Spezial geschaeftsfuehrervertrag livequellen check
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill spezial-geschaeftsfuehrervertrag-livequellen-checkAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
What its author says it does
Copied from the file, not written here
Wenn es um Geschaeftsfuehrervertrag: Livequellen- und Rechtsprechungscheck in gesellschaftsgründer — Gründungsassistent für deutsche geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
SKILL.md
8.2 KB, as published. Nobody here has run it
Geschaeftsfuehrervertrag: Livequellen- und Rechtsprechungscheck
Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für gesellschaftsgruender. Ausgangspunkt ist: Gründungsassistent deutsche Gesellschaften (GmbH UG GbR OHG KG GmbH und Co KG PartG mbB gGmbH). Von Rechtsformwahl über Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag bis Notar Handelsregister Gewerbeamt Finanzamt Transparenzregister. MoPeG DiRUG GwG. Kein Ersatz für Anwaltsberatung.
Er führt durch Livequellen- und Rechtsprechungscheck im Themenfeld Geschaeftsfuehrervertrag. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.
Fachlicher Zuschnitt
- Thema: Geschaeftsfuehrervertrag.
- Arbeitsfokus: Livequellen- und Rechtsprechungscheck.
- Plugin-Rahmen: Anfängerfreundlicher Gründungsassistent für deutsche Gesellschaften: Rechtsformwahl, Satzung, SHA, Cap Table, Notar, Handelsregister, Bank/KYC, Behörden....
- Qualitätsanspruch: Antworte nicht mit einer austauschbaren Standard-Checkliste. Nutze die Fachlogik dieses Plugins, benenne die konkret einschlägigen Normgruppen, Behörden, Register, Fristen, Dokumente oder Verfahrenshandlungen und trenne sichere Punkte von Live-Check-Bedarf.
- Eloquenz und Nutzen: Führe die Nutzerin oder den Nutzer wie eine erfahrene Fachperson: kurze Orientierung, präzise Rückfragen, dann ein verwertbares Produkt mit Varianten, Gegenargumenten und nächstem Handgriff.
Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Geschaeftsfuehrervertrag prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Geschäftsführervertrag (Anstellungsvertrag) — Pflichtpunkte
| Klausel | Norm/Praxis | Falle |
|---|---|---|
| Dienstvertrag, kein Arbeitsvertrag | Paragraf 611a BGB; GmbH-GF ist regelmäßig Dienstnehmer, kein Arbeitnehmer | KSchG, BUrlG, MuSchG, EFZG NICHT direkt anwendbar (BGH ständige Rechtsprechung); aber Treuhand-/Fremdgeschäftsführer kann Arbeitnehmer-ähnlich sein |
| Vergütung | fest + variabel (Tantieme, Bonus, Sachbezüge) | bei Gesellschafter-GF Angemessenheitsprüfung wegen verdeckter Gewinnausschüttung Paragraf 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (BFH ständige Rechtsprechung) |
| Versorgung (Pensionszusage) | Paragraf 6a EStG steuerlich; Paragraf 16 BetrAVG Anpassung | hohe technische Anforderungen für Anerkennung |
| Urlaub | meist 30 Tage; Paragraf 1 BUrlG nicht direkt anwendbar, aber Default | gesonderte Regelung empfohlen |
| Krankheit | Lohnfortzahlung 6 Wochen Paragraf 3 EFZG nicht zwingend; gesondert vereinbaren | Lücke schließen |
| Dienstwagen | regelmäßig privat nutzbar; 1 %-Regelung steuerlich | bei Beendigung Rückgabe sofort? |
| D&O-Versicherung | Innenverhältnis Gesellschaft als Versicherungsnehmer; selbstbeteiligungspflicht Paragraf 93 Abs. 2 Satz 3 AktG (für AG, GmbH lehnt sich an) | Deckungssumme angemessen |
| Wettbewerbsverbot während Anstellung | Treuepflicht und Paragraf 88 AktG analog (GmbH) | Karenzentschädigung NUR bei nachvertraglichem Verbot, in Anlehnung an Paragraf 74 ff. HGB |
| Nachvertragliches Wettbewerbsverbot | Höchstdauer 2 Jahre; Karenzentschädigung mindestens 50 % der zuletzt bezogenen Bezüge (Paragraf 74 Abs. 2 HGB analog für Organmitglieder) | bei Fehlen Karenzentschädigung Wettbewerbsverbot unverbindlich |
| Kündigung | ordentlich nach Paragraf 621, 622 BGB; außerordentlich Paragraf 626 BGB | Schriftform Paragraf 623 BGB beachten; Paragraf 38 GmbHG Abberufung jederzeit möglich (separat zur Vertragsbeendigung) |
| Abberufung versus Anstellungsvertrag | trennen! Paragraf 38 GmbHG (Abberufung) erlischt nicht automatisch Vertrag | "Koppelungsklausel" verbreitet |
| Mitteilung Sozialversicherung | Statusfeststellungsverfahren DRV bei Gesellschafter-GF unter 50 % | bei selbständigem GF Befreiung möglich |
| Steuern | Lohnsteuer LStR, sozialversicherungsrechtliche Statusprüfung | "Mini-Job"-Falle bei Tantieme über Schwelle |
| Geheimhaltung und Datenschutz | DSGVO-Art. 28, Treuepflicht | nach Vertragsende fortwirkend |
| Vertragsstrafen | nur in Anstellungsverträgen begrenzt zulässig (BGH ständige Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle) | bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot meist Vertragsstrafe + Karenzwegfall |
Trade-off und Praktiker-Tipp
- Fremd-GF versus Gesellschafter-GF: Fremd-GF braucht stärkeren Schutz im Anstellungsvertrag (Abfindung bei Abberufung, Severance Package); Gesellschafter-GF mit über 50 % ist sozialversicherungsfrei.
- Pensionszusage: wertvoll, aber für die Gesellschaft Bilanzbelastung (Paragraf 6a EStG). Alternativen: Unterstützungskasse, Direktversicherung.
- Live-Quellen für Aktualität: Vor Abschluss aktuelle BFH-Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung prüfen; aktuelle SV-Beitragsbemessungsgrenzen; aktuelle Steuersätze.
Output-Standard
- Kurzlage: maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- Prüfmatrix: Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- Arbeitsprodukt: direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- Qualitätsgate: keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.