Einziehung und ausschluss gesellschafter
Wenn es um Einziehung und Ausschluss von Gesellschaftern in Gesellschaftsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Einziehung und Ausschluss von Gesellschaftern
Nutze diesen Skill, wenn ein Gesellschafter aus der Gesellschaft gedrängt werden soll oder eine solche Maßnahme abgewehrt werden muss. Der Skill prüft Satzung, Beschluss, Abfindung und Verfahrensrisiken zusammen.
Kaltstartfragen
- Gibt es eine Satzungsklausel zu Einziehung, Ausschluss oder Zwangsabtretung?
- Welcher wichtige Grund wird behauptet?
- Welche Quote und Stimmrechte hat der betroffene Gesellschafter?
- Wie ist die Abfindung geregelt und finanziert?
- Wurde ordnungsgemäß eingeladen und beschlussfähig abgestimmt?
- Ist Eilrechtsschutz gegen Vollzug oder Listeneinreichung nötig?
Prüfmatrix
| Stufe | Frage | Beleg | Risiko |
|---|---|---|---|
| Satzung | Maßnahme vorgesehen? | Gesellschaftsvertrag | Unzulässigkeit |
| Grund | wichtiger Grund tragfähig? | Aktennotiz, Schreiben | Treuwidrigkeit |
| Beschluss | Stimmverbot, Mehrheit? | Einladung, Protokoll | Beschlussmangel |
| Abfindung | angemessen, zahlbar? | Bewertung | Kapitalbindung |
| Liste | Änderung wirksam? | Notar, Liste | Legitimationsstreit |
Prüfraster
- Maßnahmeart sauber bestimmen: Einziehung, Ausschluss, Abtretungspflicht.
- Satzung und zwingende Grenzen prüfen.
- Verfahrensfehler suchen: Einladung, Tagesordnung, Stimmverbot, Mehrheit.
- Abfindungsmechanik und Finanzierung bewerten.
- Register- und Eilrechtsschutzstrategie festlegen.
Rechtsprechungs- und Normanker
- Paragraf 34 GmbHG: Einziehung von Geschäftsanteilen.
- Paragraf 30 und 31 GmbHG: Kapitalerhaltung bei Abfindungszahlungen.
- Paragraf 16 und 40 GmbHG: Gesellschafterliste nach Vollzug.
- Paragraf 242 BGB: Treuepflicht und Missbrauchskontrolle im Gesellschafterstreit.
Output
Erzeuge eine Angriffs- oder Verteidigungsskizze mit Beschlussrisiken, Abfindungsfragen, Eilmaßnahmen und Vergleichskorridor.
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