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Dpma fristen form und zustaendigkeit

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Wenn es um Spezial: DPMA – Fristen, Form und Zuständigkeit in Plugin: Gewerblicher Rechtsschutz geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Spezial: DPMA – Fristen, Form und Zuständigkeit

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Zweck und Mandatsbezug

Behandelt die verfahrensrechtlichen Details des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) für alle relevanten Schutzrechtsverfahren. Er gibt präzise Informationen zu Fristen, Formvoraussetzungen, Einreichungswegen und zuständigen Stellen innerhalb des DPMA – und zu den Konsequenzen von Formfehlern und Fristversäumnissen.

Mandatsbezug: Anwalt fragt: Wann muss ich Widerspruch einlegen? Was ist die korrekte Formvorschrift für die Patentanmeldung? Kann ich online einreichen? Was passiert, wenn die Frist versäumt wurde?

Organisationsstruktur DPMA

Markenverfahren beim DPMA

Anmeldung (§§ 32–38 MarkenG)

ElementInhaltKonsequenz bei Fehler
AntragsformularFormular D/A 95xx oder OnlineZurückweisung oder Bearbeitungsgebühren
ZeichendarstellungKlare Darstellung des ZeichensZurückweisung
Waren-/DienstleistungsverzeichnisNizza-KlassifikationDPMA schlägt Klassifizierung vor; Einwand möglich
Anmeldegebühr300 EUR (3 Klassen) + 100 EUR/KlasseOhne Zahlung keine Priorität
AnmelderName, Adresse, ggf. AnwaltFehler verzögern Eintragung
  • Prioritätsdatum: Eingang vollständiger Anmeldung beim DPMA; kein Prioritätsdatum ohne Mindestanforderungen.
  • Bearbeitungszeit: 3–6 Monate bis Eintragung bei fehlerfreier Anmeldung.

Widerspruch (§ 42 MarkenG)

  • Frist: 3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung im Markenblatt (§ 42 Abs. 1 MarkenG).
  • Formen: Schriftlich oder online über DPMAregister; Widerspruchsgebühr 250 EUR.
  • Widerspruchsgrund: Älteres Schutzrecht (Marke, Unternehmenskennzeichen).
  • Benutzungsschonfrist: Ältere Marke muss benutzt werden, wenn > 5 Jahre eingetragen.
  • Keine Wiedereinsetzung bei Versäumnis der Widerspruchsfrist.

Löschungsantrag wegen älterer Rechte (§ 51 MarkenG)

  • Frist: Keine allgemeine Ausschlussfrist; aber: Verwirkung nach § 21 MarkenG (5 Jahre Duldung).
  • Form: Löschungsantrag beim DPMA oder Löschungsklage vor Landgericht.
  • Gebühr: 100 EUR beim DPMA.
  • Klage statt DPMA: Bei komplexen Sachlagen Klage vor LG oft effizienter.

Löschungsantrag wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

  • Antragsberechtigt: Jeder.
  • Gebühr: 100 EUR.
  • Verfahren: DPMA prüft; gegen Entscheidung Beschwerde zum BPatG (§ 66 MarkenG).

Patentverfahren beim DPMA

Anmeldung (§§ 34–44 PatG)

ElementInhalt
AnmeldeantragFormular D/P 1000 oder Online
BeschreibungVollständige Offenbarung der Erfindung
AnsprüchePatentansprüche als Kernstück
ZeichnungenFalls zur Beschreibung nötig
ZusammenfassungKurze Inhaltsangabe
Anmeldegebühr40 EUR (bei Online-Einreichung 60 EUR Papier)
PrüfungsantragGesondert; 350 EUR; Frist 7 Jahre ab Anmeldung
  • Neuheitsschonfrist: § 3 Abs. 5 PatG – Offenbarung durch Anmelder bis 6 Monate vor Anmeldung unschädlich.
  • Priorität: Unionspriorität nach Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ): 12 Monate für Auslandsanmeldung.
  • Offenlegung: 18 Monate nach Priorität (§ 31 PatG); Patent wird veröffentlicht.

Einspruch (§ 59 PatG)

  • Frist: 3 Monate ab Tag der Veröffentlichung der Patenterteilung im Patentblatt.
  • Form: Schriftlich; Einspruchsgebühr 200 EUR.
  • Einspruchsabteilung: DPMA; Einspruchsentscheidung.
  • Beschwerde: Zum BPatG (§ 73 PatG) innerhalb 1 Monat nach Zustellung.

Jahresgebühren (§ 17 PatG)

  • Ab 3. Patentjahr fällig; Staffelung nach Patentjahr; bis 22 Jahre Höchstlaufzeit.
  • Verfall bei Nichtzahlung; keine rückwirkende Wiederherstellung ohne Wiedereinsetzungsantrag (§ 123 PatG).
  • Wichtig: Jahresgebührenstaffel präzise in Fristenbuch eintragen.

Gebrauchsmusterverfahren

  • Anmeldung: Formular D/GM 50xx oder Online; Gebühr 40 EUR.
  • Keine materielle Prüfung: DPMA prüft nur auf Formerfordernisse; Schutz entsteht mit Eintragung.
  • Schutzdauer: Max. 10 Jahre; Verlängerung alle 3 Jahre.
  • Abzweigung aus Patent: Innerhalb von 2 Monaten nach Patenterteilung möglich (§ 5 GebrMG).
  • Löschungsantrag: Beim DPMA; Schutzhindernis geltend machen.

Designverfahren

  • Anmeldung: Formular D/EM 10xx oder Online; Gebühr 70 EUR je Design.
  • Sammelanmeldung: Bis zu 100 Designs je Sammelanmeldung.
  • Keine materielle Prüfung.
  • Schutzdauer: Max. 25 Jahre; Verlängerung alle 5 Jahre.
  • Aufschiebung der Bekanntmachung: Bis 30 Monate möglich (§ 21 DesignG).

Beschwerdeweg

  • Gegen DPMA-Entscheidungen: Beschwerde zum BPatG (§ 73 PatG, § 66 MarkenG, § 23 DesignG).
  • Frist: 1 Monat (Patent/Marke/Design) nach Zustellung der angefochtenen Entscheidung.
  • Beschwerdegericht: Bundespatentgericht, München.
  • Weitere Revision: BGH (Rechtsfrage); für Marken § 83 MarkenG.

Einreichungswege

WegMöglichkeit
Online (DPMAregister)Bevorzugt; elektronische Einreichung für alle Schutzrechte
PostMöglich; Poststempel = Eingang; Rückschein empfohlen
FaxBedingt möglich; Empfang beim DPMA bestätigen lassen
PersönlichDPMA-Kundenzentrum München (mit Termin)
Anwaltlicher VertreterZugelassener Rechtsanwalt oder Patentanwalt

Typische Fehler

  • Widerspruchsfrist 3 Monate MarkenG verpasst: Keine Wiedereinsetzung.
  • Prüfungsantrag Patent vergessen: Nach 7 Jahren erlischt Patent ohne Prüfungsantrag.
  • Jahresgebühr nicht bezahlt: Patent verfällt; Wiedereinsetzung nur bei entschuldbarem Versäumnis.
  • Zeichendarstellung unzureichend: Anmeldung zurückgestellt bis Nachbesserung.

Anschluss-Skills

  • spezial-anmeldung-behoerden-gericht-und-registerweg – Behördenübersicht
  • gewr-markenanmeldung-bauleiter – Markenanmeldung Bauleiter
  • spezial-euipo-dokumentenmatrix-und-lueckenliste – EUIPO-Verfahren
  • markenanmeldung-dpma – DPMA-Anmeldung im Detail

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