Spezial ueber schriftsatz brief und memo bausteine
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Ueber: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine in gesellschaftsgründer — Gründungsassistent für deutsche geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
SKILL.md
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Ueber: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für gesellschaftsgruender. Ausgangspunkt ist: Gründungsassistent deutsche Gesellschaften (GmbH UG GbR OHG KG GmbH und Co KG PartG mbB gGmbH). Von Rechtsformwahl über Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag bis Notar Handelsregister Gewerbeamt Finanzamt Transparenzregister. MoPeG DiRUG GwG. Kein Ersatz für Anwaltsberatung.
Er führt durch Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine im Themenfeld Ueber. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.
Fachlicher Zuschnitt
- Thema: Ueber.
- Arbeitsfokus: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine.
- Plugin-Rahmen: Anfängerfreundlicher Gründungsassistent für deutsche Gesellschaften: Rechtsformwahl, Satzung, SHA, Cap Table, Notar, Handelsregister, Bank/KYC, Behörden....
- Qualitätsanspruch: Antworte nicht mit einer austauschbaren Standard-Checkliste. Nutze die Fachlogik dieses Plugins, benenne die konkret einschlägigen Normgruppen, Behörden, Register, Fristen, Dokumente oder Verfahrenshandlungen und trenne sichere Punkte von Live-Check-Bedarf.
- Eloquenz und Nutzen: Führe die Nutzerin oder den Nutzer wie eine erfahrene Fachperson: kurze Orientierung, präzise Rückfragen, dann ein verwertbares Produkt mit Varianten, Gegenargumenten und nächstem Handgriff.
Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Standard-Bausteine für Gründungsbetreuung
| Baustein | Adressat | Inhalt | Norm |
|---|---|---|---|
| Anmeldungstext HRB | Registergericht | Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, GF | Paragraf 8 GmbHG / Paragraf 36 AktG |
| Notarauftrag | Notar | Vertragsbeurkundung, Anmeldung, Beglaubigungen | Paragraf 2, 15 GmbHG / Paragraf 23 AktG |
| Gewerbeanzeige | Gewerbeamt | Tätigkeit, Sitz, GF/Inhaber | Paragraf 14 GewO |
| Transparenzregister-Eintragung | Bundesanzeiger | wirtschaftlich Berechtigte | Paragraf 19, 20 GwG |
| Mandantenmemo Rechtsformwahl | Mandant | Vor-/Nachteile, Empfehlung, To-dos | – |
| Geschäftsführervertrag | GF | Vergütung, Befreiung Paragraf 181 BGB, Wettbewerbsverbot, Kündigung | Paragraf 35, 43 GmbHG |
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Bausteinwahl: Welcher Output ist nötig? Notarauftrag bei Gründung GmbH/AG; Mandantenmemo bei Rechtsformwahl; Geschäftsführervertrag separat (nicht Teil Gesellschaftsvertrag, denn Gesellschaftsvertrag nur "organschaftliches" Verhältnis; Anstellungsverhältnis ist eigenständig).
- Pflichtbestandteile prüfen: Anmeldungstext HRB enthält Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, GF mit Vertretungsregelung (Paragraf 8 GmbHG). Gewerbeanzeige erforderlich vor Geschäftsbeginn, sonst Bußgeld Paragraf 146 Abs. 2 GewO.
- Befreiung Paragraf 181 BGB: Bei Ein-Personen-GmbH zwingend Insichgeschäfts-Befreiung im Gesellschaftsvertrag und konkrete Erteilung; sonst kann GF mit sich selbst nicht wirksam kontrahieren.
- Anschluss: Geschäftsführervertrag-Skill
spezial-geschaeftsfuehrervertrag-livequellen-check; bei Transparenzregistergesellschaftsgruender-transparenzregister.
Output-Standard
- Kurzlage: maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- Prüfmatrix: Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- Arbeitsprodukt: direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- Qualitätsgate: keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.