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Aufsichtsrat protokoll

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Wenn es um Vorstands- und Aufsichtsratsprotokoll (AG: Paragraf 107 AktG; GmbH: Paragraf 48 GmbHG) in Gesellschaftsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Vorstands- und Aufsichtsratsprotokoll (AG: Paragraf 107 AktG; GmbH: Paragraf 48 GmbHG)

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachlicher Kern — Gesellschaftsrecht und Corporate Law

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Vorstands- und Aufsichtsratsprotokoll (AG: Paragraf 107 AktG; GmbH: Paragraf 48 GmbHG) und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Normenradar: GmbHG Paragraf 3, 5, 13, 15, 16, 30, 34, 35, 40, 43, 46, 47, 49 ff.; AktG Paragraf 76, 93, 111, 119, 130, 243 ff.; HGB Paragraf 105 ff., 161 ff.; MoPeG/GesRÄndG-Folgen; UmwG; FamFG/Registerrecht; GWB/Fusionskontrolle bei Transaktionen.
  • Arbeitsmodus: Erst Gesellschaftsform, Organ, Beschlussweg, Vertretung, Registerlage, wirtschaftliches Ziel und Minderheitenposition sortieren; dann Treuepflicht, Kapitalerhaltung, Haftung, Transaktions-Closing und Beweis-/Vollzugsrisiko prüfen.
  • Outputpflicht: Beschluss-/Listenmatrix, Register-To-do, Board-/Beiratsvorlage, Closing-CP-Liste, Treuepflicht-Red-Team, Geschäftsführerhaftungsmemo oder Mandanten-Decision-Paper.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Fachkern: Vorstands- und Aufsichtsratsprotokoll (AG: Paragraf 107 AktG; GmbH: Paragraf 48 GmbHG)

  • Normen-/Quellenanker: GmbHG, AktG, HGB, BGB, UmwG, MoPeG, FamFG/Registerrecht, Gesellschafterliste, Beschlussmängel, Treuepflicht und Organhaftung.
  • Entscheidende Weiche: Gesellschaftsform, Organrolle, Beschluss/Vertrag, Registerwirkung, Minderheitenschutz, Haftung und Frist getrennt prüfen.
  • Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

Kernsachverhalt

Sitzungsprotokolle sind Rechtsurkunden. Sie dokumentieren Beschlussfassungen, legitimieren Organhandeln und sind das primäre Beweismittel für Ermächtigungen, Zustimmungen und Willensbildungsprozesse. Fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Protokolle gefährden die Rechtssicherheit von Unternehmensentscheidungen — von Unternehmenskäufen über Kapitalmaßnahmen bis hin zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Unterstützt bei der Erstellung von Protokollen für:

  • Aufsichtsratssitzungen (AG, Paragraf 107 Abs. 2 AktG — gesetzliche Niederschriftspflicht)
  • Vorstandssitzungen (AG, keine gesetzliche Pflicht, aber beweisrechtlich zwingend empfohlen)
  • Gesellschafterversammlungen (GmbH, Paragraf 48 GmbHG — keine gesetzliche Protokollpflicht, aber gesellschaftsvertraglich und nach h.M. unverzichtbar)
  • Hauptversammlungen (AG, Paragraf 130 AktG — notarielle Beurkundung bei börsennotierten AG)
  • Beiratssitzungen (wenn Beirat organschaftliche Funktion hat)

Kaltstart-Rückfragen

Bevor das Protokoll erstellt wird, sind folgende Punkte zu klären:

  1. Welches Organ, welche Gesellschaft? AG-Aufsichtsrat / AG-Vorstand / GmbH-Gesellschafterversammlung / HV / Beirat — und Name der Gesellschaft?
  2. Datum, Uhrzeit, Ort? Physische Sitzung (Adresse), Videokonferenz (Plattform), Telefonsitzung oder hybride Sitzung?
  3. Einladung erfolgt? Wann, durch wen, auf welchem Weg? Wurde die Einladungsfrist (AR: Paragraf 110 Abs. 2 AktG mind. 14 Tage) eingehalten oder wurde auf sie verzichtet?
  4. Anwesenheit? Wer war anwesend (Mitglieder, Gäste, externe Berater), wer entschuldigt? Beschlussfähigkeit gegeben (Paragraf 108 Abs. 2 AktG)?
  5. Stimmverbote? Lagen Interessenkonflikte vor (Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG, Paragraf 136 AktG)? Welche Mitglieder waren von welchen Abstimmungen ausgeschlossen?
  6. Tagesordnung und Materialien? Bitte Tagesordnung, Beschlussvorlagen, Präsentationen und Berichte bereitstellen (auch als grober Entwurf oder Stichpunkte).
  7. Beschlüsse? Welche Beschlüsse wurden gefasst, mit welchem Abstimmungsergebnis (Ja/Nein/Enthaltungen)?
  8. Anlagen? Welche Dokumente wurden beigefügt oder in der Sitzung verteilt?
  9. Protokollform? Vollprotokoll (wortnahe Wiedergabe der Diskussion), Beschlussprotokoll (nur Beschlüsse) oder Hybridform (Hausformat)?
  10. Unterzeichnung? Wer unterzeichnet (AR-Vorsitzender allein nach Paragraf 107 Abs. 2 S. 3 AktG; GmbH-GV: Versammlungsleiter; Gegenpräsentation / Nichtjurist-Rolle beachten)?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtlicher Rahmen

Normtexte mit Auszügen

Paragraf 107 Abs. 2 AktG — Niederschriftspflicht Aufsichtsrat

"Über jede Sitzung des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift anzufertigen, die Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Aufsichtsrats enthält. [...] Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen."

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Paragraf 48 GmbHG — Gesellschafterversammlung

"Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst. [...] Die Gesellschafterversammlung wird durch die Geschäftsführer berufen."

Protokollpflicht: Paragraf 48 GmbHG enthält keine gesetzliche Protokollpflicht. Sie ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag (übliche Klausel) oder aus Beweiszwecken. Bei Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG (schriftliches Abstimmungsverfahren) empfiehlt sich ein schriftliches Protokoll, das die Einvernehmlichkeit aller Gesellschafter dokumentiert.

Paragraf 130 AktG — Beurkundung der Hauptversammlungsbeschlüsse

"(1) Jeder Beschluß der Hauptversammlung ist durch eine über die Verhandlung notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden."

Gilt für börsennotierte AG. Für nicht börsennotierte AG reicht nach Paragraf 130 Abs. 4 AktG eine vom Vorsitzenden und vom Hauptaktionär unterzeichnete Niederschrift.

Paragraf 241 ff. AktG — Beschlussmängel

NormMängelartRechtsfolge
Paragraf 241 AktGNichtigkeitsgründe (abschließend): fehlende notarielle Form, Verstoß gegen Gläubigerschutz/öffentliche Ordnung, Satzungsverstoß bei KapitalmaßnahmenBeschluss ist nichtig von Anfang an; jedermann kann sich darauf berufen
Paragraf 243 AktGAnfechtbarkeit: Gesetzes-/SatzungsverstoßBeschluss wirksam bis zur Anfechtung; Klage innerhalb 1 Monat (Paragraf 246 Abs. 1 AktG)
Paragraf 244 AktGHeilung des anfechtbaren BeschlussesDurch Genehmigung der HV oder Ablauf der Anfechtungsfrist
Paragraf 246 Abs. 1 AktGAnfechtungsfrist1 Monat ab Beschlussfassung

Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG — Stimmverbot GmbH

"Ein Gesellschafter, welcher durch die Beschlußfassung entlastet oder von einer Verbindlichkeit befreit werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht und darf ein solches auch nicht für andere ausüben."

Das Stimmverbot gilt auch für Beschlüsse über die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten gegen den betreffenden Gesellschafter. Verstoß führt zur Anfechtbarkeit des Beschlusses.

Paragraf 136 AktG — Stimmverbotsregelungen bei der AG

"(1) Niemand kann für sich oder für einen anderen das Stimmrecht ausüben, wenn darüber Beschluß gefaßt wird, ob er zu entlasten oder von einer Verbindlichkeit zu befreien ist oder ob die Gesellschaft gegen ihn einen Anspruch geltend machen soll."

Paragraf 108 Abs. 2 AktG — Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats

"Der Aufsichtsrat ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlußfassung teilnehmen."

Zusätzlich: Mindestens die Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder muss anwesend sein (Paragraf 108 Abs. 2 S. 1 AktG).

Paragraf 110 Abs. 2 AktG — Einladungsfrist Aufsichtsrat

Einberufung mind. 14 Tage vor der Sitzung. Verkürzung bei Dringlichkeit möglich; Verzicht bei Einvernehmen aller Mitglieder.

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenFundstelleLeitsatz / Relevanz

Prüfschema: Sitzungsprotokoll

Vorab: Das folgende Prüfschema ist eine Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht, werden die Schritte gekürzt, umgestellt oder an einen Spezialskill übergeben. Maßgeblich ist ein belastbares Ergebnis, nicht das Abarbeiten einer Tabelle.

SchrittPrüfungspunktInhaltErgebnis
1OrganidentifikationWelches Gremium? AG-AR, AG-Vorstand, GmbH-GV, HV, Beirat?Festlegung des anwendbaren Rechtsrahmens
2EinladungsprüfungFrist eingehalten (AR: Paragraf 110 Abs. 2 AktG, 14 Tage)? Einladungsverzicht dokumentiert?Beschlussfähigkeit gefährdet, wenn Frist verletzt und kein Verzicht
3BeschlussfähigkeitAnzahl anwesender Mitglieder / Quorum (Paragraf 108 Abs. 2 AktG AR; GmbH: Gesellschaftsvertrag)?Keine gültige Beschlussfassung bei fehlendem Quorum
4StimmverboteParagraf 47 Abs. 4 GmbHG / Paragraf 136 AktG: Hat stimmbefangenes Mitglied abgestimmt?Anfechtbarkeit prüfen; Stimmverbot im Protokoll vermerken
5InteressenkonflikteParagraf 34 BGB analog AR: Abstimmung über eigene Angelegenheit?Stimmbefangenheit vermerken; ggf. Mitglied aus Abstimmung ausschließen
6TagesordnungspunkteAlle TOP korrekt erfasst? Reihenfolge stimmt? Beschlussvorlagen vorhanden?Unvollständige TOP-Liste führt zu Beweisnot
7BeschlussdokumentationBeschlüsse vollständig und klar formuliert? Abstimmungsergebnis (Ja/Nein/Enthaltung) angegeben?Unklare Beschlussformulierung = Auslegungsstreit
8AnlagenverweisAlle referenzierten Anlagen nummeriert und beigefügt?Anlage fehlt = Beschluss unvollständig dokumentiert
9Notarielle BeurkundungParagraf 130 Abs. 1 AktG (börsennotierte AG); Paragraf 179 AktG (Satzungsänderung); Paragraf 293 AktG (Unternehmensvertrag): Notar erforderlich?Formnichtigkeit bei fehlendem Notar (Paragraf 241 Nr. 2 AktG)
10UnterzeichnungAR: Vorsitzender allein (Paragraf 107 Abs. 2 S. 3 AktG); GmbH-GV: Versammlungsleiter; HV: Notar / Vorsitzender (Paragraf 130 AktG)Fehlende Unterzeichnung begründet Beweisnot; kein automatischer Nichtigkeitsgrund
11Executive SessionsVertrauliche Sitzungsabschnitte (ohne Management) separat dokumentiert?Mandats- und Beratungsgeheimnis beachten
12Zustellung und FristenProtokoll den Mitgliedern zugeleitet? Genehmigung in der Folgesitzung vorgesehen?Keine gesetzliche Frist, aber Best Practice: innerhalb von 2 Wochen
13AnfechtungsfristParagraf 246 Abs. 1 AktG: 1 Monat ab Beschlussfassung — GmbH analog?Fristnotiz anlegen; für M&A-Transaktionen besondere Relevanz
14BeschlussmängelanalyseLagen formelle oder materielle Beschlussmängel vor (Paragraf 241, 243 AktG)?Sofern erkennbar: unverzüglich mit Mandant besprechen
15ArchivierungProtokoll in mandatsspezifischem Archiv, verschlüsselt gespeichert? Aufbewahrungsfrist beachten?Handelsrechtliche Aufbewahrung: 10 Jahre (Paragraf 257 HGB)

Beweislast

FrageBeweislastErläuterung
Beschluss wurde gefasstDerjenige, der sich auf den Beschluss beruftProtokoll als Urkundsbeweis (Paragraf 416 ZPO bei privatschriftlichem Protokoll); bei notariellem Protokoll: öffentliche Urkunde (Paragraf 415 ZPO)
Beschluss ist nichtig (Paragraf 241 AktG)Kläger (bei Feststellungsklage); jedermann kann einwendenNichtigkeitsgründe sind von Amts wegen zu berücksichtigen
Beschluss anfechtbar (Paragraf 243 AktG)Anfechtender Gesellschafter / AktionärKlage binnen 1 Monat; materieller Nachweis des Gesetzes-/Satzungsverstoßes
Stimmverbot verletzt (Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG)Anfechtender GesellschafterNachweis, dass stimmbefangenes Mitglied abgestimmt und Beschluss damit kausal beeinflusst wurde
Ordnungsgemäße EinladungEinladender (Vorsitzender, Geschäftsführer)Nachweis durch Einladungsschreiben, Eingangsbestätigungen, Einladungsverzicht
BeschlussfähigkeitProtokollführer / VorsitzenderAnwesenheitsliste im Protokoll ist Beweismittel

Fristen und Verjährung

FristNormInhaltFolge bei Versäumnis
Anfechtung HV-BeschlussParagraf 246 Abs. 1 AktG1 Monat ab BeschlussfassungBeschluss wird unanfechtbar; Anfechtungsrecht erlischt
Nichtigkeit (Paragraf 241 AktG)Keine FristNichtigkeitsklage zu jederzeit möglichDauerhafter Schwebezustand; Heilungsmöglichkeit nach Paragraf 244 AktG prüfen
Einladungsfrist ARParagraf 110 Abs. 2 AktGMind. 14 Tage vor SitzungAnfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse; Verzicht dokumentieren
Protokollierung ARParagraf 107 Abs. 2 AktGKeine gesetzliche Frist; Best Practice: 2 WochenBeweisschwierigkeiten; ggf. Beschlussfassung unwirksam wenn Inhalt unrekonstruierbar
Aufbewahrung ProtokollParagraf 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB10 Jahre (Handelsbücher und Jahresabschlüsse; Protokolle als Handelsbriefe: 6 Jahre)Ordnungswidrigkeitenrisiko; Beweisschwierigkeiten in Haftungsfällen
Ansprüche gegen AR-MitgliederParagraf 116 i.V.m. Paragraf 93 Abs. 6 AktGVerjährung: 5 Jahre (börsennotierte AG: 10 Jahre); Paragraf 93 Abs. 6 AktGSpätfolgen fehlerhafter Protokollierung (Beschlussmangel → Schaden)

Typische Gegenargumente

EinwandBegründung GegenseiteErwiderung
Beschluss gültig trotz fehlendem ProtokollProtokoll ist nur Beweismittel, kein WirksamkeitserfordernisBeweislastrisiko liegt beim Beschlussführer; ohne Protokoll kein verlässlicher Nachweis gegenüber M&A-Käufern, Behörden, Gerichten
Protokoll erst 3 Monate nach Sitzung erstelltGesetz sieht keine Frist vorBeweiswert des Protokolls leidet erheblich; Erinnerungsprotokoll mit deutlichem Hinweis auf späte Erstellung versehen
Videokonferenz ohne ausdrückliche SatzungsermächtigungParagraf 108 Abs. 4 AktG erlaubt Videokonferenz des ARGmbH: GmbHG sieht keine ausdrückliche Regelung vor; gesellschaftsvertragliche Ermächtigung prüfen oder Einvernehmen aller sicherstellen

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Aufsichtsratssitzung protokollierenProtokoll nach Schema; Template unten
Variante A — Geheimhaltungspflichtige TagesordnungspunkteProtokoll in vertraulichen Teil und öffentlichen Teil aufteilen
Variante B — Beschlüsse sind formell angriffenBeschlussprotokoll mit Abstimmungsergebnis erweiternd festhalten
Variante C — Fernsitzung keine Anwesenheit in PraeenzProtokollvermerk Fernsitzung mit Zustimmungsnachweis

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1: Aufsichtsratssitzung AG — vollständiges Musterprotokoll

PROTOKOLL DER AUFSICHTSRATSSITZUNG
DER MUSTER AG, Frankfurt am Main
(HRB 12345 Amtsgericht Frankfurt am Main)

Datum: 15. März 2026, 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Ort: Räumlichkeiten der Kanzlei XY, Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main
Protokollführerin: Rechtsanwältin Dr. Christine Weber, Kanzlei XY

VORSITZ: Dr. Anna Müller (Aufsichtsratsvorsitzende)

ANWESEND:
Aufsichtsratsmitglieder:
- Dr. Anna Müller (Vorsitzende)
- Prof. Dr. Karl Schmidt (Stellvertretender Vorsitzender)
- Ursula Braun (Arbeitnehmervertreterin)
- Thomas Berger (Arbeitnehmervertreter)
- [weitere Mitglieder]

Gäste (mit Einladung des AR-Vorsitzenden):
- Max Huber, Vorstandsvorsitzender
- Sandra Weiß, Vorstand Finanzen (CFO)
- Dr. Peter Klein, Wirtschaftsprüfer, KPMG AG (nur TOP 3)

ENTSCHULDIGT: [Name], [Grund]

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EINBERUFUNG UND BESCHLUSSFÄHIGKEIT

Dr. Müller eröffnete die Sitzung um 10:00 Uhr. Sie stellte fest, dass die Einladung zur
Sitzung den Mitgliedern mit Schreiben vom 28. Februar 2026 und damit ordnungsgemäß mit
einer Frist von 15 Tagen zugegangen ist (Paragraf 110 Abs. 2 AktG). Es haben [N] von [N]
Aufsichtsratsmitgliedern an der Beschlussfassung teilgenommen. Der Aufsichtsrat ist damit
gemäß Paragraf 108 Abs. 2 AktG beschlussfähig.

Das Protokoll der letzten Sitzung vom 10. Januar 2026 wurde genehmigt.

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TOP 1: Bericht des Vorstands — Geschäftsentwicklung Q1 2026

Der Vorstandsvorsitzende Max Huber berichtete über die Geschäftsentwicklung im ersten
Quartal 2026 anhand der Vorstands-Präsentation (Anlage A). Umsatz und EBIT entwickelten
sich plangemäß. Wesentliche Abweichungen vom Budget wurden nicht festgestellt.

Der Aufsichtsrat nahm den Bericht zur Kenntnis. Es wurde keine Beschlussfassung
veranlasst.

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TOP 2: Zustimmung zum Erwerb der Beta GmbH — Paragraf 111 Abs. 4 AktG i.V.m. Paragraf 3 GO-Vorstand

Der Vorstandsvorsitzende erläuterte die geplante Übernahme sämtlicher Geschäftsanteile
der Beta GmbH, München (HRB 98765 AG München), zum Kaufpreis von bis zu 5.000.000 EUR
(in Worten: fünf Millionen Euro) gemäß dem Entwurf des Share Purchase Agreement
(Anlage B). Die Maßnahme unterfällt Paragraf 3 Abs. 1 lit. (c) der Geschäftsordnung des
Vorstands (Zustimmungspflicht bei Erwerben ab 1.000.000 EUR).

Der CFO Sandra Weiß erläuterte die Finanzierungsstruktur und die Due-Diligence-Ergebnisse
(Anlage C).

[Diskussion, wesentliche Erwägungen des Aufsichtsrats:]
Der Aufsichtsrat erörterte insbesondere die kartellrechtliche Freistellung und die
Gewährleistungsregeln des SPA. Keine Mitglieder hatten einen Interessenkonflikt
anzuzeigen.

Nach eingehender Beratung fasste der Aufsichtsrat einstimmig folgenden

BESCHLUSS:
Der Aufsichtsrat stimmt dem Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Beta GmbH,
München, durch die Muster AG zum Kaufpreis von bis zu 5.000.000 EUR (fünf Millionen
Euro) gemäß dem Entwurf des Share Purchase Agreement in der Fassung vom 10. März 2026
(Anlage B) zu. Er ermächtigt den Vorstand, den Kaufvertrag mit den in der Sitzung
besprochenen Maßgaben zu unterzeichnen.

Abstimmung: [N] Ja / [N] Nein / [N] Enthaltungen

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TOP 3: Jahresabschluss und Lagebericht 2025 — Paragraf 172 AktG

[Dr. Klein von KPMG war für diesen TOP anwesend.]

Der Wirtschaftsprüfer Dr. Klein erläuterte den Bestätigungsvermerk und die wesentlichen
Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung 2025 (Anlage D: Prüfungsbericht KPMG).

[Diskussion. Dr. Klein verließ den Sitzungssaal nach Abschluss von TOP 3 um 11:45 Uhr.]

Der Aufsichtsrat fasste folgenden

BESCHLUSS:
Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss und den Lagebericht 2025 der Muster AG
gemäß Paragraf 172 AktG in der geprüften Fassung (Anlage D).

Abstimmung: [N] Ja / [N] Nein / [N] Enthaltungen

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SCHLIESSUNGSPUNKT

Dr. Müller stellte fest, dass keine weiteren Tagesordnungspunkte vorlagen. Sie schloss
die Sitzung um 12:30 Uhr.

ANLAGEN:
Anlage A: Vorstandspräsentation Geschäftsentwicklung Q1 2026
Anlage B: Entwurf Share Purchase Agreement Beta GmbH, Stand 10.03.2026
Anlage C: Finanzierungsübersicht und DD-Zusammenfassung
Anlage D: Jahresabschluss und Prüfungsbericht KPMG 2025

Frankfurt am Main, den [Datum der Unterzeichnung]

_________________________________
Dr. Anna Müller
Aufsichtsratsvorsitzende
(Paragraf 107 Abs. 2 S. 3 AktG)

[ENTWURF — nicht zur Verabschiedung freigegeben]

Baustein 2: GmbH-Gesellschafterversammlung mit Stimmverbot

PROTOKOLL DER GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG
DER ALPHA GMBH, München
(HRB 12345 Amtsgericht München)

Datum: 20. März 2026, 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Ort: Geschäftsräume der Alpha GmbH, Maximilianstraße 10, 80539 München
Versammlungsleiter: Rechtsanwalt Dr. Jörg Fischer
Protokollführer: Rechtsanwalt Dr. Jörg Fischer

ERSCHIENENE GESELLSCHAFTER:
1. Herr Thomas Maier, gesch. 50 % [anwesend / vertreten durch ___]
2. Frau Petra Schulz, gesch. 30 % [anwesend]
3. Muster Beteiligungs GmbH, gesch. 20 % [vertreten durch Max Baum]

Sämtliche Geschäftsanteile = 100 % sind vertreten. Einberufung in der Versammlung
einvernehmlich als ordnungsgemäß anerkannt.

BESCHLUSSFÄHIGKEIT: Alle Gesellschafter anwesend oder vertreten; alle Gesellschafter
haben auf Wahrung der Einberufungsfrist verzichtet. Die Versammlung ist beschlussfähig.

---------------------------------------------------------------------------

TOP 1: Feststellung des Jahresabschlusses 2025

Die Geschäftsführerin Petra Schulz erläuterte den Jahresabschluss 2025
(Anlage A: Jahresabschluss mit Anhang). Umsatz: [X] EUR; EBIT: [Y] EUR.

Die Gesellschafterversammlung fasste folgenden

BESCHLUSS:
Der Jahresabschluss der Alpha GmbH zum 31. Dezember 2025 wird in der vorgelegten Fassung
(Anlage A) festgestellt. Der Bilanzgewinn in Höhe von [Z] EUR wird auf neue Rechnung
vorgetragen.

Abstimmung: Ja: 100 % / Nein: 0 % / Enthaltungen: 0 %

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TOP 2: Entlastung der Geschäftsführerin — Paragraf 46 Nr. 5 GmbHG

[STIMMVERBOT: Frau Petra Schulz (30 %) unterliegt gemäß Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG dem
Stimmverbot, da über ihre eigene Entlastung als Geschäftsführerin abgestimmt wird.
Sie ist von der Abstimmung über TOP 2 ausgeschlossen. Stimmrechtsanteil für die
Abstimmung: Thomas Maier 50 %, Muster Beteiligungs GmbH 20 % = 70 % der Gesamtstimmen.
Dieser Anteil gilt als 100 % für die Abstimmung über TOP 2.]

Die Gesellschafterversammlung fasste folgenden

BESCHLUSS:
Der Geschäftsführerin Petra Schulz wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.

Abstimmung (unter Ausschluss des Stimmrechts von Frau Petra Schulz):
Ja: 70 % der Gesamtstimmen (= 100 % der abstimmungsberechtigten Stimmen) /
Nein: 0 % / Enthaltungen: 0 %

---------------------------------------------------------------------------

SCHLIESSUNGSPUNKT: Keine weiteren Tagesordnungspunkte. Die Versammlung wurde um
15:30 Uhr geschlossen.

München, den [Datum]

_________________________________
Dr. Jörg Fischer
Versammlungsleiter / Protokollführer

[ENTWURF]

Baustein 3: Prüfcheckliste vor Verabschiedung

PRÜFCHECKLISTE — PROTOKOLL [ORGAN] VOM [DATUM]
Zu prüfen vor Unterzeichnung / Versand

[ ] 1. Organgremium korrekt bezeichnet?
[ ] 2. Datum, Uhrzeit, Ort vollständig?
[ ] 3. Einladung ordnungsgemäß oder Verzicht dokumentiert (Paragraf 110 Abs. 2 AktG)?
[ ] 4. Alle anwesenden / entschuldigten Mitglieder erfasst?
[ ] 5. Beschlussfähigkeit korrekt festgestellt (Paragraf 108 Abs. 2 AktG)?
[ ] 6. Stimmverbote geprüft und ggf. vermerkt (Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG / Paragraf 136 AktG)?
[ ] 7. Alle TOP in korrekter Reihenfolge erfasst?
[ ] 8. Beschlusstexte stimmen mit tatsächlich gefassten Beschlüssen überein?
[ ] 9. Abstimmungsergebnisse (Ja / Nein / Enthaltung) numerisch korrekt?
[ ] 10. Anlagen korrekt nummeriert und vollständig beigefügt?
[ ] 11. Gäste / externe Berater mit Funktion und Top-Anwesenheit vermerkt?
[ ] 12. Executive Sessions / vertrauliche TOP separat protokolliert?
[ ] 13. Notarielle Beurkundung erforderlich? (Paragraf 130 Abs. 1 AktG, Paragraf 179 AktG)
[ ] 14. Unterzeichnungsblock korrekt (AR: Vorsitzender allein; GmbH: Versammlungsleiter)?
[ ] 15. ENTWURF-Vermerk bis Genehmigung in der Folgesitzung vorhanden?

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]

Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.

Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.

Streitwert und Kosten

StreitgegenstandStreitwertansatzKosten (RVG-Beispiel)
Anfechtungsklage HV-BeschlussWirtschaftliches Interesse des Klägers, mind. 50.000 EUR (Paragraf 247 Abs. 1 AktG)Bei 50.000 EUR: 3 Gebühren × 1.605 EUR = ca. 4.815 EUR RA-Kosten (zzgl. MwSt.)
Anfechtungsklage GmbH-BeschlussFreies Ermessen Gericht; oft wirtschaftliches Interesse an der BeschlussaufhebungAbhängig von Unternehmenswert / Beteiligungsquote
Nichtigkeitsklage (Paragraf 241 AktG)Paragraf 247 Abs. 1 AktG analogVergleichbar Anfechtungsklage
Schadensersatz gegen AR-MitgliedKonkreter SchadenRegelmäßig hohe Gegenstandswerte; D&O-Versicherung prüfen
Notar HauptversammlungsprotokollGeschäftswert = Gesellschaftsvermögen (mind. 30.000 EUR, Paragraf 105 GNotKG)Bei 5 Mio. EUR: ca. 1.870 EUR Notargebühr (Paragraf 91 GNotKG)

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlung
M&A-Transaktion: Zielgesellschaft hat lückenhafte AR-ProtokolleDue-Diligence-Finding mit hohem Schweregrad; Verkäufer-Garantie für ordnungsgemäße Beschlussfassung; MAC-Klausel prüfen
GmbH-Beschluss ohne Stimmverbotsbeachtung (Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG)Unverzügliche Wiederholung des Beschlusses unter korrekter Stimmrechtsprüfung; falls Frist läuft, Heilungsklage erwägen
AR-Protokoll nachträglich (> 3 Monate) erstelltDeutlichen Hinweis auf Erstellungsdatum im Protokoll; Erinnerungscharakter kennzeichnen; Parallelbeweise sichern (E-Mails, Präsentationen)
Videokonferenz-Sitzung ohne GV-Ermächtigung (GmbH)Einvernehmen aller Gesellschafter ausdrücklich dokumentieren; nachträgliche satzungsrechtliche Ermächtigung erwägen
Beschlussfähigkeit knappQuorum-Berechnung im Protokoll explizit ausweisen; bei mehreren Ergebnissen (z.B. wegen Stimmbefangenheit) getrennt ausweisen
Entlastungsbeschluss mit StimmverbotAbstimmungsergebnis getrennt nach abstimmungsberechtigten und gesamten Stimmen dokumentieren; Stimmverbot mit Norm benennen

Ablauf (Skill-Steuerung)

Schritt 1: Sitzung identifizieren

Kalendererkennung (wenn Kalender-Connector autorisiert): Suche nach bevorstehenden Ereignissen mit:

  • "Vorstandssitzung", "Aufsichtsratssitzung", "AR-Sitzung", "Gesellschafterversammlung", "GV", "Hauptversammlung", "HV", "Beiratssitzung"
  • Zeitfenster: 30 Tage voraus; bei Nichtfund 14 Tage rückwärts (Protokolle häufig nachträglich erstellt).

Falls kein Connector: direkt fragen — welches Organ, welches Datum, welcher Typ?

Sitzungsmetadaten bestätigen:

  • Organ und Gesellschaft
  • Datum, Uhrzeit, Ort (physisch / Videokonferenz nach Paragraf 108 Abs. 4 AktG / telefonisch)
  • Ordnungsgemäße Einladung? (AR: Paragraf 110 Abs. 2 AktG, mind. 14 Tage)
  • Form der Sitzungsniederschrift: Vollprotokoll / Beschlussprotokoll / Hybrid

Schritt 2: Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Mitglieder anwesend:

  • Organ-Zusammensetzung aus Praxisprofil; wer war tatsächlich anwesend / entschuldigt?
  • AR: Paragraf 108 Abs. 2 AktG — Beschlussfähigkeit: mind. die Hälfte der Mitglieder; mind. 3 Mitglieder müssen bei der Abstimmung mitwirken.
  • GmbH-GV: Quorum nach Gesellschaftsvertrag; gesetzlicher Standard: Paragraf 47 GmbHG (Mehrheit der abgegebenen Stimmen).

Wenn Beschlussfähigkeit nicht gegeben: STOPP. Keine Protokollierung gültiger Beschlussfassung.

Interessenkonflikte:

  • AR: Paragraf 34 BGB analog; Paragraf 136 AktG (Stimmverbot Entlastung)
  • GmbH: Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG (Stimmverbot bei Rechtsgeschäften mit dem Gesellschafter)

Schritt 3: Materialien

Tagesordnung und Sitzungsmaterialien anfordern:

Bitte Tagesordnung und alle Sitzungsmaterialien bereitstellen. Falls Präsentationen oder Berichte vorlagen, diese hochladen. Wenn keine Materialien vorlagen, Tagesordnungspunkte als Stichpunkte mitteilen.

Schritt 4: Protokoll erstellen

Hausformat aus Praxisprofil verwenden. Standard-Struktur:

  • Kopfblock: Organ, Gesellschaft, Datum, Uhrzeit, Ort, Vorsitz, Protokollführer
  • Einberufung und Beschlussfähigkeit
  • Anwesenheitsliste (Mitglieder, Gäste mit Funktion)
  • TOP-Blöcke je Tagesordnungspunkt
  • Schließung mit Uhrzeit
  • Anlagenverzeichnis
  • Unterschriftenblock

Schritt 5: Folgenreiche-Handlung-Sperre

Vor Verabschiedung als endgültig: Falls Rolle Nichtjurist:

Beschlossene Protokolle sind die offizielle Aufzeichnung der Organentscheidungen. Vor Unterzeichnung mit einem Rechtsanwalt prüfen, insbesondere auf: Beschlussmängel (Paragraf 243, 241 AktG), Interessenkonflikte (Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG, Paragraf 136 AktG), Einladungsfristen und Beschlussfähigkeit.

Schritt 6: Ausgabe

  1. Protokollentwurf (im Hausformat; ENTWURF-Vermerk bis Genehmigung)
  2. Prüfcheckliste (für Rechtsanwalt)
  3. Genehmigungsversion (nach Freigabe; ohne Entwurfsvermerk)

Risiken und typische Fehler

FehlerRisikoAbhilfe
Fehlendes ProtokollBeschlussbeweisnot; Beschluss kann Dritten gegenüber nicht belegt werdenProtokoll unverzüglich nacherstellen; Erinnerungscharakter kennzeichnen
Stimmverbot übersehenBeschluss anfechtbar; ggf. nichtigStimmverbot systematisch für jeden TOP prüfen; stimmbefangene Mitglieder ausdrücklich ausschließen
Einladungsfrist versäumtBeschlüsse anfechtbar (Paragraf 246 AktG analog)Einladungsverzicht dokumentieren; Frist künftig im Kalender vormerken
Anfechtungsfrist verpasstBeschluss unanfechtbar; Schaden unreparierbarFristnotiz sofort nach Beschlussfassung anlegen
Notarielles Protokoll vergessenFormnichtigkeit (Paragraf 241 Nr. 2 AktG) bei Satzungsänderungen, KapitalmaßnahmenVor jeder HV-Sitzung notarielle Beurkundungspflicht prüfen
Unklare BeschlussformulierungAuslegungsstreit; Vollzugsprobleme bei M&ABeschlusstexte präzise, vollständig und widerspruchsfrei formulieren

Output-Template

Adressat: Aufsichtsratsvorsitzender / Protokollführer — Tonfall: sachlich-juristisch, präzise

PROTOKOLL
der [ordentlichen / außerordentlichen] Sitzung des Aufsichtsrats
der [GESELLSCHAFT AG / GmbH]
am [TT. Monat JJJJ], [Uhrzeit] Uhr
in [ORT / per Videokonferenz gem. Paragraf 108 Abs. 4 AktG]

> Vertraulich — Mandatsgeheimnis Paragraf 43a Abs. 2 BRAO.
> Dieses Protokoll ist bis zur Genehmigung als ENTWURF zu behandeln.

--- KOPFBLOCK ---
Ort und Zeit: [ORT], [DATUM], [VON] bis [BIS] Uhr
Vorsitz: [NAME], [FUNKTION]
Protokollfuehrender: [NAME]

--- ANWESENHEIT ---
Anwesende AR-Mitglieder: [NAME] (Vorsitz), [NAME], [NAME] — [N] von [GESAMT]
Entschuldigt: [NAME]
Gaeste: [NAME], [FUNKTION] (nur bei TOP [N])
Beschlussfaehigkeit: [BEJAHT / VERNEINT] (Paragraf 108 Abs. 2 AktG: mind. 3 Mitglieder)

--- EINBERUFUNG ---
Einberufung durch [VORSITZENDEN] mit Schreiben vom [DATUM] (Frist Paragraf 110 Abs. 2 AktG: mind. [N] Tage).
Tagesordnung lag vor / wurde verteilt am [DATUM].

--- TAGESORDNUNG ---
TOP 1: [TITEL]
TOP 2: [TITEL]
TOP 3: Verschiedenes

--- TOP 1: [TITEL] ---
[VORSITZENDER] erlaeutert [SACHVERHALT]. Nach Aussprache beschliesst der Aufsichtsrat:

BESCHLUSS [1/JJJJ]:
[WORTLAUT DES BESCHLUSSES]

Abstimmung: [N] Ja-Stimmen / [N] Nein-Stimmen / [N] Enthaltungen
[MITGLIED] war wegen Interessenkonflikts (Paragraf 34 BGB analog) nicht stimmberechtigt.
Ergebnis: ANGENOMMEN / ABGELEHNT

[Weitere TOPs analog]

--- SCHLUSS ---
Naechster Termin: [DATUM] (voraussichtlich)
Schluss der Sitzung: [UHRZEIT] Uhr

Anlagen:
1. [ANLAGE 1]
2. [ANLAGE 2]

________________________ ________________________
[VORSITZENDER] [PROTOKOLLFUEHRENDER]
AR-Vorsitzender [FUNKTION]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Rote Schwellen

  • Beschlussfaehigkeit nach Paragraf 108 Abs. 2 AktG nicht erreicht (weniger als 3 Mitglieder stimmen mit) — keine gueltigen Beschlüsse; Sitzung vertagen.
  • Stimmverbot Paragraf 136 AktG / Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG uebersehen — Beschluss anfechtbar; betroffenes Mitglied ausdrücklich von Abstimmung ausschliessen und im Protokoll dokumentieren.
  • Einladungsfrist Paragraf 110 Abs. 2 AktG unterschritten — Beschlüsse anfechtbar; Einladungsverzicht aller Mitglieder dokumentieren.
  • Satzungsaenderung / Kapitalmaßnahme ohne Notarprotokoll — Formnichtigkeit (Paragraf 241 Nr. 2 AktG); Notar rechtzeitig bestellen.
  • Anfechtungsfrist (1 Monat) nach Paragraf 246 AktG versaeumt — Beschluss unanfechtbar auch bei Fehlern; sofort Fristnotiz anlegen.

Anschluss-Skills

  • gesellschaftsrecht:tabellenpruefung — Prüfung von Beschlusstabellen und Stimmrechtslisten
  • gesellschaftsrecht:vollzugs-checkliste — Vollzugsbedingungen nach AR-Zustimmungsbeschluss
  • gesellschaftsrecht:gesellschafts-compliance — Einreichungsfristen nach Jahresabschlussbilligung
  • grosskanzlei-corporate-ma:ki-einsatz-bei-gutachten-mandatsseite — Gutachten zu Beschlussmängelrisiken

Quellen und Zitierweise

  • Paragraf 107 Abs. 2 AktG (Niederschriftspflicht Aufsichtsrat)
  • Paragraf 48 GmbHG (Gesellschafterversammlung)
  • Paragraf 130 AktG (Hauptversammlungsprotokoll)
  • Paragraf 241, 243, 246 AktG (Beschlussmängel und -anfechtung)
  • Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG (Stimmverbot GmbH)
  • Paragraf 108 Abs. 2 AktG (Beschlussfähigkeit AR)
  • Paragraf 110 Abs. 2 AktG (Einladungsfrist AR)
  • Paragraf 136 AktG (Stimmverbot AG)

Zitierweise nach ../../references/zitierweise.md.

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

  • Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
  • Schmidt/Lutter, AktG, 4. Aufl. 2020, Paragraf 243 Rn. 5 ff.
  • Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
  • Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2018, Paragraf 47 Rn. 110 ff.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.

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