Antrag des Gläubigers, rechtliches Gehör des Schuldners, Beschluss des Vollstreckungsgerichts.
  • § 928 ZPO – Anwendbarkeit der allgemeinen Vollstreckungsvorschriften auf EV.
  • § 936 ZPO – Anwendbarkeit der Arrestvorschriften.

Voraussetzungen des Ordnungsmittelantrags

VoraussetzungInhaltPrüfpunkt
Vollstreckbarer UnterlassungstitelVollzogene EV oder rechtskräftiges UrteilZustellurkunde vorhanden?
Androhung der OrdnungsmittelIm Tenor der EV enthalten oder separater BeschlussTenor lesen
ZuwiderhandlungKonkreter Verstoß nach Zustellung der EVBeleg: Screenshot, Zeuge, Testkauf
VerschuldenSchuldner hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandeltSchuldner muss sich entlasten
Antrag beim VollstreckungsgerichtSchriftlicher Antrag mit BelegenForm und Zuständigkeit prüfen

Kaltstart in 5 Fragen

  1. Titelnachweis: Liegt vollzogene EV mit Zustellurkunde vor? Enthält der Tenor eine Ordnungsmittelandrohung?
  2. Verstoßbeleg: Wann, wo und wie genau hat der Schuldner gegen die Unterlassung verstoßen? Welche Belege liegen vor?
  3. Zeitpunkt: War der Verstoß nach der Zustellung der EV an den Schuldner?
  4. Zuständigkeit: Welches Gericht hat die EV erlassen? Ordnungsmittelantrag an dasselbe Gericht (§ 891 ZPO)?
  5. Output: Antragsschriftsatz, Checkliste Beleglage, Memo zur Höhe des Ordnungsgeldes?

Prüfprogramm

Schritt 1 – Titel und Androhung prüfen

  • Tenor der EV auf Androhungspassage prüfen: „Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht."
  • Fehlt die Androhung im Tenor, muss vor dem Ordnungsmittelantrag ein separater Androhungsbeschluss beantragt werden (§ 890 Abs. 2 ZPO).
  • Prüfen, ob EV durch Widerspruch oder Berufung aufgehoben wurde – dann kein Ordnungsmittelantrag.

Schritt 2 – Zuwiderhandlung dokumentieren

  • Datum und Uhrzeit des Verstoßes genau festhalten (wichtig für Verschuldensfrage).
  • Beweismittel:
  • Screenshot mit Datum, URL, Metadaten
  • Testkauf mit Quittung
  • Zeuge mit schriftlicher Erklärung
  • eidesstattliche Versicherung des Antragstellers
  • Verstoß muss nach Zustellung der EV an Schuldner erfolgt sein; Datum der Zustellurkunde ist Bezugspunkt.
  • Mehrere Verstöße getrennt dokumentieren; jeder Verstoß kann gesondert geahndet werden.

Schritt 3 – Antragsschrift verfassen

Pflichtbestandteile:

  1. Bezeichnung des Vollstreckungsgerichts
  2. Rubrum (Gläubiger, Schuldner)
  3. AZ der EV
  4. Datum der Zustellung der EV (mit Bezug auf Zustellurkunde)
  5. Konkrete Darstellung der Zuwiderhandlung mit Datum
  6. Beweismittel als Anlage
  7. Antrag: „Es wird beantragt, gegen den Schuldner wegen Zuwiderhandlung gegen den Beschluss des [Gericht] vom [Datum] – AZ [AZ] – ein Ordnungsgeld in Höhe von mindestens [X] EUR, ersatzweise Ordnungshaft, festzusetzen."

Schritt 4 – Ordnungsgeldhöhe einschätzen

  • Keine gesetzliche Tabelle; Gericht übt Ermessen aus.
  • Faktoren: Schwere des Verstoßes, Umsatz des Schuldners, Wiederholungsgefahr, Vorsatz/Fahrlässigkeit.
  • Richtwerte in IP-Verfahren: 5.000–50.000 EUR für einfachen Verstoß; bei Unternehmen mit hohem Umsatz bis 250.000 EUR.
  • Empfehlung im Antrag: Konkreten Betrag nennen; Gericht kann abweichen, aber Orientierungsrahmen setzen.

Schritt 5 – Schuldnerverteidigung antizipieren

Typische Einwände des Schuldners:

  • Kein Verschulden: Mitarbeiter habe ohne Wissen gehandelt; Gegenargument: Organisationsverschulden.
  • Titel deckt Verstoß nicht ab: Verstoßverhalten fällt nicht unter Unterlassungsgebot; prüfen, ob Tenor weit genug formuliert.
  • Verstoß vor Zustellung: Prüfen: Wurde Verstoß wirklich erst nach Zustellungsdatum begangen?
  • Einstellung des Vertriebs: Schuldner behauptet, Verstoß eingestellt zu haben; Belege für Fortsetzung beschaffen.

Nachgelagerte Schritte

  • Ordnungsgeld-Beschluss: Einzahlung des Ordnungsgeldes an Staatskasse; kein direkter Nutzen für Gläubiger.
  • Unterlassungsklage in der Hauptsache: Falls EV nur einstweilig – muss Hauptsacheklage innerhalb Frist erhoben werden (Abschlussschreiben beachten → evvollzug-neu-007).
  • Wiederholter Verstoß: Jeder erneute Verstoß führt zu neuem Ordnungsmittelantrag; kumulativ möglich.

Output-Module

  • Antragsschriftsatz-Vorlage: Vollständiger Mustertext mit Platzhaltern.
  • Belegliste Verstoß: Datum, Art des Verstoßes, Beweismittel, Anlage-Nummer.
  • Ordnungsgeld-Einschätzungsmatrix: Umsatz, Schwere, Vorsatz, Wiederholung → empfohlene Höhe.
  • Antizipierte Verteidigung: Tabelle Schuldnereinwand / Gegenargument.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Anschluss-Skills

  • evvollzug-neu-001 – Vollziehungsfrist und Parteizustellung
  • evvollzug-neu-007 – Abmahnung, Abschlussschreiben und Hauptsache
  • unterlassungsverlangen – Unterlassungserklärung als Alternative zum Gerichtsverfahren
  • verletzungs-triage – Erstentscheidung bei IP-Verletzung

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