Schutzrechts portfolio schutzschrift
Wenn es um IP-Portfolio-Verwaltung in Plugin: Gewerblicher Rechtsschutz geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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IP-Portfolio-Verwaltung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Eingaben
Befehlsargument:
--bericht [--tage N]— Fristen im Berichtsfenster (Standard: 90 Tage)--hinzufuegen— neues Schutzrecht interaktiv erfassen--aktualisieren— Amtshandlung, Gebührenzahlung oder Statusänderung erfassen--prüfung— umfassende Portfolioprüfung- (kein Argument) — entspricht
--bericht
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften — Fristen und Verlängerungen
Marken:
- § 47 Abs. 1 MarkenG — Schutzdauer: 10 Jahre ab Anmeldetag, danach jeweils weitere 10 Jahre
- § 47 Abs. 3 MarkenG — Verlängerung durch Zahlung der Verlängerungsgebühr; Schonfrist 6 Monate mit Zuschlag (§ 7 PatKostG)
- Art. 53 UMV (Unionsmarkenverordnung EU 2017/1001) — Schutzdauer Unionsmarke 10 Jahre; Verlängerung beim EUIPO
- Art. 7 MMA / Regel 30 GAFO — Madrid-System: 10-jährige internationale Registrierung; Verlängerung beim WIPO; individuelle Wirkungsländer-Fristen beachten
- § 26 MarkenG — Benutzungszwang; nach 5 Jahren Löschungsrisiko bei ernsthafter Nichtbenutzung (§ 49 MarkenG)
Patente:
- § 17 PatG — Patentlaufzeit: 20 Jahre ab Anmeldetag; Aufrechterhaltung durch jährliche Jahresgebühren (§ 17 Abs. 1 i. V. m. PatKostG Anlage)
- § 20 Abs. 1 Nr. 3 PatG — Erlöschen bei Nichtzahlung der Jahresgebühr
- § 17 Abs. 2 PatG — Schonfrist: 6 Monate mit Zuschlag
- Artikel 86 und Regel 51 EPÜ: Jahresgebühren für die europäische Patentanmeldung sind ab dem dritten Jahr bis zur maßgeblichen Veröffentlichung der Erteilung an das EPA zu entrichten; danach richten sich nationale Jahresgebühren nach dem Recht der benannten Vertragsstaaten. PCT-Eintrittsfristen nicht mit dieser Gebührenregel vermischen.
- Paragraf 23 GebrMG: Schutzdauer höchstens zehn Jahre ab Anmeldetag. Die Aufrechterhaltung setzt Gebühren für das vierte bis sechste, das siebte und achte sowie das neunte und zehnte Jahr voraus.
Designs:
- § 27 DesignG — Schutzdauer: 5 Jahre ab Anmeldetag, verlängerbar bis max. 25 Jahre in 5-Jahres-Schritten
- Art. 12 GGV (Gemeinschaftsgeschmacksverordnung EU 6/2002) — Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EGGM): 5 Jahre ab Anmeldedatum, verlängerbar bis max. 25 Jahre
Urheberrecht:
- § 64 UrhG — Schutzfrist: 70 Jahre nach Tod des Urhebers; keine aktive Verlängerung erforderlich
- §§ 70–72 UrhG — Verwandte Schutzrechte: abweichende Fristen
Kommentare
- Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 47 Rn. 1 ff. (Schutzdauer und Verlängerung), § 49 Rn. 1 ff. (Löschung wegen Nichtbenutzung)
- Benkard/Rogge, PatG, 12. Aufl. 2023, § 17 Rn. 1 ff. (Laufzeit und Jahresgebühren)
- Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser, DesignG, 6. Aufl. 2019, § 27 Rn. 1 ff. (Schutzdauer und Verlängerung)
Ablauf
Modus 1: Initialisierung (bei leerem Register oder --neu)
- Quelle bestimmen: IP-Verwaltungssystem angebunden (Anaqua, Dennemeyer, Patronas, CPA Global)? Falls ja: Portfolio über Integration beziehen. Falls nein: Tabelle / Export anfordern oder interaktiv durchführen.
- Für jedes Schutzrecht Fristen berechnen (Regeln unten).
nächste_fristenmit den zwei bis drei nächsten Fälligkeiten befüllen. - Register schreiben. Zusammenfassung ausgeben:
Portfolio-Register initialisiert.
Schutzrechte: [N]
Marken: [N] ([N eingetragen] / [N angemeldet])
Patente: [N] ([N erteilt] / [N angemeldet])
Designs: [N]
Domains: [N]
Fristen berechnet: [N]
Anwaltlich verwaltet / Zuständigkeit TBD: [N] — mit Korrespondenzanwalt bestätigen
Unbekannt (Daten fehlen): [N] — vor Verlassen auf Berichte ergänzen
`--bericht` ausführen für Übersicht.
Modus 2: Bericht (--bericht [--tage N])
Standard: 90 Tage. Berechnete Fristen vor Berichtserstellung für jedes Schutzrecht aktualisieren.
Ausgabe (Arbeitsergebnis-Kopfzeile voranstellen):
IP-PORTFOLIO-FRISTENBERICHT — [Datum]
[Unternehmensname] — Fenster: nächste [N] Tage
[KRITISCH] ERLOSCHEN / IN SCHONFRIST ([N])
[ID] / [Behörde] / [Typ] / [Bezeichnung]
[Handlung] — ursprünglich fällig [Datum], Schonfrist endet [Datum]
Status: [schonfrist / erloschen]
⏰ FÄLLIG INNERHALB [N] TAGE ([N])
[ID] / [Behörde] / [Typ] / [Bezeichnung]
[Handlung] — fällig [Datum]
Grundlage: [z. B. "10. Jahrestag der Anmeldung, § 47 Abs. 1 MarkenG"]
[Anwalt: Kanzlei / Aktenzeichen — falls vorhanden]
🟡 BEVORSTEHEND (über 30 Tage, innerhalb [N] Tage)
[Liste]
🌐 ANWALTLICH VERWALTET ([N])
[ID] / [Behörde] — verwaltet von [Korrespondenzanwalt]; direkt bestätigen
[ID] / [Behörde] — kein Korrespondenzanwalt eingetragen; mit --aktualisieren ergänzen
❓ UNBEKANNT ([N])
[ID] — fehlendes [Feld]; Frist nicht berechenbar
Vor Verlassen auf diesen Bericht mit [DPMA / EUIPO / WIPO] abgleichen.
ZUSAMMENFASSUNG
Schutzrechte gesamt: [N]
Fristen im Fenster: [N]
Letzte Portfolioprüfung: [Datum]
Schlusssatz: "Aus Portfolio-Register berechnet. Jede Frist vor Handlung gegen DPMA DPMAdirektplus, EUIPO eSearch, WIPO Madrid Monitor oder das jeweilige Behördenregister verifizieren."
Modus 3: Hinzufügen (--hinzufuegen)
Interaktive Erfassung eines neuen Schutzrechts. Abfragen:
- Typ (Marke / Patent / Gebrauchsmuster / Design / Urheberrecht / Domain)
- Behörde / Jurisdiktion (DPMA, EUIPO, WIPO Madrid, EPO, national)
- Bezeichnung / Erfindungstitel
- Inhaber (eingetragene Rechtsperson — relevant für Validitätsprüfungen und Zuordnung)
- Schlüsseldaten (je nach Typ: Anmelde-, Eintragungstag, Erteilungstag, Prioritätstag, Ablaufdatum)
- Aktenzeichen(n)
- Klassen / Ansprüche (Nizza-Klassen für Marken; IPC/CPC für Patente)
- Quelle — wird im IP-Verwaltungssystem unter einer Aktennummer geführt?
- Externer Patentanwalt / Korrespondenzanwalt falls vorhanden
- Fachbereich-Zuständiger im Unternehmen
Nach Erfassung: Fristen nach den Regeln oben berechnen. Falls Jurisdiktion nicht eingebaut: eigene_regeln-Flow (unten).
Eigene Regeln für unbekannte Jurisdiktionen:
Für [Jurisdiktion] / [Typ] sind die Aufrechterhaltungsregeln nicht eingebaut. Bitte angeben:
- Welche Ereignisse sind fristen-relevant? (Verlängerung alle N Jahre? Jahresgebühren jährlich? Benutzungsnachweise? Sonstiges?)
- Was löst das Fälligkeitsdatum aus — Anmelde-, Eintragungstag, nationaler Phase-Eintritt, etwas anderes?
- Gibt es eine Schonfrist? Mit welchem Zuschlag?
- Verwaltet ein Korrespondenzanwalt dieses Schutzrecht?
Unter eigene_regeln: speichern; auf zukünftige Schutzrechte dieser Jurisdiktion anwenden.
Modus 4: Aktualisieren (--aktualisieren)
Entscheidungs-Gate vor Statusänderung: Bevor eine Amtshandlung oder Gebührenzahlung als "eingereicht" erfasst wird — falls der Nutzer kein Rechtsanwalt ist:
Das Erfassen einer Markenverlängerung, Jahresgebühr oder Gebrauchsmusterverlängerung als "eingereicht" hat Konsequenzen. Wenn die Erfassung falsch ist — versäumtes Fristdatum, falsche Gebührenhöhe, fehlender Nachweis — verschiebt sich die Frist nicht und das Schutzrecht kann erlöschen. Haben Sie die Handlung mit dem zuständigen Patentanwalt oder Korrespondenzanwalt bestätigt (oder über DPMA DPMAdirektplus / EUIPO / WIPO überprüft)? Wenn ja: weiter. Wenn nein:
- Noch nicht als eingereicht erfassen.
- Folgendes zum Anwalt/Korrespondenzanwalt: Schutzrechts-ID, Behörde, Fristtyp, was das IP-Verwaltungssystem zeigt, was Ihrer Überzeugung nach eingereicht wurde und wann, und die Quelle dieser Überzeugung.
Kein status: eingereicht ohne ausdrückliches Ja über dieses Gate.
Teilmodi:
- Manuelle Aktualisierung: "Wir haben die Verlängerung von TM-DPMA-001 am 3. Juli eingereicht, Nachweis beigefügt." → Entsprechende Frist auf
status: eingereicht,eingereichtes_datumsetzen; nächste Frist im Lebenszyklus berechnen. - Statusänderung: "Bitte TM-EUIPO-004 als aufgegeben markieren." →
statusaktualisieren,nächste_fristenleeren, Datum notieren. - IP-System-Abgleich: Falls Anaqua / Dennemeyer / CPA Global angebunden: aktuellen Datenstand ziehen, abgleichen. Abweichungen kennzeichnen — System of Record gewinnt.
Modus 5: Portfolioprüfung (--prüfung)
Umfassende Gesundheitsprüfung über die nächsten Monatsfristen hinaus:
Fristenhygiene
- Fristen derzeit in
schonfrist-Status? (Handlung möglich, aber Zuschlag anfallend.) - Erloschenene Schutzrechte, die nicht als aufgegeben / gelöscht markiert sind? Entweder wiederbeleben oder Status aktualisieren.
- Schutzrechte ohne berechnete
nächste_fristen? Fehlende Daten oder unbekannte Jurisdiktion.
Eintragungslücken
- Markenanmeldungen älter als 18 Monate noch
angemeldet? Amtsstatus prüfen — ggf. Beanstandungen zu beantworten. - Patentanmeldungen älter als 4 Jahre noch
angemeldet? Prüfungsstand prüfen.
Benutzung (Marken)
- §-49-MarkenG-Risiko: Marken, deren Verlängerung näher rückt und für die
benutzung_nachgewiesen: falseoder unklar? Die Verlängerung erfordert keine Benutzungsnachweise, aber der Löschungsanspruch Dritter entsteht nach 5 Jahren ernsthafter Nichtbenutzung. Benutzungsaudit vor Verlängerungsentscheidung empfehlen.
Inhaberhygiene
- Schutzrechte, bei denen
inhaberkeine aktive Gesellschaft ist (Umfirmierung, Verschmelzung, Spaltung)? Ggf. Umschreibung beim Amt (§ 28 MarkenG; § 30 PatG) erforderlich. - Inhaberbezeichnungen inkonsistent über Schutzrechte hinweg? Für Bereinigung kennzeichnen.
Ablaufhorizont (24 Monate)
- Patente, die in 24 Monaten auslaufen? Auch ohne Jahresgebühr-Frist geschäftsrelevant — Produktplanung, Fortsetzungsstrategie, Lizenzierungsfenster.
Nicht überwachte Schutzrechte
- Eingetragene Marken, die nicht im Watch-Service des Mandatsprofils aufgeführt sind? Als Lücke für anwaltliche Entscheidung markieren.
Ausgabeformat:
IP-PORTFOLIOPRÜFUNG — [Datum]
FRISTENHYGIENE
In Schonfrist: [N] — sofortige Handlung vermeidet Erlöschen
Erloschen (nicht als aufgegeben markiert): [N] — Status bestätigen
Fehlende Fristenberechnung: [N] — Daten ergänzen oder anwaltlich verwalten markieren
EINTRAGUNGSLÜCKEN
Markenanmeldungen > 18 Monate anhängig: [Liste]
Patentanmeldungen > 4 Jahre anhängig: [Liste]
BENUTZUNG (MARKEN)
§ 49 MarkenG — Löschungsrisiko bei anhängenden Verlängerungen und unklarer Benutzung: [Liste]
INHABER
Schutzrechte mit nicht aktiver/unklarer Inhaberbezeichnung: [N]
Inhaber-Bezeichnungsinkonsistenzen: [Liste]
ABLAUFHORIZONT (24 MONATE)
Ablaufende Patente: [Liste]
MARKEN-WATCH
Eingetragene Marken nicht im Watch-Service: [Liste]
EMPFOHLENE MASSNAHMEN
1. [höchste Priorität]
2. [etc.]
Beispiel
Eingabe: /gewerblicher-rechtsschutz:schutzrechts-portfolio (kein Argument)
Ausgabe (Auszug):
IP-PORTFOLIO-FRISTENBERICHT — 2025-07-15 Fenster: nächste 90 Tage
⏰ FÄLLIG INNERHALB 90 TAGE (2) TM-DPMA-012 / DPMA / Marke / ALPHAWAVE Verlängerung § 47 Abs. 1 MarkenG — fällig 2025-08-20 Grundlage: 10. Jahrestag der Eintragung
PAT-EP-003 / EPO / Patent / Verfahren zur Datenübertragung Jahresgebühr Jahr 5 — fällig 2025-09-01 Grundlage: Art. 86 EPÜ; Zahlung beim nationalen Amt (DPMA)
Berechnungen aus Portfolio-Register. Vor Handlung gegen DPMA DPMAdirektplus / EUIPO eSearch / WIPO Madrid Monitor verifizieren.
Risiken und typische Fehler
- Berechnete Frist ist nicht die amtliche Frist: Das Register ist eine Arbeitskopie; das Behördenregister ist die Quelle der Wahrheit. Eine falsch eingetragene Frist erzeugt falsches Sicherheitsgefühl.
- Schonfrist als Normalzustand: Schonfristgebühren sind Zusatzkosten; regelmäßige Nutzung der Schonfrist ist Ineffizienz, nicht Praxis.
- Benutzungszwang übersehen: § 26 MarkenG — Marke ohne ernsthafte Benutzung nach 5 Jahren löschbar (§ 49 MarkenG). Portfolio-Verlängerung setzt keine Benutzungsprüfung voraus — aber das Löschungsrisiko entsteht trotzdem.
- Inhaberumbenennung/-umschreibung vergessen: Nach Umfirmierung oder Umstrukturierung müssen Schutzrechte beim Amt umgeschrieben werden, sonst entstehen Validitätsrisiken.
- PCT-Nationale-Phase-Fristen: 30/31-Monatsfrist (Regel 22.1 PCT) ist hart — kein Wiedereinsetzen bei Versäumnis in den meisten Ländern.
Quellenpflicht
Alle Fristenangaben müssen auf konkreten Normen beruhen. Pflichtquellen:
- Gesetze: § 47 MarkenG, § 17 PatG, § 13 GebrMG, § 27 DesignG; Art. 53 UMV; Art. 12 GGV; Art. 86 EPÜ; PatKostG
- Rechtsprechung: mindestens eine BGH-Entscheidung zu Markenfristen oder Jahresgebühren
- Kommentar: Ingerl/Rohnke MarkenG oder Benkard PatG mit § und Randnummer
- Modellannahmen als
[Modellwissen — verifizieren]kennzeichnen.
Aktuelle Rechtsprechung
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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