Schriftliche beschlussfassung
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Wenn es um Beschluss im schriftlichen Verfahren / Umlaufbeschluss in Gesellschaftsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Beschluss im schriftlichen Verfahren / Umlaufbeschluss
Arbeitsbereich
Entwirft Beschlüsse im schriftlichen Verfahren (Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG) oder Umlaufbeschlüsse im Hausstil mit Präzedenzsuche im Beschlussarchiv. Bei der AG: Hinweis, dass HV-Beschlüsse Präsenz oder virtuelle HV (Paragraf 118a AktG) erfordern und notariell beurkundet werden (Paragraf 130 AktG); Umlaufverfahren bei AG nur für Aufsichtsrat (Paragraf 108 Abs. 4 AktG) und Vorstand (Paragraf 77 AktG). Behandelt Stimmverbote (Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG), Mehrheitserfordernisse und Unterzeichner-Tracking. Lädt bei "Umlaufbeschluss", "schriftlicher Beschluss", "Gesellschafterbeschluss" oder Beschreibung einer zustimmungspflichtigen Maßnahme ohne Versammlung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Gesellschaftsrecht und Corporate Law
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Beschluss im schriftlichen Verfahren / Umlaufbeschlussund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Normenradar: GmbHG Paragraf 3, 5, 13, 15, 16, 30, 34, 35, 40, 43, 46, 47, 49 ff.; AktG Paragraf 76, 93, 111, 119, 130, 243 ff.; HGB Paragraf 105 ff., 161 ff.; MoPeG/GesRÄndG-Folgen; UmwG; FamFG/Registerrecht; GWB/Fusionskontrolle bei Transaktionen.
- Arbeitsmodus: Erst Gesellschaftsform, Organ, Beschlussweg, Vertretung, Registerlage, wirtschaftliches Ziel und Minderheitenposition sortieren; dann Treuepflicht, Kapitalerhaltung, Haftung, Transaktions-Closing und Beweis-/Vollzugsrisiko prüfen.
- Outputpflicht: Beschluss-/Listenmatrix, Register-To-do, Board-/Beiratsvorlage, Closing-CP-Liste, Treuepflicht-Red-Team, Geschäftsführerhaftungsmemo oder Mandanten-Decision-Paper.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Fachkern: Beschluss im schriftlichen Verfahren / Umlaufbeschluss
- Normen-/Quellenanker: GmbHG, AktG, HGB, BGB, UmwG, MoPeG, FamFG/Registerrecht, Gesellschafterliste, Beschlussmängel, Treuepflicht und Organhaftung.
- Entscheidende Weiche: Gesellschaftsform, Organrolle, Beschluss/Vertrag, Registerwirkung, Minderheitenschutz, Haftung und Frist getrennt prüfen.
- Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
Triage zu Beginn
Vor dem Beschlussentwurf klären:
- Rechtsform: GmbH / UG (schriftliches Verfahren Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG) oder AG (Umlaufbeschluss nur für AR Paragraf 108 Abs. 4 AktG und Vorstand)? Bei AG-HV: Praesenz-HV oder virtuelle HV (Paragraf 118a AktG) erforderlich.
- Einverstaendnis aller Gesellschafter? Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG setzt nach h.M. voraus, dass alle Gesellschafter dem schriftlichen Verfahren zustimmen (oder der Gesellschaftsvertrag das Verfahren explizit zulaesst). Ist das sichergestellt?
- Maßnahme-Typ: Routine (Geschäftsführer, Prokura, Jahresabschluss) oder wesentlich (M&A, Satzungsaenderung, Liquidation)? → Bei wesentlichen Maßnahmen: Anwaltliche Prüfung vor Unterzeichnung.
- Stimmverbot? Ist ein Gesellschafter von der Abstimmung ausgeschlossen (Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG)? Insbesondere bei Eigenbestellung zum Geschäftsführer (str.)
- Beurkundungspflicht? Satzungsaenderung (Paragraf 53 GmbHG), Kapitalerhoehung, Abtretung von Anteilen (Paragraf 15 Abs. 3 GmbHG) — Notar erforderlich?
- Handelsregisteranmeldung? Geschäftsführerwechsel (Paragraf 39 GmbHG), Satzungsaenderung, Kapitalerhoehung erforderlich?
Zweck
Routinemäßige Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH erfordern keine Versammlung. Geschäftsführerbestellung, Jahresabschluss-Feststellung, Gewinnverwendung, Prokuraerteilung können im schriftlichen Verfahren nach Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG gefasst werden. Dieser Skill entwirft sie im Hausstil, sucht den nächstliegenden Präzedenzfall und flaggt Maßnahmen, bei denen anwaltliche Prüfung geboten ist.
Rechtsformhinweis: Bei der AG sind Hauptversammlungsbeschlüsse in Präsenz-HV (Paragraf 118 AktG), virtueller HV (Paragraf 118a AktG) oder hybrider HV zu fassen; ein schriftliches Aktionärs-Umlaufverfahren ist nicht vorgesehen. Das schriftliche Verfahren ist bei der AG auf Aufsichtsratsbeschlüsse (Paragraf 108 Abs. 4 AktG) und Vorstandsbeschlüsse (Geschäftsordnung) beschränkt.
Eingaben
- Beschreibung der zu beschließenden Maßnahme
- Angaben zu Gesellschaft (Firma, Rechtsform, Sitz, HRB-Nummer)
- Gesellschafterliste / Unterzeichnerkreis
- Optional: Präzedenz-Beschluss oder Pfad zum Beschlussarchiv aus CLAUDE.md
Rechtlicher Rahmen
GmbH-Beschlussfassung: Paragraf 48 GmbHG (Gesellschafterversammlung; Abs. 2: schriftliche Abstimmung); Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG (Stimmverbot bei Interessenkonflikt); Paragraf 53 GmbHG (Satzungsänderungen — notarielle Beurkundung); Paragraf 46 GmbHG (Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung).
Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
AG/SE: Paragraf 108 Abs. 4 AktG (Aufsichtsratumlaufbeschluss); Paragraf 118a AktG (virtuelle HV); Paragraf 130 AktG (notarielle Niederschrift HV-Beschlüsse).
Personengesellschaften (MoPeG ab 01.01.2024): Paragraf 714 BGB n.F. (GbR-Beschlussfassung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__714.html ; Paragraf 105, 110 HGB (OHG); Paragraf 163 HGB (KG-Stimmrechte). Neues Beschlussmaengelrecht Paragraf 110-115 HGB n.F. (Anfechtungsmodell, Klage gegen die Gesellschaft, Frist drei Monate, Cram-down möglich) — gilt für OHG/KG, auf GbR analog soweit Gesellschaftsvertrag dies vorsieht (vgl. BGH "Schiedsfaehigkeit IV", Beschl. v. 23.09.2021 — I ZB 13/21, für Schiedsklauseln-Anpassungsbedarf): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.09.2021&Aktenzeichen=I+ZB+13/21
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
Ablauf
Sicherheits-Stopp: Wesentliche Maßnahme + Sofortunterzeichnung
Bei Maßnahmen aus der Überprüfungsliste (M&A, Kapitalmaßnahme, Satzungsänderung, Auflösung) und gleichzeitigem Sofortunterzeichnungssignal ("heute DocuSign", "vor Closing"):
⛔ Wesentliche Maßnahme + Sofortunterzeichnung — nur Entwurf zur Prüfung. Ich erstelle den Entwurf, aber nicht in unterschriftsreifer Form ohne anwaltliche Prüfung. Bitte einen der zwei Wege wählen: (1) externer Anwalt prüft zuerst, oder (2) bestätigen, dass externer Anwalt das Vorgehen bereits freigegeben hat.
Kein-Präzedenz-Stopp
Falls kein Beschlussarchiv konfiguriert und kein Seed-Beschluss bereitgestellt:
Kein Präzedenzfall — Stopp. Entweder (1) einen früheren Beschluss dieser Gesellschaft einfügen/hochladen, oder (2) explizit angeben, dass ein Standardvorlagen-Entwurf akzeptiert wird und die Formalien selbst angepasst werden.
Schritt 1: Maßnahme identifizieren
- Was soll beschlossen werden? (Ein Satz, ggf. Detailangaben)
- Wirksam ab welchem Datum?
- Unterzeichnerkreis (alle Gesellschafter / Aufsichtsrat / Vorstand)?
- Interessenkonflikt bei einem Gesellschafter? (→ Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG prüfen)
Klassifizierung:
Routine (direkter Präzedenzfall wahrscheinlich): Geschäftsführerbestellung/-abberufung; Prokura; Jahresabschluss-Feststellung; Gewinnverwendung; Vertragsfreigabe unterhalb Wesentlichkeitsschwelle; konzerninterneliche Darlehen.
Überprüfungs-Flag (anwaltliche Prüfung geboten): M&A; Kapitalerhöhung/-herabsetzung; Satzungsänderung (Paragraf 53 GmbHG); Auflösung (Paragraf 60 ff. GmbHG); Ergebnisabführungsvertrag; Maßnahmen, die in späterem Datenraum erscheinen.
Schritt 2: Präzedenzsuche
Beschlussarchiv nach Maßnahmentyp durchsuchen. Nächstliegenden Beschluss auswählen, Beschlussformulierung, Präambelstruktur und Vollmachtstext extrahieren.
Schritt 3: Beschluss entwerfen
Gesetzliche Grundlage je Rechtsform angeben (Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG / Paragraf 108 Abs. 4 AktG / Paragraf 714 BGB n.F.). Hausstil verwenden:
BESCHLUSS DER GESELLSCHAFTER
der [Firma]
im schriftlichen Verfahren nach Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG
[Datum]
Die unterzeichnenden Gesellschafter der [Firma], einer GmbH mit Sitz in [Ort],
eingetragen im Handelsregister des AG [Ort] unter HRB [Nummer], fassen folgenden
Beschluss ohne Einberufung einer Gesellschafterversammlung:
VORBEMERKUNG
[Hintergrund — ein bis zwei Sätze]
BESCHLUSS
Die Gesellschafter beschließen:
[Präzise Formulierung — Personen namentlich, Beträge, Dokumente mit Datum angeben]
[Folgebeschluss: Bevollmächtigung der Geschäftsführer zur Umsetzung]
[Folgebeschluss: Genehmigung bereits getroffener Vormaßnahmen, falls erforderlich]
Dieser Beschluss wird wirksam mit Eingang der Zustimmungserklärungen aller
Gesellschafter [oder der satzungsmäßig erforderlichen Mehrheit].
_______________________________
[Gesellschaftername] | [Anteil %] | Datum: _______________
[Für jeden weiteren Gesellschafter wiederholen]
Formhinweise: Präzise formulieren (keine Vagen Formulierungen); bevollmächtigte Personen namentlich benennen; genehmigte Dokumente als Anlage beifügen; Hausstil-Formulierungsweise durchgängig einhalten.
Schritt 4: Gesellschaftsvertragliche Anforderungen prüfen
- Erfordert Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG Zustimmung aller Gesellschafter zum Verfahren (h.M.)?
- Erhöhtes Mehrheitserfordernis für die Maßnahme (Dreiviertelmehrheit bei Satzungsänderung Paragraf 53 Abs. 2 GmbHG)?
- Notarielle Beurkundung erforderlich (Paragraf 53 GmbHG, Paragraf 15 Abs. 3 GmbHG)?
- Stimmverbot nach Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG zu prüfen?
- Handelsregisteranmeldung nach Beschluss erforderlich (Paragraf 39 GmbHG bei GF-Wechsel)?
Schritt 5: Ausgabe
- Beschlussentwurf — vollständig, zur Prüfung und Zirkulation bereit.
- Unterzeichner-Checkliste mit Stimmverbot-Flag, Mehrheitserfordernis, Notarerfordernis.
- Prüf-Checkliste (Präzision der Formulierung, Anlagen, Gesellschaftsvertrag, Paragraf 47 Abs. 4, Handelsregister).
- Entwurfs-Hinweis (vor Unterzeichnung zu entfernen): "Dies ist ein Entwurf zur anwaltlichen Prüfung. Die Unterzeichnung begründet rechtswirksame Gesellschafterbeschlüsse — ein zugelassener Rechtsanwalt prüft, bevor der Beschluss zirkuliert wird."
Output-Template
Adressat: Gesellschafter / Unterzeichnerkreis — Tonfall: praezise-rechtlich, handlungsanleitend
BESCHLUSS DER GESELLSCHAFTER
der [FIRMA]
im schriftlichen Verfahren nach Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG
Datum: [TT.MM.JJJJ]
Die unterzeichnenden Gesellschafter der [FIRMA], einer GmbH mit Sitz in [ORT],
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [ORT] unter HRB [NUMMER],
fassen folgenden Beschluss ohne Einberufung einer Gesellschafterversammlung:
VORBEMERKUNG
[Ein bis zwei Saetze: Hintergrund des Beschlusses]
BESCHLUSS
Die Gesellschafter beschliessen:
[PRAZISE FORMULIERUNG DES BESCHLUSSEGENSTANDS]
Folgebeschluss 1: Die Geschaeftsfuehrer werden beauftragt und ermaaechtigt, alle zur Durchfuehrung
dieser Massnahme erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
[Folgebeschluss 2: Genehmigung bereits getroffener Vormaßnahmen, falls erforderlich]
Dieser Beschluss wird wirksam mit Eingang der Zustimmungserklaerungen aller Gesellschafter
[oder: der satzungsmaessig erforderlichen [QUOTE]-Mehrheit].
--- UNTERZEICHNER ---
[GESELLSCHAFTERNAME] — Geschaeftsanteil: [N EUR / N %]
Unterschrift: ________________________ Datum: _______________
[Fuer jeden weiteren Gesellschafter wiederholen]
--- STIMMVERBOT (Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG) ---
[NAME] ist von der Abstimmung ausgeschlossen (Begruendung: [INTERESSENKONFLIKT]).
Stimmen ohne [NAME]: [N] Stimmen; erforderliche Mehrheit: [N] Stimmen.
Ergebnis: ANGENOMMEN / ABGELEHNT
--- HANDELSREGISTER ---
Handelsregisteranmeldung erforderlich: [JA — Paragraf 39 GmbHG / NEIN]
Notar: [NAME] beauftragt: [JA / NEIN]
--- ENTWURFS-VERMERK ---
Dies ist ein Entwurf zur anwaltlichen Pruefung. Die Unterzeichnung begruendet
rechtswirksame Gesellschafterbeschluesse. Vor Zirkulation mit Rechtsanwalt pruefen.
Rote Schwellen
- Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG: Nicht alle Gesellschafter stimmen dem schriftlichen Verfahren zu — Beschluss im Umlaufverfahren ist nach h.M. unwirksam; stattdessen Gesellschafterversammlung einberufen.
- Satzungsaenderung ohne Notar — Paragraf 53 GmbHG: Beurkundungspflicht; ohne Notar ist der Beschluss formnichtig (Paragraf 125 BGB).
- Stimmverbot Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG uebersehen — Beschluss anfechtbar; befangenen Gesellschafter ausdrücklich ausschliessen und dokumentieren.
- Beschlussformulierung vage — In spaeterer DD oder bei Anfechtung muss der Beschluss den Gegenstand eindeutig benennen; Namen, Betraege, Dokumentdaten prazise eintragen.
Beispiel
Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
Risiken und typische Fehler
- Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG-Verfahrensvoraussetzung übersehen. Einverständnis aller Gesellschafter zum schriftlichen Verfahren nach h.M. erforderlich — Satzung prüfen.
- Stimmverbot nach Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG ignorieren. Befangene Gesellschafter in Unterzeichner-Checkliste flaggen.
- AG-Hauptversammlungsbeschlüsse im Umlaufverfahren. Unzulässig — HV in Präsenz, virtuell (Paragraf 118a AktG) oder notarielle Niederschrift (Paragraf 130 AktG) erforderlich.
- Satzungsändernde Beschlüsse ohne Notarhinweis. Paragraf 53 GmbHG: notarielle Beurkundung und Handelsregistereintragung zwingend.
- Vage Beschlussformulierungen. In späteren Due-Diligence-Prüfungen müssen Beschlüsse die genehmigten Maßnahmen präzise benennen.
Quellenpflicht
Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG(schriftliches Verfahren),Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG(Stimmverbot)Paragraf 53 GmbHG(Satzungsänderung),Paragraf 108 Abs. 4 AktG(AR-Umlaufbeschluss),Paragraf 118a AktG(virtuelle HV)- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
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